Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
07.02.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 13.03.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 26. Sitzung des Strukturförderungsausschusses
vom Donnerstag, den 07.02.2008
Zu Punkt 5. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1194
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 73 "Hardtbrücke"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagegeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt in einem Teilbereich ein GE-Gebiet und in einem
Teilbereich eine private Verkehrsfläche fest.
Die geänderten Planunterlagen sind der Niederschrift beigefügt.
Beschluss:
Einstimmiger Beschluss:
1. Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 73 „Hardtbrücke“
aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das
Betriebsgelände eines Software- und Telekommunikationsunternehmes an der Hardtbrücke.
Das Plangebiet ist umgeben durch die Landstraße L 165 (Abschnitt Bad Münstereifel-Schuld)
im Westen, Freiflächen im Norden, den Buchholzbach (Lammersbach) im Osten, Wald im
Südosten und dem Abzweig der Kreisstraße K 49 (Richtung Berresheim) im Süden. Der
beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 73 „Hardtbrücke“ nebst
Begründung, Umweltbericht/Umweltprüfung und Textteil und dem Vorhaben- und
Erschließungsplan wird unter Wertung der beigefügten Stellungnahmen beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und
Textteil sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan für die Dauer eines Monats gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gem. § 4 Abs.2 Baugesetzbuch zu beteiligen.
Beratungsergebnis:
17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)