Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg
33. Änderung
Bereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in Bedburg – Millendorf
Begründung (Vorentwurf)
Stand: 08.11.2007
Inhaltsverzeichnis
1.
AUSGANGSSITUATION/ ZIELSETZUNG...................................................................3
2.
ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DER PLANGEBIETE ...................................3
2.1
Abgrenzung .................................................................................................................3
2.2
Bestand .......................................................................................................................4
2.3
Umgebung des Plangebietes.......................................................................................4
3.
ÜBERGEORDNETE PLANUNG UND GEGENWÄRTIGE RECHTSLAGE ..................5
3.1
Raumordnung und Landesplanung..............................................................................5
3.2
Landschaftsplan ..........................................................................................................5
4.
DARSTELLUNG DES RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES .........5
5.
GEGENSTAND DER PLANÄNDERUNG ....................................................................5
5.1
Mischbauflächen .........................................................................................................6
5.2
Grünflächen.................................................................................................................6
5.3
Weitere Planinhalte .....................................................................................................6
6.
SONSTIGE PLANUNGSBELANGE.............................................................................6
6.1
Verkehr........................................................................................................................6
6.2
Ver- und Entsorgung ...................................................................................................6
6.3
Emissionen und Immissionen ......................................................................................6
6.4
Belange von Natur und Landschaft..............................................................................7
6.5
Altlasten ......................................................................................................................7
6.6
Versorgungsleitungen..................................................................................................7
6.7
Sonstige Belange ........................................................................................................7
7.
UMWELTBERICHT .....................................................................................................7
7.1
Einleitung ....................................................................................................................7
7.1.1
Lage und Größe der Änderungsbereiche, Städtebauliche Ziele ...............................7
7.1.2
Aussagen des Regionalplanes (ehemals GEP) ........................................................8
7.2
Einschlägige Fachgesetze u. Fachpläne und ihre Bedeutung für den Bauleitplan .......8
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Seite 1
7.3
Beschreibung und Bewertung der untersuchungsrelevanten Schutzgüter
und Funktionen ...........................................................................................................9
7.3.1
Schutzgut Pflanzen und Tiere ..................................................................................9
7.3.2
Schutzgut Boden......................................................................................................9
7.3.3
Schutzgut Wasser ..................................................................................................10
7.3.4
Schutzgut Klima / Luft ............................................................................................10
7.3.5
Schutzgut Landschaftsbild......................................................................................10
7.3.6
Schutzgut Mensch..................................................................................................11
7.3.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter............................................................................11
7.3.8
Wechselwirkungen .................................................................................................11
7.4
Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes....................................................12
7.5
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen..............12
7.6
Kompensation, Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen....................12
7.6.1
Ausgangszustand...................................................................................................12
7.6.2
Planungszustand....................................................................................................12
7.6.3
Berechnung der Kompensationfläche.....................................................................13
7.7
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................13
7.8
Darstellung der Verfahren bei der Umweltprüfung .....................................................13
7.9
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkung .....................................13
7.10
Zusammenfassung ....................................................................................................14
ANLAGEN
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Seite 2
1.
AUSGANGSSITUATION/ ZIELSETZUNG
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2001 den Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Anlass der ursprünglichen Änderung des Flächennutzungsplanes war ein am 17.04.2001
beim Rhein-Erft-Kreis eingegangener Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle mit Stallung und Neugebäude auf dem Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 101 im
Ortsteil Millendorf. Hierzu war es notwendig, die bis dahin als Grünflächen dargestellten
Bereich im Flächennutzungsplan in „Mischbauflächen“ zu ändern.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat in der Zeit von 27.11.2001 bis 17.12.2001 stattgefunden, die Träger öffentlicher Belange wurden bis zum 11.01.2002 am Verfahren beteiligt. In der darauf folgenden Ratssitzung am 19.03.2002 wurde über die eingegangen Stellungnahmen beschlossen und der Auslegungsbeschluss gefasst. Die Offenlage erfolgte
nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises mit Frist vom 08.09.2003 bis
einschließlich 08.10.2003. Zum gleichen Termin wurden die Träger öffentlicher Belange
zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Unmittelbar nach der Offenlage hat der Antragssteller Abstand von seinem Vorhaben genommen. Daher sah die Verwaltung keine Veranlassung, dass Verfahren weiter zu führen.
Nunmehr wurde beim Rhein-Erft-Kreis erneut ein Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle
auf dem entsprechenden Gelände gestellt. Dieser wurde jedoch vom Rhein-Erft-Kreis mit
der Begründung zurückgewiesen, dass der Ausgang der im Verfahren befindlichen 33.
Flächennutzungsplanänderung, welche zur positiven Beurteilung des Antrages erforderlich ist, nicht abzuschätzen ist.
Bedingt durch die Novellierung des Baugesetzbuches (Fassung der Bekanntmachung
vom 21.12.2006) müssen die Verfahren, die bis zum 20.7.2006 nicht abgeschlossen sind,
nach dem neuen Recht durchgeführt werden (vgl. § 244 (1) BauGB Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz).
Der Flächennutzungsplanänderung wird daher eine Begründung beigefügt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist durchzuführen, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht zusammengefasst werden. Dieser Umweltbericht ist Bestandteil dieser Begründung.
Der Rat der Stadt Bedburg hat daher am 28.08.2007 den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss aufgehoben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gefasst. In gleicher Sitzung
wurde der ursprüngliche Auslegungsbeschluss aufgehoben und erneut eine Auslegung
beschlossen.
Planungsziel ist die Errichtung einer Reithalle. Daher ist eine Änderung von bisher als
Grünfläche dargestellten Bereichen in Mischbaufläche erforderlich. Im Rahmen des FNPÄnderungsverfahrens wurde der Landschaftsplan 2 an die Planung angepasst. Zur Kompensation ist im Rahmen der Änderung weiterhin vorgesehen, einen Bereich entlang der
Millendorfer Straße von Wohnbaufläche in Grünfläche neu darzustellen.
2.
ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DER PLANGEBIETE
2.1
Abgrenzung
Künftige Darstellung Mischbaufläche
Der Änderungsbereich befindet sich unmittelbar nördlich des Ortsteiles Millendorf und ist
begrenzt
−
−
im Norden: durch die 110 kV Leitung südlich der L 279,
im Osten: durch die Verlängerung der östlichen Flurstücksgrenze des Grundstückes
der Feuerwehr Millendorf,
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−
im Süden: durch die bisherige Darstellung der Mischbaufläche.
Im Westen verläuft die Grenze entlang der westlichen Straßengrenze Erkelenzer Straße
(Verbindung Kreisverkehr L 279 und Ortsteil Millendorf).
Künftige Darstellung Grünfläche
Der Änderungsbereich befindet sich südöstlich des Ortsteiles Millendorf und ist begrenzt
−
−
−
−
im Norden: durch die Erkelenzer Straße Richtung Lipp,
im Osten: durch Ackerflächen,
im Süden: durch den Pützer Bach,
im Westen: durch die Millendorfer Straße.
Die genauen Grenzen dieses Plangebietes sind der Plandarstellung zu entnehmen.
Die Änderungsbereiche liegen in der Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstücke 100, 101, und 12
teilweise sowie im südwestlichen Teil des Flurstückes 1049 entlang der Millendorfer Straße. Der nordwestliche gelegene Änderungsbereich ist etwa 1,128 ha groß, der Änderungsbereich auf dem Flurstück 1049 entlang der Millendorfer Straße hat eine Größe von
ca. 0,66 ha.
2.2
Bestand
Künftige Darstellung Mischbaufläche
Das Plangebiet ist heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Neben einem Abreiteplatz für Pferde befinden sich in diesem Bereich Wiesen, die als Pferdekoppeln genutzt
werden. Entlang der Erkelenzer Straße befinden sich Gehölzstrukturen.
Künftige Darstellung Grünfläche (Ausgleichsfläche)
Das Plangebiet ist heute als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt.
2.3
Umgebung des Plangebietes
Künftige Darstellung Mischbaufläche
Das Plangebiet wird im Süden von Wohnbebauung umgeben (Ortslage Millendorf), nördlich und westlich grenzen Verkehrstrassen an, wobei im Westen neben der Erkelenzer
Straße in etwa 60 Metern Entfernung die Autobahn BAB 61 verläuft. In östlicher Umgebung befinden sich Acker- und Wiesenflächen sowie das Umspannwerk der 110 kV Leitung.
Künftige Darstellung Grünfläche (Ausgleichsfläche)
In westlicher Umgebung befinden sich entlang der Millendorfer Straße nördlich des Pützer
Baches Pferdekoppeln, südlich davon eine Brachfläche. Nördlich und östlich der Fläche
befinden sich Ackerflächen. In südlicher Umgebung befinden sich Wohngebäude zum
Ortsteil Lipp gehörend, die mit ihren Gärten bis an den Pützer Bach heranreichen.
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3.
ÜBERGEORDNETE PLANUNG UND GEGENWÄRTIGE RECHTSLAGE
3.1
Raumordnung und Landesplanung
Im Landesentwicklungsplan (LEP) vom 17. Januar 1995 ist die Stadt als Mittelzentrum
eingestuft.
Im geltenden Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan – GEP) sind beide Änderungsbereiche als Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche dargestellt. Zusätzlich ist der
südöstliche Änderungsbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ belegt.
Da der nördliche Bereich, der als Mischbaufläche dargestellt wird, einer nach § 35 BauGB
privilegierten Nutzung zugeführt werden soll, widerspricht diese Darstellungsänderung
den Zielen der Regionalplanung nicht. Gleiches gilt für die südöstlich der Ortschaft Millendorf gelegene Fläche. Es wird die bisherige Darstellung Wohnbauflächen für den Geltungsbereich zurückgenommen. Künftig erfolgt eine Darstellung als Grünfläche zur Kompensation.
3.2
Landschaftsplan
Der Änderungsbereich nördlich Millendorfs (Mischbaufläche) liegt entsprechend den Darstellungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes 2 Jülicher Börde und Titzer Höhen des
Rhein-Erft-Kreises außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.
Die Änderungsfläche entlang der Millendorfer Straße steht unter Landschaftsschutz und
grenzt südwestlich (außerhalb des Plangebietes) an ein geschütztes Biotop nach § 62 LG
NW.
4.
DARSTELLUNG DES RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES
Der zurzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für die Änderungsbereiche folgende Planinhalte dar:
Künftige Darstellung Mischbaufläche
−
Grünflächen.
Darüber hinaus sind das Landschaftsschutzgebiet, eine 110 kV Leitung sowie eine Richtfunkstrecke nachrichtlich übernommen.
Künftige Darstellung Grünfläche (Ausgleichsfläche)
−
−
5.
Wohnbauflächen
Grünflächen.
GEGENSTAND DER PLANÄNDERUNG
Gemäß dem in Kapitel beschriebenen Planungsziel sind in den Änderungsbereichen folgende Flächen dargestellt:
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5.1
Mischbauflächen
gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB
Wesentliches Planungsziel ist die Errichtung einer Reithalle. Hierzu ist die nördliche Erweiterung der Mischbauflächen der Ortschaft Millendorf erforderlich, da im Ort selbst (bisherige Mischbaufläche) ein solches Bauvorhaben aus Platzmangel nicht verwirklicht werden kann und geeignete Flächen anderweitig nicht verfügbar sind.
5.2
Grünflächen
gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB
Zum ökologischen Ausgleich der neu dargestellten Mischbaufläche werden entlang der
Millendorfer Straße Wohnbauflächen zurückgenommen und diese als Grünflächen dargestellt. Im südlichen Bereich wird die bisherige Darstellung „Grünfläche“ übernommen.
5.3
Weitere Planinhalte
Die nachrichtlichen Übernahmen (110- kV-Leitung, Richtfunkstrecke) werden gemäß der
rechtswirksamen Fassung des Flächennutzungsplanes übernommen.
Das Landschaftsschutzgebiet wird im Rahmen der Änderung dem gültigen Landschaftsplan Nr. 2 angepasst. Die nachrichtlich übernommenen Darstellungen in der Fläche nördlich Millendorfs werden herausgenommen.
6.
SONSTIGE PLANUNGSBELANGE
6.1
Verkehr
Aufgrund der mittelbaren Lage an der Autobahnauffahrt Bedburg der BAB 61 sowie der
Landesstraße L 279 ist der Standort gut an das überörtliche Hauptverkehrsnetz angebunden. Die Erschließung der vorgesehenen Reithalle wird über eine vorhandene Zufahrt von
der Erkelenzer Straße gewährleistet. Weitere landwirtschaftliche Gebäude sind aufgrund
der Festsetzung zukünftig nicht ausgeschlossen, können aber auch über diese Zufahrt erschlossen werden.
6.2
Ver- und Entsorgung
Die Entsorgung des Änderungsbereiches nördlich Millendorfs ist für die bisher geplante
Nutzung durch eine nachgeschaltete Versickerung vorgesehen. Ein Mischwasserkanal
befindet sich in der Erkelenzer Straße, die durch Millendorf führt.
6.3
Emissionen und Immissionen
Da die künftigen Nutzungen schallunempfindlich sind, werden die anliegenden Lärmquellen (hauptsächlich Verkehrslärm Autobahn BAB 61, L 279) keine Beeinträchtigung darstellen. Zusätzliche Geruchsimmissionen werden nicht entstehen, da der landwirtschaftliche Betrieb mit Pferdezucht bereits südlich der neu zu darstellenden Mischbaufläche besteht.
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6.4
Belange von Natur und Landschaft
Im Zuge der 33. Flächennutzungsplanänderung wird die Kompensationsfläche entlang der
Millendorfer Straße als Grünfläche dargestellt. Im Rahmen des Umweltberichtes wird eine
grobe Eingriffs- Ausgleichsbewertung durchgeführt. Dabei kann der Ausgleich innerhalb
dieses 2. Plangebietes durch Pflanzmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens erfolgen.
Das Landschaftsbild ist heute durch die Bebauung Millendorfs und Lipp und den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Verkehrsachsen mit teilweise umfangreichen Straßenrandgehölzen geprägt.
Negative Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch die Flächennutzungsplanänderung
nicht vorbereitet.
6.5
Altlasten
Altlasten innerhalb des Plangebietes sind nicht bekannt. Im Altlastenkataster des RheinErft-Kreises sind diese Flächen nicht aufgeführt.
6.6
Versorgungsleitungen
Der nördlich Millendorfs gelegene Änderungsbereich wird im Norden begrenzt durch eine
110kV-Leitung der RWE Net AG. Die im Flächennutzungsplan eingetragenen Schutzabstände sind einzuhalten.
6.7
Sonstige Belange
Alle sonstigen bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigenden Belange werden nach jetzigem Kenntnisstand durch die Planung nicht berührt.
7.
UMWELTBERICHT
7.1
Einleitung
7.1.1 Lage und Größe der Änderungsbereiche, Städtebauliche Ziele
Die Stadt Bedburg beabsichtigt in den Teilbereichen zwischen der Erkelenzer Straße und
dem Zufahrtsohr A 61 sowie nordöstlich des Kreuzungsbereiches der Erkelenzer Straße
und der Millendorfer Strasse in Bedburg-Millendorf den Flächennutzungsplan zu ändern.
Die Ortslage Millendorf in der Stadt Bedburg (Erft-Kreis) liegt östlich der A 61 und südlich
der L 279 unmittelbar an der Autobahnanschlussstelle ‚AS 103 Bedburg’.
Die Änderungsgebiete liegen:
−
Fläche nördlich Millendorf nordwestlich der Erkelenzer Straße und nordöstlich der
Zufahrtsstraße zur L 279 (Auffahrt AS Bedburg)
Flächengröße - 11.280 m² (1,128 ha)
−
Fläche entlang der Millendorfer Straße (Ausgleichsfläche) in unmittelbarer Nähe zur
Fläche 1, südöstlich des Kreuzungsbereichs Erkelenzer Straße / Millendorfer Straße
Flächengröße - 6.600 m² (0,660 ha)
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Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung von bisher ‚Grünflächen allgemein’ in ‚Mischbauflächen (M)’ sowie für den südwestlichen Teil des Flurstückes 1049 entlang der Millendorfer Straße von ‚Wohnbauflächen’ in ‚Grünflächen allgemein’.
Die Maßnahme der Umwandlung von ‚Grünflächen allgemein’ in ‚Mischbauflächen’ auf
der Fläche nördlich Millendorfs stellt nach Landschaftsgesetz NRW § 4 Abs. 2 Ziff. 4
i.V.m. Ziff. 7 einen Eingriff in die Landschaft dar, der nach § 6 Abs. 2 LG NRW in einem
landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargestellt werden muss.
Der Eingriff soll auf der Umwandlungsfläche von ‚Wohnbauflächen’ in ‚Grünflächen allgemein’ (Fläche entlang der Millendorfer Straße) kompensiert werden. Hierzu erfolgt eine
Kompensationsberechnung in Kap. 7.6.
7.1.2 Aussagen des Regionalplanes (ehemals GEP)
Im geltenden Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan – GEP) sind beide Änderungsbereiche als Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche dargestellt. Zusätzlich ist der
südöstliche Änderungsbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ belegt.
7.2
Einschlägige Fachgesetze u. Fachpläne und ihre Bedeutung für den Bauleitplan
Spezielle Fachgesetze und ihre Bedeutung für die Schutzgüter
Schutzgut Mensch und Gesundheit
−
Baugesetzbuch (BauGB), besonders § 1 (6) Nr. 7c BauGB (‚Bei der Aufstellung der
Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine
Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt’),
Schutzgut Tiere und Pflanzen
Neben § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB (Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes insbesondere … die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen)
−
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
−
Landschaftsgesetz NW (LG NW),
bezogen auf die Grün- und Freiflächenbereiche in den Änderungsbereichen.
Schutzgut Boden
Neben der Bodenschutzklausel im § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB (Sparsamer und schonender
Umgang mit dem Schutzgut Boden), insbesondere
−
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), allgemein § 1 (1) BBodSchG: ‚Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen,
bezogen auf die Inanspruchnahme bereits versiegelter Flächen, Nachverdichtung.
Schutzgut Wasser
Neben § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB (Berücksichtigung des Schutzgutes Wasser und die
Auswirkungen hierauf), insbesondere
−
Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
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−
Landeswassergesetz (LWG), insbesondere § 51a LWG: Beseitigung von Niederschlagswasser,
besonders bezogen auf die durch die starke Versiegelung geringe Neubildungsrate des
Grundwassers im Plangebiet.
7.3
Beschreibung und Bewertung der untersuchungsrelevanten Schutzgüter und Funktionen
7.3.1 Schutzgut Pflanzen und Tiere
Unter der Leistungsfähigkeit von Biotopen wird in erster Linie ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere bzw. für den Arten- und Biotopschutz verstanden.
Das Untersuchungsgebiet liegt in ummittelbarer Ortsrandlage nördlich und östlich des
Ortsteils Millendorf und zeichnet sich durch intensive landwirtschaftliche Nutzflächen aus.
Entsprechend verarmt ist das Vegetationsbild.
Die Fläche nördlich Millendorf ist durch Pferdekoppeln, Abreiteplätze und Longierplatz mit
entsprechenden befestigten und unbefestigten Erschließungswegen geprägt. Westlich zur
Verbindungsstraße Erkelenzer Straße / L 279 grenzt eine schmale, frei wachsende Gehölzhecke aus bodenständigen Gehölzarten. Im Südosten grenzen Gartenländereien mit
entsprechendem Gehölzbewuchs. Im Norden und Osten grenzen weiträumige Pferdekoppeln. Im Bereich der Regenversickerungsmulde hat sich eine Weidengruppe und durch
extensive Pflege eine Wildgrasfläche entwickelt.
Die Fläche entlang der Millendorfer Straße wird unmittelbar bis an den Pützbach ackerbaulich genutzt. Die Übergänge zu den angrenzenden Straßen sind Rasenbankette.
Im Plangebiet wurden keine faunistischen Untersuchungen vorgenommen.
Aufgrund der Strukturarmut des Gebietes ist jedoch nicht mit einer artenreichen Fauna zu
rechnen, so dass hier nur wenige, überwiegend Kultur folgende bzw. angepasste Arten ihren Lebensraum haben. Lediglich im Bereich der vorhandenen Gehölzstrukturen und des
Gartenlandes sind folgende Arten festgestellt worden: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Kohlmeise, Singdrossel, Zaunkönig und Rotkehlchen.
Durch die Umwandlung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Mischbauflächen ist
der Verlust von offenen Wiesenflächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen bedeutend. Gliedernde und belebende Landschaftselemente wie Feldhecken und Einzelbäume
sind von der Umwandlung nicht betroffen.
Der Verlust von Wiesenflächen führt zu einem geringen Habitatsverlust für die Fauna. Da
der betroffene Biotoptyp jedoch nicht selten ist, ist zumindest für bewegliche Tierarten ein
Ausweichen auf die unmittelbar benachbarten, gartenartigen Strukturen möglich. Es ist
daher nicht von einem unausgleichbaren Eingriff in die Fauna auszugehen.
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen/ Tiere sind in den Änderungsbereichen daher nicht zu erwarten.
7.3.2 Schutzgut Boden
Bodenarten
Gemäß Bodenkarte NRW (Teil 5104 Düren) und Karte der schutzwürdigen Böden (Geologischer Dienst) wird das Untersuchungsgebiet von den nachstehend aufgelisteten Bodenarten bestimmt:
−
−
−
Pseudogley Parabraunerde,
Kolluvium,
Parabraunerde, tw. Pararendzina tw. Braunerde – Pararendzina,
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−
Parabraunerde.
Laut Aussage des Geologischen Dienstes über schutzwürdige Böden sind die Böden der
Untersuchungsgebiete aufgrund hoher Ertragsleistung als schutzwürdig einzustufen.
Verdichtung und Versiegelung
Beide Geltungsbereiche der Änderung des Flächennutzungsplanes sind heute weitgehend unversiegelt.
Im Bereich der Bebauung und Flächenversiegelung gehen biotisch aktive Böden mit ihren
natürlichen Funktionen (Speicher-, Regelungsfunktion) verloren. Der Verlust von Boden
ist erheblich und nachhaltig, da Boden nicht vermehrbar oder wieder herstellbar ist.
Durch die mehr oder weniger starke Versiegelung der Flächen wird zukünftig das Niederschlagswasser im Plangebiet verzögert abfließen. Darüber hinaus sind keine Veränderungen zu erwarten, wenn die Versickerung der anfallenden Oberflächenwasser unmittelbar vor Ort nachgewiesen ist. Erhebliche Umweltauswirkungen sind daher nicht zu erwarten.
Altlasten
Für die Änderungsbereiche sind im Altlastenkataster keine Eintragungen vorhanden.
7.3.3 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer sind in den Untersuchungsflächen nicht vorhanden. Die Fläche entlang der Millendorfer Straße grenzt unmittelbar an den stark kanalisierten Pützbach.
Entsprechend der naturräumlichen Lage des Untersuchungsraumes im Hangbereich zwischen Erftbruch und Lößschwelle ist der Grundwasserflurabstand hoch.
Nach Auswertung der Grundwassergleichenkarte beträgt der Grundwasserflurabstand
mehr als 30 m. Bedingt durch die Nähe des Braunkohletagebaus werden sich die Grundwasserstände entsprechend verändert haben.
Beeinträchtigungen des Grundwassers sind aufgrund der Tiefe des Flurabstandes in den
Änderungsbereichen nur in geringem Maße zu erwarten. Wesentliches Kriterium hierfür
ist die weiterhin mögliche, wenn auch verzögerte Versickerung von Oberflächenwasser.
7.3.4 Schutzgut Klima / Luft
In den Planbereichen sind keine emittierenden Betriebe angesiedelt. Beeinträchtigungen
entstehen daher nicht.
Das vorhandene Freilandklima wird durch das Vorhaben kleinflächig umgewandelt. Durch
die starke bis mittlere Versiegelung durch Gebäude, Fahrgassen und Stellplätze wird es
zukünftig zu einer örtlich begrenzten, stärkeren Erwärmung der Flächen kommen. Darüber hinaus auftretende klimatische Auswirkungen sind nicht zu erwarten.
7.3.5 Schutzgut Landschaftsbild
Bedingt durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung fehlen sowohl auf der Fläche
nördlich Millendorfs als auch auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße, gliedernde
und belebende Landschaftselemente zur Ortsrandseingrünung. Insbesondere auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße fehlen bachbegleitende bodenständige Gehölzstrukturen.
Das Landschaftsbild, das durch offene Wiesenflächen zum Siedlungsbereich mit Gartenland sowie durch raumprägende Gehölzflächen entlang der Autobahn bestimmt ist, wird
durch die Umsetzung der Planungsmaßnahme verändert. Das heißt optisch veränderte
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Baumaßnahmen müssen im Rahmen der Umsetzung von Bauvorhaben durch örtliche
Bepflanzungsmaßnahmen in das Orts- und Landschaftsbild integriert werden.
7.3.6 Schutzgut Mensch
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung.
Die geplanten Mischbauflächen stellt die Erweiterung der bestehenden Mischbauflächen
(Ortslage Millendorf) dar.
Als Flächen mit Erholungsfunktion sind die wohnungsnahen Freiräume in Siedlungsrandlage anzuführen (Landschaftsraum westlich, südlich und östlich von Millendorf). Das
Plangebiet liegt flächendeckend innerhalb des Zweckverbandes Naturpark Rheinland (ehem. Naturpark Kottenforst-Ville).
Die geplante Mischbaufläche ist durch die starken Verkehre der BAB 61 sowie der L 279
erheblich vorbelastet. Aufgrund der vorgesehenen, überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung jedoch, sind Schallschutzmaßnahmen für das entsprechende Plangebiet nicht erforderlich. Es sind somit auch keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.
7.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Unter Kulturgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige auch im Boden verborgene - Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere vom
Menschen gestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem,
künstlerischem, archäologischen, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem
Wert sind, zu verstehen.
Es befinden sich keine Bodendenkmale im Geltungsbereich, so dass keine negativen
umweltbedingten Auswirkungen zu erwarten sind.
7.3.8 Wechselwirkungen
Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern sowie zwischen und innerhalb von Ökosystemen, soweit sie aufgrund einer zu erwartenden Betroffenheit durch Projektwirkungen
von entscheidungserheblicher Bedeutung sind. Eine Sonderrolle nimmt dabei der Mensch
als Schutzgut ein, da der Mensch nicht unmittelbar in das Wirkungsgefüge Ökosysteme
integriert ist. Die vielfältigen Einflüsse des Menschen auf den Naturhaushalt und das
Stadt- und Landschaftsbild, die in den betroffenen Raum wirken, sind vor allem im Rahmen der Ermittlung von Vorbelastungen zu berücksichtigen.
Für den unmittelbaren Untersuchungsraum der Fläche nördlich Millendorfs bedeutet das,
dass aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der daraus folgender
Strukturarmut die ökologischen Funktionen eingeschränkt sind. Eine Ausnahme bietet die
angrenzende schmale Gehölzhecke, die neben der landschaftsästhetischen Bedeutung
eine eingeschränkte Lebensraumfunktion für Fauna und Flora darstellt.
Eine besondere Rolle im Biotopverbundsystem ist aufgrund fehlender Ausstattung mit
Landschaftselementen sowie einer extrem isolierten Lage (Trennwirkungen durch Straße,
Bebauung Pferdekoppeln) im Plangebiet nicht erkennbar.
Auf den Wasserhaushalt und das Geländeklima wirkt sich das Plangebiet, wie alle unversiegelten, bewachsenen Flächen, positiv aus.
Dahingegen nimmt der Untersuchungsraum der Fläche entlang der Millendorfer Straße im
Rahmen der ökologischen Funktion und Beziehungen eine hohe Bedeutung ein.
Trotz der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sind die ökologischen Funktionszusammenhänge im Talraum des Pützbaches hochwertig. Insbesondere bestätigt sich dieser Wert durch das südwestlich angrenzende Biotop. Eine geplante Extensivierung durch
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entsprechende bodenständige Bepflanzungen ist als besondere ökologische Verbundmaßnahme anzusehen.
Somit werden durch die Planungsziele auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße die
vorgesehene Verdichtung und Versiegelung durch die Darstellungen als Mischbauflächen
ausgeglichen, so dass im Endergebnis keine negativen umweltbedingten Auswirkungen
zu erwarten sind (vgl. hierzu auch Kap. 7.6).
7.4
Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes
Ohne die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes würden die vorhandenen Strukturen
weiterhin bestehen bleiben.
Gemäß gültigem Flächennutzungsplan würden die Flächen nördlich Millendorfs weiterhin
als Wiesen und Weiden landwirtschaftlich genutzt werden. Die Fläche entlang der Millendorfer Straße wird derzeit als Ackerfläche genutzt. Im Flächennutzungsplan ist sie jedoch
als Wohnbaufläche dargestellt und würde zukünftig wahrscheinlich bebaut werden.
7.5
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen
Es können folgende Minimierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die jedoch erst im
Rahmen der Umsetzung auf der Ebene der Bauanträge zum Tragen kommen.
−
−
−
7.6
Beschränkung der Flächenversiegelung auf das notwendigste Maß
Einfügung der Baumaßnahme in das Ortsbild durch entsprechende Begrünung
Abführung von unbelastetem Dach- und sonstigem Oberflächenwasser in eine
nachgeschaltete Versickerung.
Kompensation, Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
Die Fläche entlang der Millendorfer Straße wird als Ausgleichsfläche für den Eingriff auf
der Fläche nördlich Millendorfs in der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt.
7.6.1 Ausgangszustand
Die Flächen nördlich Millendorfs und entlang der Millendorfer Straße werden überwiegend
von landwirtschaftlich geprägten Nutzungen eingenommen.
Die den Biotoptypen zugeordneten Biotoptypencodes sowie die Bewertung des Gesamtbiotopwertes des Ausgangszustandes sind in Anlage 1 in Tabelle A „Ausgangszustand„
dargestellt.
Die Biotope in den Untersuchungsgebieten weisen eine niedrige ökologische Wertigkeit
auf. Die höchste ökologische Wertigkeit besitzt eine kleine extensive Grünfläche innerhalb
der Fläche nördlich Millendorfs.
7.6.2 Planungszustand
Zur Gegenüberstellung des Planungszustandes mit dem Ausgangszustand werden den
geplanten Biotoptypen ebenfalls Biotoptypencodes zugeordnet und diese bewertet. Aufgeführt werden hier nur gegenüber dem Bestand neu hinzugekommene oder in ihrer Wertigkeit von der Bestandsbewertung abweichende Biotoptypen, sowie ergänzend die Biotoptypen die im Rahmen der Eingriffsminimierung erhalten bleiben.
Die vollständige Berechnung des Planungsraumes ist in Anlage 1 in Tabelle B „Planungszustand“ dargestellt.
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7.6.3 Berechnung der Kompensationfläche
Grundlage der Kompensationsermittlung bildet die Bilanzierung des Bestands sowie der
Planung hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit.
In Tabelle A und B in Anlage 1 ist der jeweilige ökologische Wert für Bestand und Planung
(Grundwert A, Grundwert P) abzulesen, der mit Hilfe einer 10-stufigen Skala ermittelt
wurde. Die Multiplikation des Biotopwertes mit der jeweiligen Fläche ergibt den Einzelflächenwert des Biotops, die Addition der Einzelwerte den Gesamtflächenwert des Untersuchungsraumes.
Die Berechnung des Kompensationswertes erfolgt in den Tabellen A (Ausgangszustand
der Untersuchungsräume) und B (Planungszustand der Untersuchungsräume) in Anlage
1 des Berichtes.
Gesamtergebnis (nach Addition beider Flächen):
Gesamtflächenwert 1:
- 14.674 Punkte
Gesamtflächenwert 2:
18.270 Punkte
Differenz 2 – 1:
3.596 Punkte
Es ergibt sich bei der Planung ein Wertüberschuss von 3.596 Wertpunkten. Das heißt,
dass die durch die mögliche Realisierung der Mischbauflächen nördlich Millendorf entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Umwandlung der Fläche entlang der
Millendorfer Straße von Acker in Flächen entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB bzw. § 9
Abs. 1 Nr. 25 BauGB zu 100 % ausgeglichen sind.
Bei der konkreten Umsetzung von Vorhaben auf der Fläche nördlich Millendorf und dem
daraus folgenden Ausgleichsbedarf auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße sollten
die in Anlage 2 aufgeführten Einzelfestsetzungen berücksichtigt werden.
7.7
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Unter Berücksichtigung der städtischen Planungsziele und –absichten für die Änderungsbereiche kommen keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht.
7.8
Darstellung der Verfahren bei der Umweltprüfung
Eine exakte faunistische Untersuchung wurde aufgrund der Strukturarmut der Gebiete
nicht vorgenommen. Eine überschlägige Bestandsaufnahme stellte jedoch einige angepasste Arten fest. Es wurde eine Bestandserfassung zu den vorhandenen Biotoptypen
vorgenommen. Im Ergebnis ist nicht mit seltenen, gefährdeten oder streng geschützten
Arten im Plangebiet zu rechnen.
7.9
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkung
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen keine erheblichen positiven
oder negativen Auswirkungen so dass keine Maßnahmen zur Überwachung erforderlich
werden.
bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc
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7.10 Zusammenfassung
Im Rahmen der 33. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Millendorf der Stadt Bedburg wird auf der
−
Fläche nördlich Millendorf
die Umwandlung von Grünflächen in Mischbauflächen
−
Fläche entlang der Millendorfer Straße
die Umwandlung von Wohnbauflächen in Grünflächen
vorgesehen.
Auf der Fläche nördlich Millendorf gehen durch die Umwandlung der Grünflächen in
Mischbauflächen gering bis mittelwertige Biotope verloren. Aufgrund des hohen Anteils an
Neuversiegelung ist der Eingriff in den Bodenhaushalt erheblich und nicht ausgleichbar.
Der Eingriff in den Wasserhaushalt wird durch die dezentrale Versickerung des Oberflächenwassers der privaten, versiegelten Flächen gemindert. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird durch entsprechende Vorortbepflanzungen im Rahmen der Umsetzung
des Vorhabens ausgeglichen.
Das aufgrund der Biotopwertermittlung entstandene Wertdefizit der Fläche nördlich
Millendorf wird durch die Bereitstellung von entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße zu 100 % ausgeglichen.
Bedburg, den 08.11.2007
ANLAGEN
−
Anlage 1: Tabelle A und Tabelle B, Kompensationsflächenberechnung
−
Anlage 2: Einzelfestsetzungen für die Änderungsbereiche
−
Anlage 3: Biotoptypenkarte
bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc
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Kompensationstabellen zur 33. Flächennutzungsplanänderung Bedburg-Millendorf
Fläche nördlich Millendorf- Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstücke 100, 101 und 12 tw.
A. Ausgangszustand
1
2
3
4
Code
Biotoptyp
Fläche in m²
(11.280 m²)
Grundwert A
1.1
1.1
1.3
1.4
3.4
4.3
7.2
Versiegelte Fläche: Asphalt
Versiegelte Fläche: Gebäude
Wassergebundene Fläche, Koppel
Feldwege
Wiese/Weide
Gartenland
Regenrückhaltebecken
Summe
625
43
2.231
578
7.341
377
85
11.280
0
0
1
3
3
2
4
5
Gesamtkorrekturfaktor
1
1
1
1
1
1
1
6
7
Gesamtwert
(Sp 4 x Sp 5)
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
0
0
1
3
3
2
4
0
0
2.231
1.734
22.023
754
340
27.082
B. Planungszustand
1
2
3
4
Code
Biotoptyp
Fläche in m²
(11.280 m²)
Grundwert P
6.768
4.512
0.5
2
1.2
4.3
Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter
Versickerung (GRZ 0,6)
Gartenland (Grünfläche Mischfläche)
Summe
5
Gesamtkorrekturfaktor
11.280
C. Differenzwert B - A:
1
1
6
7
Gesamtwert
(Sp 4 x Sp 5)
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
0.5
2
3.384
9.024
12.408
-14.674
MWM - Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Tel. 0241/500074, Fax: 0241/513525 - E-Mail: plmwm@t-online.de
Anlage 1_Kompensationstabelle Nov. 07.xls
08.11.2007
Kompensationstabellen zur 33. Flächennutzungsplanänderung Bedburg-Millendorf
Fläche entlang Millendorfer Straße - Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 1049
A. Ausgangszustand
1
2
3
4
Code
Biotoptyp
Fläche in m²
(6.600 m²)
Grundwert A
510
6.090
3
2
2.2
3.1
Straßenböschung
Acker
Summe
5
Gesamtkorrekturfaktor
1
1
6
7
Gesamtwert
(Sp 4 x Sp 5)
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
3
2
1.530
12.180
6.600
13.710
B. Planungszustand
1
2
3
4
Code
Biotoptyp
Fläche in m²
(6.600 m²)
Grundwert P
510
6.090
3
5
2.2
6.3
Straßenböschung
Grünfläche (nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)
Summe
5
Gesamtkorrekturfaktor
1
1
6.600
7
Gesamtwert
(Sp 4 x Sp 5)
Flächenwert
(Sp 3 x Sp 6)
3
5
1.530
30.450
31.980
C. Differenzwert B - A:
Fläche 1-2
6
18.270
3.596
Überschuss
MWM - Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Tel. 0241/500074, Fax: 0241/513525 - E-Mail: plmwm@t-online.de
Anlage 1_Kompensationstabelle Nov. 07.xls
08.11.2007
Einzelfestsetzungen zur Fläche nördlich Millendorfs
Bei der Umsetzung der geplanten Mischbaufläche sollten, je nach Planungsabsicht,
landschaftsästhetische Gesichtspunkte unter Berücksichtigung der Schutzstreifen zur KVLeitung einfließen. Das heißt, durch entsprechende Pflanzenauswahl sollten mögliche
Baukörper in das Orts- und Landschaftsbild integriert werden.
Einzelstellungen sowie linearen und gruppenartigen Strukturen sollten gegenüber flächigen
Anpflanzungen Vorrang gegeben werden. Detaillierte Flächenfestlegungen müssen auf der
Ebene der Bauanträge getroffen werden.
Bei der Auswahl sollte die nachfolgende Liste unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände
zur KV-Leitung Anwendung finden:
- Bäume I. Ordnung:
Betula pendula
Quercus robur
Fagus sylvatica
Sandbirke
Stieleiche
Buche
- Bäume II. Ordnung
Acer campestre
Carpinus betulus
Prunus avium
Salix caprea
Feldahorn
Hainbuche
Vogelkirsche
Salweide
- Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus laevigata
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Prunus spinosa
Rosa canina
Salix aurita
Viburnum opulus
Hartriegel
Haselnuss
Zweigriffeliger Weißdorn
Eingriffeliger Weißdorn
Pfaffenhütchen
Liguster
Schlehe
Hundsrose
Ohrweide
Gemeiner Schneeball
Pflanzabstand Bäume I. Ordnung
15 m
Qualität
StB oder HSt, 3 x v. m. B., 16 – 18 cm
Pflanzabstand Bäume II. Ordnung
10 m
Qualität
StB oder HSt, 3 x v. m. B., 16 – 18 cm
Pflanzabstand Sträucher / Heister
variabel von 1,5 x 1,5 m bis 3,0 m x 1,0 m
Qualität
Str., 2 x v. o. B., 60 – 100 cm
Heister, 2 x v. m. B., 150 – 200 cm
MWM – Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Telefon 0241/500074, Telefax 0241/513525 – E-mail: plmwm@t-online.de
Anlage 2_Einzelfestsetzungen.doc
Seite 1
Einzelfestsetzungen zur Fläche entlang der Millendorfer Straße
Auf der dargestellten Fläche im Auenbereich des Pützbaches sind zwei Entwicklungsvarianten
möglich:
Variante I
Anlage von Wildgrasflächen mit frei wachsenden Gehölzflächen und Einzelgehölzen als
Sitzwarten für Greifvögel, wobei der Anteil der mit Gehölzen bewachsenen Flächen nicht
mehr als 65 – 70 % betragen sollte.
Bäume und Sträucher für Pflanzmaßnahmen auf der Fläche 2 gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 und § 9
Abs. 1 Nr. 20 BauGB
- Bäume I. Ordnung:
Fraxinus excelsior
Quercus robur
Alnus glutinosa
Esche
Stieleiche
Schwarzerle
- Bäume II. Ordnung
Acer campestre
Salix caprea
Feldahorn
Salweide
- Sträucher
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus laevigata
Crataegus monogyna
Prunus spinosa
Rosa canina
Salix aurita
Sambucus nigra
Viburnum opulus
Hartriegel
Haselnuss
Zweigriffeliger Weißdorn
Eingriffeliger Weißdorn
Schlehe
Hundsrose
Ohrweide
Schwarzer Holunder
Gemeiner Schneeball
Pflanzabstand Bäume I. Ordnung
6m
Qualität
StB oder HSt, 3 x v. m. B., 16 – 18 cm
Pflanzabstand Bäume II. Ordnung
4m
Qualität
StB oder HSt, 3 x v. m. B., 16 – 18 cm
Pflanzabstand Sträucher / Heister
1,5 x 1,5 m
Qualität
Str., 2 x v. o. B., 60 – 100 cm
Heister, 2 x v. m. B., 150 – 200 cm
Variante II
Anlage einer Obstwiese im nördlichen Flächensegment mit abgrenzenden Schnitthecken
entsprechend nachfolgender Artenliste:
Sträucher für Heckenpflanzmaßnahmen
Carpinus betulus
Crataegus monogyna
Ligustrum vulgare
Fagus sylvatica
Hainbuche
Weißdorn
Liguster
Rotbuche
Qualität
Hei., 2 x v. o. B., 80 – 100 cm
Pflanzabstand
3,5 St. / lfdm
MWM – Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Telefon 0241/500074, Telefax 0241/513525 – E-mail: plmwm@t-online.de
Anlage 2_Einzelfestsetzungen.doc
Seite 2
Obstbaumsorten, u. a.
Apfelsorten(Anbau im Grasland
möglich, anspruchslos an Boden)
Jakob Lebel
Winterrambour
Rote Sternrenette
Graue Herbstrenette
Schafsnase
Kaiser Wilhelm
Bohnapfel
Birnensorten
(Ansprüche wie Apfelsorten)
Clapps Liebling
Gellerts Butterbirne
Neue Poiteau
Pastorenbirne
Gute Graue
Westf. Glockenbirne
Sonstige Sorten
Speierling, Quitte, Esskastanie, Walnuss
Qualität
HST., 2 x v. o. B., 12 – 14 cm
Pflanzabstand
10 -12 m zum Pützbach
Der südliche Flächenanteil sollte entsprechend Variante I entwickelt werden.
MWM – Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Telefon 0241/500074, Telefax 0241/513525 – E-mail: plmwm@t-online.de
Anlage 2_Einzelfestsetzungen.doc
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