Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 13.03.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Strukturförderungsausschusses
vom Donnerstag, den 07.02.2008
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1193
18. Änderung des Flächennutzungsplanes " Bereich Hardtbrücke"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss
Es wird ein geänderter Entwurf des Flächennutzungsplanes vorgelegt. Der Entwurf stellt zum Teil
den GE-Gebiet und zum Teil eine private Verkehrsfläche dar.
Die geänderten Planunterlagen sind der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Einstimmiger Beschluss:
1. Es wird beschlossen, die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „ Bereich Hardtbrücke“
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich der geplanten 18. Änderung umfasst das
Betriebsgelände eines Software- und Telekommunikationsunternehmens an der Hardtbrücke.
Das Gebiet ist umgeben durch die Landstraße L 165 (Abschnitt Bad Münstereifel-Schuld) im
Westen, Freiflächen im Norden, den Buchholzbach (Lamersbach) im Osten, Wald im
Südosten und den Abzweig der Kreisstraße K 49 (Richtung Berresheim) im Süden. Der
Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan gekennzeichnet.
2.
Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hardtbrücke“ nebst Begründung
und Umweltbericht wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes „ Bereich Hardtbrücke“ mit Begründung und Umweltbericht für die Dauer eines Monats
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
Beratungsergebnis:
17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)