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Beschlussvorlage (Begründung u. Umweltbericht)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,4 MB
Datum
29.01.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

Flächennutzungsplan der Stadt Bedburg 33. Änderung Bereich zwischen Erkelenzer Straße und Zufahrtsohr A 61 in Bedburg – Millendorf Begründung (Vorentwurf) Stand: 08.11.2007 Inhaltsverzeichnis 1. AUSGANGSSITUATION/ ZIELSETZUNG...................................................................3 2. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DER PLANGEBIETE ...................................3 2.1 Abgrenzung .................................................................................................................3 2.2 Bestand .......................................................................................................................4 2.3 Umgebung des Plangebietes.......................................................................................4 3. ÜBERGEORDNETE PLANUNG UND GEGENWÄRTIGE RECHTSLAGE ..................5 3.1 Raumordnung und Landesplanung..............................................................................5 3.2 Landschaftsplan ..........................................................................................................5 4. DARSTELLUNG DES RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES .........5 5. GEGENSTAND DER PLANÄNDERUNG ....................................................................5 5.1 Mischbauflächen .........................................................................................................6 5.2 Grünflächen.................................................................................................................6 5.3 Weitere Planinhalte .....................................................................................................6 6. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE.............................................................................6 6.1 Verkehr........................................................................................................................6 6.2 Ver- und Entsorgung ...................................................................................................6 6.3 Emissionen und Immissionen ......................................................................................6 6.4 Belange von Natur und Landschaft..............................................................................7 6.5 Altlasten ......................................................................................................................7 6.6 Versorgungsleitungen..................................................................................................7 6.7 Sonstige Belange ........................................................................................................7 7. UMWELTBERICHT .....................................................................................................7 7.1 Einleitung ....................................................................................................................7 7.1.1 Lage und Größe der Änderungsbereiche, Städtebauliche Ziele ...............................7 7.1.2 Aussagen des Regionalplanes (ehemals GEP) ........................................................8 7.2 Einschlägige Fachgesetze u. Fachpläne und ihre Bedeutung für den Bauleitplan .......8 bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 1 7.3 Beschreibung und Bewertung der untersuchungsrelevanten Schutzgüter und Funktionen ...........................................................................................................9 7.3.1 Schutzgut Pflanzen und Tiere ..................................................................................9 7.3.2 Schutzgut Boden......................................................................................................9 7.3.3 Schutzgut Wasser ..................................................................................................10 7.3.4 Schutzgut Klima / Luft ............................................................................................10 7.3.5 Schutzgut Landschaftsbild......................................................................................10 7.3.6 Schutzgut Mensch..................................................................................................11 7.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter............................................................................11 7.3.8 Wechselwirkungen .................................................................................................11 7.4 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes....................................................12 7.5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen..............12 7.6 Kompensation, Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen....................12 7.6.1 Ausgangszustand...................................................................................................12 7.6.2 Planungszustand....................................................................................................12 7.6.3 Berechnung der Kompensationfläche.....................................................................13 7.7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................13 7.8 Darstellung der Verfahren bei der Umweltprüfung .....................................................13 7.9 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkung .....................................13 7.10 Zusammenfassung ....................................................................................................14 ANLAGEN bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 2 1. AUSGANGSSITUATION/ ZIELSETZUNG Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.09.2001 den Aufstellungsbeschluss für die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Anlass der ursprünglichen Änderung des Flächennutzungsplanes war ein am 17.04.2001 beim Rhein-Erft-Kreis eingegangener Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle mit Stallung und Neugebäude auf dem Grundstück Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 101 im Ortsteil Millendorf. Hierzu war es notwendig, die bis dahin als Grünflächen dargestellten Bereich im Flächennutzungsplan in „Mischbauflächen“ zu ändern. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat in der Zeit von 27.11.2001 bis 17.12.2001 stattgefunden, die Träger öffentlicher Belange wurden bis zum 11.01.2002 am Verfahren beteiligt. In der darauf folgenden Ratssitzung am 19.03.2002 wurde über die eingegangen Stellungnahmen beschlossen und der Auslegungsbeschluss gefasst. Die Offenlage erfolgte nach Bekanntmachung im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises mit Frist vom 08.09.2003 bis einschließlich 08.10.2003. Zum gleichen Termin wurden die Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Unmittelbar nach der Offenlage hat der Antragssteller Abstand von seinem Vorhaben genommen. Daher sah die Verwaltung keine Veranlassung, dass Verfahren weiter zu führen. Nunmehr wurde beim Rhein-Erft-Kreis erneut ein Bauantrag zur Errichtung einer Reithalle auf dem entsprechenden Gelände gestellt. Dieser wurde jedoch vom Rhein-Erft-Kreis mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Ausgang der im Verfahren befindlichen 33. Flächennutzungsplanänderung, welche zur positiven Beurteilung des Antrages erforderlich ist, nicht abzuschätzen ist. Bedingt durch die Novellierung des Baugesetzbuches (Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2006) müssen die Verfahren, die bis zum 20.7.2006 nicht abgeschlossen sind, nach dem neuen Recht durchgeführt werden (vgl. § 244 (1) BauGB Überleitungsvorschriften für das Europarechtsanpassungsgesetz). Der Flächennutzungsplanänderung wird daher eine Begründung beigefügt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist durchzuführen, deren Ergebnisse in einem Umweltbericht zusammengefasst werden. Dieser Umweltbericht ist Bestandteil dieser Begründung. Der Rat der Stadt Bedburg hat daher am 28.08.2007 den ursprünglichen Aufstellungsbeschluss aufgehoben und einen neuen Aufstellungsbeschluss gefasst. In gleicher Sitzung wurde der ursprüngliche Auslegungsbeschluss aufgehoben und erneut eine Auslegung beschlossen. Planungsziel ist die Errichtung einer Reithalle. Daher ist eine Änderung von bisher als Grünfläche dargestellten Bereichen in Mischbaufläche erforderlich. Im Rahmen des FNPÄnderungsverfahrens wurde der Landschaftsplan 2 an die Planung angepasst. Zur Kompensation ist im Rahmen der Änderung weiterhin vorgesehen, einen Bereich entlang der Millendorfer Straße von Wohnbaufläche in Grünfläche neu darzustellen. 2. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DER PLANGEBIETE 2.1 Abgrenzung Künftige Darstellung Mischbaufläche Der Änderungsbereich befindet sich unmittelbar nördlich des Ortsteiles Millendorf und ist begrenzt − − im Norden: durch die 110 kV Leitung südlich der L 279, im Osten: durch die Verlängerung der östlichen Flurstücksgrenze des Grundstückes der Feuerwehr Millendorf, bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 3 − im Süden: durch die bisherige Darstellung der Mischbaufläche. Im Westen verläuft die Grenze entlang der westlichen Straßengrenze Erkelenzer Straße (Verbindung Kreisverkehr L 279 und Ortsteil Millendorf). Künftige Darstellung Grünfläche Der Änderungsbereich befindet sich südöstlich des Ortsteiles Millendorf und ist begrenzt − − − − im Norden: durch die Erkelenzer Straße Richtung Lipp, im Osten: durch Ackerflächen, im Süden: durch den Pützer Bach, im Westen: durch die Millendorfer Straße. Die genauen Grenzen dieses Plangebietes sind der Plandarstellung zu entnehmen. Die Änderungsbereiche liegen in der Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstücke 100, 101, und 12 teilweise sowie im südwestlichen Teil des Flurstückes 1049 entlang der Millendorfer Straße. Der nordwestliche gelegene Änderungsbereich ist etwa 1,128 ha groß, der Änderungsbereich auf dem Flurstück 1049 entlang der Millendorfer Straße hat eine Größe von ca. 0,66 ha. 2.2 Bestand Künftige Darstellung Mischbaufläche Das Plangebiet ist heute überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Neben einem Abreiteplatz für Pferde befinden sich in diesem Bereich Wiesen, die als Pferdekoppeln genutzt werden. Entlang der Erkelenzer Straße befinden sich Gehölzstrukturen. Künftige Darstellung Grünfläche (Ausgleichsfläche) Das Plangebiet ist heute als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt. 2.3 Umgebung des Plangebietes Künftige Darstellung Mischbaufläche Das Plangebiet wird im Süden von Wohnbebauung umgeben (Ortslage Millendorf), nördlich und westlich grenzen Verkehrstrassen an, wobei im Westen neben der Erkelenzer Straße in etwa 60 Metern Entfernung die Autobahn BAB 61 verläuft. In östlicher Umgebung befinden sich Acker- und Wiesenflächen sowie das Umspannwerk der 110 kV Leitung. Künftige Darstellung Grünfläche (Ausgleichsfläche) In westlicher Umgebung befinden sich entlang der Millendorfer Straße nördlich des Pützer Baches Pferdekoppeln, südlich davon eine Brachfläche. Nördlich und östlich der Fläche befinden sich Ackerflächen. In südlicher Umgebung befinden sich Wohngebäude zum Ortsteil Lipp gehörend, die mit ihren Gärten bis an den Pützer Bach heranreichen. bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 4 3. ÜBERGEORDNETE PLANUNG UND GEGENWÄRTIGE RECHTSLAGE 3.1 Raumordnung und Landesplanung Im Landesentwicklungsplan (LEP) vom 17. Januar 1995 ist die Stadt als Mittelzentrum eingestuft. Im geltenden Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan – GEP) sind beide Änderungsbereiche als Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche dargestellt. Zusätzlich ist der südöstliche Änderungsbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ belegt. Da der nördliche Bereich, der als Mischbaufläche dargestellt wird, einer nach § 35 BauGB privilegierten Nutzung zugeführt werden soll, widerspricht diese Darstellungsänderung den Zielen der Regionalplanung nicht. Gleiches gilt für die südöstlich der Ortschaft Millendorf gelegene Fläche. Es wird die bisherige Darstellung Wohnbauflächen für den Geltungsbereich zurückgenommen. Künftig erfolgt eine Darstellung als Grünfläche zur Kompensation. 3.2 Landschaftsplan Der Änderungsbereich nördlich Millendorfs (Mischbaufläche) liegt entsprechend den Darstellungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes 2 Jülicher Börde und Titzer Höhen des Rhein-Erft-Kreises außerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Die Änderungsfläche entlang der Millendorfer Straße steht unter Landschaftsschutz und grenzt südwestlich (außerhalb des Plangebietes) an ein geschütztes Biotop nach § 62 LG NW. 4. DARSTELLUNG DES RECHTSWIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLANES Der zurzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für die Änderungsbereiche folgende Planinhalte dar: Künftige Darstellung Mischbaufläche − Grünflächen. Darüber hinaus sind das Landschaftsschutzgebiet, eine 110 kV Leitung sowie eine Richtfunkstrecke nachrichtlich übernommen. Künftige Darstellung Grünfläche (Ausgleichsfläche) − − 5. Wohnbauflächen Grünflächen. GEGENSTAND DER PLANÄNDERUNG Gemäß dem in Kapitel beschriebenen Planungsziel sind in den Änderungsbereichen folgende Flächen dargestellt: bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 5 5.1 Mischbauflächen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB Wesentliches Planungsziel ist die Errichtung einer Reithalle. Hierzu ist die nördliche Erweiterung der Mischbauflächen der Ortschaft Millendorf erforderlich, da im Ort selbst (bisherige Mischbaufläche) ein solches Bauvorhaben aus Platzmangel nicht verwirklicht werden kann und geeignete Flächen anderweitig nicht verfügbar sind. 5.2 Grünflächen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB Zum ökologischen Ausgleich der neu dargestellten Mischbaufläche werden entlang der Millendorfer Straße Wohnbauflächen zurückgenommen und diese als Grünflächen dargestellt. Im südlichen Bereich wird die bisherige Darstellung „Grünfläche“ übernommen. 5.3 Weitere Planinhalte Die nachrichtlichen Übernahmen (110- kV-Leitung, Richtfunkstrecke) werden gemäß der rechtswirksamen Fassung des Flächennutzungsplanes übernommen. Das Landschaftsschutzgebiet wird im Rahmen der Änderung dem gültigen Landschaftsplan Nr. 2 angepasst. Die nachrichtlich übernommenen Darstellungen in der Fläche nördlich Millendorfs werden herausgenommen. 6. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE 6.1 Verkehr Aufgrund der mittelbaren Lage an der Autobahnauffahrt Bedburg der BAB 61 sowie der Landesstraße L 279 ist der Standort gut an das überörtliche Hauptverkehrsnetz angebunden. Die Erschließung der vorgesehenen Reithalle wird über eine vorhandene Zufahrt von der Erkelenzer Straße gewährleistet. Weitere landwirtschaftliche Gebäude sind aufgrund der Festsetzung zukünftig nicht ausgeschlossen, können aber auch über diese Zufahrt erschlossen werden. 6.2 Ver- und Entsorgung Die Entsorgung des Änderungsbereiches nördlich Millendorfs ist für die bisher geplante Nutzung durch eine nachgeschaltete Versickerung vorgesehen. Ein Mischwasserkanal befindet sich in der Erkelenzer Straße, die durch Millendorf führt. 6.3 Emissionen und Immissionen Da die künftigen Nutzungen schallunempfindlich sind, werden die anliegenden Lärmquellen (hauptsächlich Verkehrslärm Autobahn BAB 61, L 279) keine Beeinträchtigung darstellen. Zusätzliche Geruchsimmissionen werden nicht entstehen, da der landwirtschaftliche Betrieb mit Pferdezucht bereits südlich der neu zu darstellenden Mischbaufläche besteht. bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 6 6.4 Belange von Natur und Landschaft Im Zuge der 33. Flächennutzungsplanänderung wird die Kompensationsfläche entlang der Millendorfer Straße als Grünfläche dargestellt. Im Rahmen des Umweltberichtes wird eine grobe Eingriffs- Ausgleichsbewertung durchgeführt. Dabei kann der Ausgleich innerhalb dieses 2. Plangebietes durch Pflanzmaßnahmen im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens erfolgen. Das Landschaftsbild ist heute durch die Bebauung Millendorfs und Lipp und den umliegenden landwirtschaftlich genutzten Flächen durch Verkehrsachsen mit teilweise umfangreichen Straßenrandgehölzen geprägt. Negative Auswirkungen auf das Ortsbild werden durch die Flächennutzungsplanänderung nicht vorbereitet. 6.5 Altlasten Altlasten innerhalb des Plangebietes sind nicht bekannt. Im Altlastenkataster des RheinErft-Kreises sind diese Flächen nicht aufgeführt. 6.6 Versorgungsleitungen Der nördlich Millendorfs gelegene Änderungsbereich wird im Norden begrenzt durch eine 110kV-Leitung der RWE Net AG. Die im Flächennutzungsplan eingetragenen Schutzabstände sind einzuhalten. 6.7 Sonstige Belange Alle sonstigen bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigenden Belange werden nach jetzigem Kenntnisstand durch die Planung nicht berührt. 7. UMWELTBERICHT 7.1 Einleitung 7.1.1 Lage und Größe der Änderungsbereiche, Städtebauliche Ziele Die Stadt Bedburg beabsichtigt in den Teilbereichen zwischen der Erkelenzer Straße und dem Zufahrtsohr A 61 sowie nordöstlich des Kreuzungsbereiches der Erkelenzer Straße und der Millendorfer Strasse in Bedburg-Millendorf den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Ortslage Millendorf in der Stadt Bedburg (Erft-Kreis) liegt östlich der A 61 und südlich der L 279 unmittelbar an der Autobahnanschlussstelle ‚AS 103 Bedburg’. Die Änderungsgebiete liegen: − Fläche nördlich Millendorf nordwestlich der Erkelenzer Straße und nordöstlich der Zufahrtsstraße zur L 279 (Auffahrt AS Bedburg) Flächengröße - 11.280 m² (1,128 ha) − Fläche entlang der Millendorfer Straße (Ausgleichsfläche) in unmittelbarer Nähe zur Fläche 1, südöstlich des Kreuzungsbereichs Erkelenzer Straße / Millendorfer Straße Flächengröße - 6.600 m² (0,660 ha) bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 7 Planungsziel dieser Flächennutzungsplanänderung ist die Änderung von bisher ‚Grünflächen allgemein’ in ‚Mischbauflächen (M)’ sowie für den südwestlichen Teil des Flurstückes 1049 entlang der Millendorfer Straße von ‚Wohnbauflächen’ in ‚Grünflächen allgemein’. Die Maßnahme der Umwandlung von ‚Grünflächen allgemein’ in ‚Mischbauflächen’ auf der Fläche nördlich Millendorfs stellt nach Landschaftsgesetz NRW § 4 Abs. 2 Ziff. 4 i.V.m. Ziff. 7 einen Eingriff in die Landschaft dar, der nach § 6 Abs. 2 LG NRW in einem landschaftspflegerischen Fachbeitrag dargestellt werden muss. Der Eingriff soll auf der Umwandlungsfläche von ‚Wohnbauflächen’ in ‚Grünflächen allgemein’ (Fläche entlang der Millendorfer Straße) kompensiert werden. Hierzu erfolgt eine Kompensationsberechnung in Kap. 7.6. 7.1.2 Aussagen des Regionalplanes (ehemals GEP) Im geltenden Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan – GEP) sind beide Änderungsbereiche als Allgemeine Freiraum und Agrarbereiche dargestellt. Zusätzlich ist der südöstliche Änderungsbereich mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ belegt. 7.2 Einschlägige Fachgesetze u. Fachpläne und ihre Bedeutung für den Bauleitplan Spezielle Fachgesetze und ihre Bedeutung für die Schutzgüter Schutzgut Mensch und Gesundheit − Baugesetzbuch (BauGB), besonders § 1 (6) Nr. 7c BauGB (‚Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt’), Schutzgut Tiere und Pflanzen Neben § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB (Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes insbesondere … die Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen) − Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), − Landschaftsgesetz NW (LG NW), bezogen auf die Grün- und Freiflächenbereiche in den Änderungsbereichen. Schutzgut Boden Neben der Bodenschutzklausel im § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB (Sparsamer und schonender Umgang mit dem Schutzgut Boden), insbesondere − Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG), allgemein § 1 (1) BBodSchG: ‚Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen, bezogen auf die Inanspruchnahme bereits versiegelter Flächen, Nachverdichtung. Schutzgut Wasser Neben § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB (Berücksichtigung des Schutzgutes Wasser und die Auswirkungen hierauf), insbesondere − Wasserhaushaltsgesetz (WHG), bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 8 − Landeswassergesetz (LWG), insbesondere § 51a LWG: Beseitigung von Niederschlagswasser, besonders bezogen auf die durch die starke Versiegelung geringe Neubildungsrate des Grundwassers im Plangebiet. 7.3 Beschreibung und Bewertung der untersuchungsrelevanten Schutzgüter und Funktionen 7.3.1 Schutzgut Pflanzen und Tiere Unter der Leistungsfähigkeit von Biotopen wird in erster Linie ihre Bedeutung als Lebensraum für Pflanzen und Tiere bzw. für den Arten- und Biotopschutz verstanden. Das Untersuchungsgebiet liegt in ummittelbarer Ortsrandlage nördlich und östlich des Ortsteils Millendorf und zeichnet sich durch intensive landwirtschaftliche Nutzflächen aus. Entsprechend verarmt ist das Vegetationsbild. Die Fläche nördlich Millendorf ist durch Pferdekoppeln, Abreiteplätze und Longierplatz mit entsprechenden befestigten und unbefestigten Erschließungswegen geprägt. Westlich zur Verbindungsstraße Erkelenzer Straße / L 279 grenzt eine schmale, frei wachsende Gehölzhecke aus bodenständigen Gehölzarten. Im Südosten grenzen Gartenländereien mit entsprechendem Gehölzbewuchs. Im Norden und Osten grenzen weiträumige Pferdekoppeln. Im Bereich der Regenversickerungsmulde hat sich eine Weidengruppe und durch extensive Pflege eine Wildgrasfläche entwickelt. Die Fläche entlang der Millendorfer Straße wird unmittelbar bis an den Pützbach ackerbaulich genutzt. Die Übergänge zu den angrenzenden Straßen sind Rasenbankette. Im Plangebiet wurden keine faunistischen Untersuchungen vorgenommen. Aufgrund der Strukturarmut des Gebietes ist jedoch nicht mit einer artenreichen Fauna zu rechnen, so dass hier nur wenige, überwiegend Kultur folgende bzw. angepasste Arten ihren Lebensraum haben. Lediglich im Bereich der vorhandenen Gehölzstrukturen und des Gartenlandes sind folgende Arten festgestellt worden: Amsel, Blaumeise, Buchfink, Kohlmeise, Singdrossel, Zaunkönig und Rotkehlchen. Durch die Umwandlung der landwirtschaftlich genutzten Flächen in Mischbauflächen ist der Verlust von offenen Wiesenflächen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen bedeutend. Gliedernde und belebende Landschaftselemente wie Feldhecken und Einzelbäume sind von der Umwandlung nicht betroffen. Der Verlust von Wiesenflächen führt zu einem geringen Habitatsverlust für die Fauna. Da der betroffene Biotoptyp jedoch nicht selten ist, ist zumindest für bewegliche Tierarten ein Ausweichen auf die unmittelbar benachbarten, gartenartigen Strukturen möglich. Es ist daher nicht von einem unausgleichbaren Eingriff in die Fauna auszugehen. Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen/ Tiere sind in den Änderungsbereichen daher nicht zu erwarten. 7.3.2 Schutzgut Boden Bodenarten Gemäß Bodenkarte NRW (Teil 5104 Düren) und Karte der schutzwürdigen Böden (Geologischer Dienst) wird das Untersuchungsgebiet von den nachstehend aufgelisteten Bodenarten bestimmt: − − − Pseudogley Parabraunerde, Kolluvium, Parabraunerde, tw. Pararendzina tw. Braunerde – Pararendzina, bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 9 − Parabraunerde. Laut Aussage des Geologischen Dienstes über schutzwürdige Böden sind die Böden der Untersuchungsgebiete aufgrund hoher Ertragsleistung als schutzwürdig einzustufen. Verdichtung und Versiegelung Beide Geltungsbereiche der Änderung des Flächennutzungsplanes sind heute weitgehend unversiegelt. Im Bereich der Bebauung und Flächenversiegelung gehen biotisch aktive Böden mit ihren natürlichen Funktionen (Speicher-, Regelungsfunktion) verloren. Der Verlust von Boden ist erheblich und nachhaltig, da Boden nicht vermehrbar oder wieder herstellbar ist. Durch die mehr oder weniger starke Versiegelung der Flächen wird zukünftig das Niederschlagswasser im Plangebiet verzögert abfließen. Darüber hinaus sind keine Veränderungen zu erwarten, wenn die Versickerung der anfallenden Oberflächenwasser unmittelbar vor Ort nachgewiesen ist. Erhebliche Umweltauswirkungen sind daher nicht zu erwarten. Altlasten Für die Änderungsbereiche sind im Altlastenkataster keine Eintragungen vorhanden. 7.3.3 Schutzgut Wasser Oberflächengewässer sind in den Untersuchungsflächen nicht vorhanden. Die Fläche entlang der Millendorfer Straße grenzt unmittelbar an den stark kanalisierten Pützbach. Entsprechend der naturräumlichen Lage des Untersuchungsraumes im Hangbereich zwischen Erftbruch und Lößschwelle ist der Grundwasserflurabstand hoch. Nach Auswertung der Grundwassergleichenkarte beträgt der Grundwasserflurabstand mehr als 30 m. Bedingt durch die Nähe des Braunkohletagebaus werden sich die Grundwasserstände entsprechend verändert haben. Beeinträchtigungen des Grundwassers sind aufgrund der Tiefe des Flurabstandes in den Änderungsbereichen nur in geringem Maße zu erwarten. Wesentliches Kriterium hierfür ist die weiterhin mögliche, wenn auch verzögerte Versickerung von Oberflächenwasser. 7.3.4 Schutzgut Klima / Luft In den Planbereichen sind keine emittierenden Betriebe angesiedelt. Beeinträchtigungen entstehen daher nicht. Das vorhandene Freilandklima wird durch das Vorhaben kleinflächig umgewandelt. Durch die starke bis mittlere Versiegelung durch Gebäude, Fahrgassen und Stellplätze wird es zukünftig zu einer örtlich begrenzten, stärkeren Erwärmung der Flächen kommen. Darüber hinaus auftretende klimatische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. 7.3.5 Schutzgut Landschaftsbild Bedingt durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung fehlen sowohl auf der Fläche nördlich Millendorfs als auch auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße, gliedernde und belebende Landschaftselemente zur Ortsrandseingrünung. Insbesondere auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße fehlen bachbegleitende bodenständige Gehölzstrukturen. Das Landschaftsbild, das durch offene Wiesenflächen zum Siedlungsbereich mit Gartenland sowie durch raumprägende Gehölzflächen entlang der Autobahn bestimmt ist, wird durch die Umsetzung der Planungsmaßnahme verändert. Das heißt optisch veränderte bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 10 Baumaßnahmen müssen im Rahmen der Umsetzung von Bauvorhaben durch örtliche Bepflanzungsmaßnahmen in das Orts- und Landschaftsbild integriert werden. 7.3.6 Schutzgut Mensch Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden die gesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung. Die geplanten Mischbauflächen stellt die Erweiterung der bestehenden Mischbauflächen (Ortslage Millendorf) dar. Als Flächen mit Erholungsfunktion sind die wohnungsnahen Freiräume in Siedlungsrandlage anzuführen (Landschaftsraum westlich, südlich und östlich von Millendorf). Das Plangebiet liegt flächendeckend innerhalb des Zweckverbandes Naturpark Rheinland (ehem. Naturpark Kottenforst-Ville). Die geplante Mischbaufläche ist durch die starken Verkehre der BAB 61 sowie der L 279 erheblich vorbelastet. Aufgrund der vorgesehenen, überwiegend landwirtschaftlichen Nutzung jedoch, sind Schallschutzmaßnahmen für das entsprechende Plangebiet nicht erforderlich. Es sind somit auch keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten. 7.3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Unter Kulturgütern sind Gebäude, Gebäudeteile, gärtnerische, bauliche und sonstige auch im Boden verborgene - Anlagen, wie Park- oder Friedhofsanlagen und andere vom Menschen gestaltete Landschaftsteile, die von geschichtlichem, wissenschaftlichem, künstlerischem, archäologischen, städtebaulichem oder die Kulturlandschaft prägendem Wert sind, zu verstehen. Es befinden sich keine Bodendenkmale im Geltungsbereich, so dass keine negativen umweltbedingten Auswirkungen zu erwarten sind. 7.3.8 Wechselwirkungen Wechselwirkungen sind alle denkbaren funktionalen und strukturellen Beziehungen zwischen Schutzgütern, innerhalb von Schutzgütern sowie zwischen und innerhalb von Ökosystemen, soweit sie aufgrund einer zu erwartenden Betroffenheit durch Projektwirkungen von entscheidungserheblicher Bedeutung sind. Eine Sonderrolle nimmt dabei der Mensch als Schutzgut ein, da der Mensch nicht unmittelbar in das Wirkungsgefüge Ökosysteme integriert ist. Die vielfältigen Einflüsse des Menschen auf den Naturhaushalt und das Stadt- und Landschaftsbild, die in den betroffenen Raum wirken, sind vor allem im Rahmen der Ermittlung von Vorbelastungen zu berücksichtigen. Für den unmittelbaren Untersuchungsraum der Fläche nördlich Millendorfs bedeutet das, dass aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der daraus folgender Strukturarmut die ökologischen Funktionen eingeschränkt sind. Eine Ausnahme bietet die angrenzende schmale Gehölzhecke, die neben der landschaftsästhetischen Bedeutung eine eingeschränkte Lebensraumfunktion für Fauna und Flora darstellt. Eine besondere Rolle im Biotopverbundsystem ist aufgrund fehlender Ausstattung mit Landschaftselementen sowie einer extrem isolierten Lage (Trennwirkungen durch Straße, Bebauung Pferdekoppeln) im Plangebiet nicht erkennbar. Auf den Wasserhaushalt und das Geländeklima wirkt sich das Plangebiet, wie alle unversiegelten, bewachsenen Flächen, positiv aus. Dahingegen nimmt der Untersuchungsraum der Fläche entlang der Millendorfer Straße im Rahmen der ökologischen Funktion und Beziehungen eine hohe Bedeutung ein. Trotz der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung sind die ökologischen Funktionszusammenhänge im Talraum des Pützbaches hochwertig. Insbesondere bestätigt sich dieser Wert durch das südwestlich angrenzende Biotop. Eine geplante Extensivierung durch bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 11 entsprechende bodenständige Bepflanzungen ist als besondere ökologische Verbundmaßnahme anzusehen. Somit werden durch die Planungsziele auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße die vorgesehene Verdichtung und Versiegelung durch die Darstellungen als Mischbauflächen ausgeglichen, so dass im Endergebnis keine negativen umweltbedingten Auswirkungen zu erwarten sind (vgl. hierzu auch Kap. 7.6). 7.4 Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes Ohne die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes würden die vorhandenen Strukturen weiterhin bestehen bleiben. Gemäß gültigem Flächennutzungsplan würden die Flächen nördlich Millendorfs weiterhin als Wiesen und Weiden landwirtschaftlich genutzt werden. Die Fläche entlang der Millendorfer Straße wird derzeit als Ackerfläche genutzt. Im Flächennutzungsplan ist sie jedoch als Wohnbaufläche dargestellt und würde zukünftig wahrscheinlich bebaut werden. 7.5 Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen Es können folgende Minimierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die jedoch erst im Rahmen der Umsetzung auf der Ebene der Bauanträge zum Tragen kommen. − − − 7.6 Beschränkung der Flächenversiegelung auf das notwendigste Maß Einfügung der Baumaßnahme in das Ortsbild durch entsprechende Begrünung Abführung von unbelastetem Dach- und sonstigem Oberflächenwasser in eine nachgeschaltete Versickerung. Kompensation, Maßnahmen zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen Die Fläche entlang der Millendorfer Straße wird als Ausgleichsfläche für den Eingriff auf der Fläche nördlich Millendorfs in der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes dargestellt. 7.6.1 Ausgangszustand Die Flächen nördlich Millendorfs und entlang der Millendorfer Straße werden überwiegend von landwirtschaftlich geprägten Nutzungen eingenommen. Die den Biotoptypen zugeordneten Biotoptypencodes sowie die Bewertung des Gesamtbiotopwertes des Ausgangszustandes sind in Anlage 1 in Tabelle A „Ausgangszustand„ dargestellt. Die Biotope in den Untersuchungsgebieten weisen eine niedrige ökologische Wertigkeit auf. Die höchste ökologische Wertigkeit besitzt eine kleine extensive Grünfläche innerhalb der Fläche nördlich Millendorfs. 7.6.2 Planungszustand Zur Gegenüberstellung des Planungszustandes mit dem Ausgangszustand werden den geplanten Biotoptypen ebenfalls Biotoptypencodes zugeordnet und diese bewertet. Aufgeführt werden hier nur gegenüber dem Bestand neu hinzugekommene oder in ihrer Wertigkeit von der Bestandsbewertung abweichende Biotoptypen, sowie ergänzend die Biotoptypen die im Rahmen der Eingriffsminimierung erhalten bleiben. Die vollständige Berechnung des Planungsraumes ist in Anlage 1 in Tabelle B „Planungszustand“ dargestellt. bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 12 7.6.3 Berechnung der Kompensationfläche Grundlage der Kompensationsermittlung bildet die Bilanzierung des Bestands sowie der Planung hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit. In Tabelle A und B in Anlage 1 ist der jeweilige ökologische Wert für Bestand und Planung (Grundwert A, Grundwert P) abzulesen, der mit Hilfe einer 10-stufigen Skala ermittelt wurde. Die Multiplikation des Biotopwertes mit der jeweiligen Fläche ergibt den Einzelflächenwert des Biotops, die Addition der Einzelwerte den Gesamtflächenwert des Untersuchungsraumes. Die Berechnung des Kompensationswertes erfolgt in den Tabellen A (Ausgangszustand der Untersuchungsräume) und B (Planungszustand der Untersuchungsräume) in Anlage 1 des Berichtes. Gesamtergebnis (nach Addition beider Flächen): Gesamtflächenwert 1: - 14.674 Punkte Gesamtflächenwert 2: 18.270 Punkte Differenz 2 – 1: 3.596 Punkte Es ergibt sich bei der Planung ein Wertüberschuss von 3.596 Wertpunkten. Das heißt, dass die durch die mögliche Realisierung der Mischbauflächen nördlich Millendorf entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft durch die Umwandlung der Fläche entlang der Millendorfer Straße von Acker in Flächen entsprechend § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB bzw. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB zu 100 % ausgeglichen sind. Bei der konkreten Umsetzung von Vorhaben auf der Fläche nördlich Millendorf und dem daraus folgenden Ausgleichsbedarf auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße sollten die in Anlage 2 aufgeführten Einzelfestsetzungen berücksichtigt werden. 7.7 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Unter Berücksichtigung der städtischen Planungsziele und –absichten für die Änderungsbereiche kommen keine anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht. 7.8 Darstellung der Verfahren bei der Umweltprüfung Eine exakte faunistische Untersuchung wurde aufgrund der Strukturarmut der Gebiete nicht vorgenommen. Eine überschlägige Bestandsaufnahme stellte jedoch einige angepasste Arten fest. Es wurde eine Bestandserfassung zu den vorhandenen Biotoptypen vorgenommen. Im Ergebnis ist nicht mit seltenen, gefährdeten oder streng geschützten Arten im Plangebiet zu rechnen. 7.9 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkung Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes entstehen keine erheblichen positiven oder negativen Auswirkungen so dass keine Maßnahmen zur Überwachung erforderlich werden. bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 13 7.10 Zusammenfassung Im Rahmen der 33. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Millendorf der Stadt Bedburg wird auf der − Fläche nördlich Millendorf die Umwandlung von Grünflächen in Mischbauflächen − Fläche entlang der Millendorfer Straße die Umwandlung von Wohnbauflächen in Grünflächen vorgesehen. Auf der Fläche nördlich Millendorf gehen durch die Umwandlung der Grünflächen in Mischbauflächen gering bis mittelwertige Biotope verloren. Aufgrund des hohen Anteils an Neuversiegelung ist der Eingriff in den Bodenhaushalt erheblich und nicht ausgleichbar. Der Eingriff in den Wasserhaushalt wird durch die dezentrale Versickerung des Oberflächenwassers der privaten, versiegelten Flächen gemindert. Der Eingriff in das Landschaftsbild wird durch entsprechende Vorortbepflanzungen im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens ausgeglichen. Das aufgrund der Biotopwertermittlung entstandene Wertdefizit der Fläche nördlich Millendorf wird durch die Bereitstellung von entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche entlang der Millendorfer Straße zu 100 % ausgeglichen. Bedburg, den 08.11.2007 ANLAGEN − Anlage 1: Tabelle A und Tabelle B, Kompensationsflächenberechnung − Anlage 2: Einzelfestsetzungen für die Änderungsbereiche − Anlage 3: Biotoptypenkarte bgr2_33.FNPÄnd_25.bb.doc Seite 14 Kompensationstabellen zur 33. Flächennutzungsplanänderung Bedburg-Millendorf Fläche nördlich Millendorf- Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstücke 100, 101 und 12 tw. A. Ausgangszustand 1 2 3 4 Code Biotoptyp Fläche in m² (11.280 m²) Grundwert A 1.1 1.1 1.3 1.4 3.4 4.3 7.2 Versiegelte Fläche: Asphalt Versiegelte Fläche: Gebäude Wassergebundene Fläche, Koppel Feldwege Wiese/Weide Gartenland Regenrückhaltebecken Summe 625 43 2.231 578 7.341 377 85 11.280 0 0 1 3 3 2 4 5 Gesamtkorrekturfaktor 1 1 1 1 1 1 1 6 7 Gesamtwert (Sp 4 x Sp 5) Flächenwert (Sp 3 x Sp 6) 0 0 1 3 3 2 4 0 0 2.231 1.734 22.023 754 340 27.082 B. Planungszustand 1 2 3 4 Code Biotoptyp Fläche in m² (11.280 m²) Grundwert P 6.768 4.512 0.5 2 1.2 4.3 Versiegelte Fläche mit nachgeschalteter Versickerung (GRZ 0,6) Gartenland (Grünfläche Mischfläche) Summe 5 Gesamtkorrekturfaktor 11.280 C. Differenzwert B - A: 1 1 6 7 Gesamtwert (Sp 4 x Sp 5) Flächenwert (Sp 3 x Sp 6) 0.5 2 3.384 9.024 12.408 -14.674 MWM - Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Tel. 0241/500074, Fax: 0241/513525 - E-Mail: plmwm@t-online.de Anlage 1_Kompensationstabelle Nov. 07.xls 08.11.2007 Kompensationstabellen zur 33. Flächennutzungsplanänderung Bedburg-Millendorf Fläche entlang Millendorfer Straße - Gemarkung Lipp, Flur 3, Flurstück 1049 A. Ausgangszustand 1 2 3 4 Code Biotoptyp Fläche in m² (6.600 m²) Grundwert A 510 6.090 3 2 2.2 3.1 Straßenböschung Acker Summe 5 Gesamtkorrekturfaktor 1 1 6 7 Gesamtwert (Sp 4 x Sp 5) Flächenwert (Sp 3 x Sp 6) 3 2 1.530 12.180 6.600 13.710 B. Planungszustand 1 2 3 4 Code Biotoptyp Fläche in m² (6.600 m²) Grundwert P 510 6.090 3 5 2.2 6.3 Straßenböschung Grünfläche (nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Summe 5 Gesamtkorrekturfaktor 1 1 6.600 7 Gesamtwert (Sp 4 x Sp 5) Flächenwert (Sp 3 x Sp 6) 3 5 1.530 30.450 31.980 C. Differenzwert B - A: Fläche 1-2 6 18.270 3.596 Überschuss MWM - Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Tel. 0241/500074, Fax: 0241/513525 - E-Mail: plmwm@t-online.de Anlage 1_Kompensationstabelle Nov. 07.xls 08.11.2007 Einzelfestsetzungen zur Fläche nördlich Millendorfs Bei der Umsetzung der geplanten Mischbaufläche sollten, je nach Planungsabsicht, landschaftsästhetische Gesichtspunkte unter Berücksichtigung der Schutzstreifen zur KVLeitung einfließen. Das heißt, durch entsprechende Pflanzenauswahl sollten mögliche Baukörper in das Orts- und Landschaftsbild integriert werden. Einzelstellungen sowie linearen und gruppenartigen Strukturen sollten gegenüber flächigen Anpflanzungen Vorrang gegeben werden. Detaillierte Flächenfestlegungen müssen auf der Ebene der Bauanträge getroffen werden. Bei der Auswahl sollte die nachfolgende Liste unter Berücksichtigung der Sicherheitsabstände zur KV-Leitung Anwendung finden: - Bäume I. Ordnung: Betula pendula Quercus robur Fagus sylvatica Sandbirke Stieleiche Buche - Bäume II. Ordnung Acer campestre Carpinus betulus Prunus avium Salix caprea Feldahorn Hainbuche Vogelkirsche Salweide - Sträucher Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus laevigata Crataegus monogyna Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Prunus spinosa Rosa canina Salix aurita Viburnum opulus Hartriegel Haselnuss Zweigriffeliger Weißdorn Eingriffeliger Weißdorn Pfaffenhütchen Liguster Schlehe Hundsrose Ohrweide Gemeiner Schneeball Pflanzabstand Bäume I. Ordnung 15 m Qualität StB oder HSt, 3 x v. m. B., 16 – 18 cm Pflanzabstand Bäume II. Ordnung 10 m Qualität StB oder HSt, 3 x v. m. B., 16 – 18 cm Pflanzabstand Sträucher / Heister variabel von 1,5 x 1,5 m bis 3,0 m x 1,0 m Qualität Str., 2 x v. o. B., 60 – 100 cm Heister, 2 x v. m. B., 150 – 200 cm MWM – Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Telefon 0241/500074, Telefax 0241/513525 – E-mail: plmwm@t-online.de Anlage 2_Einzelfestsetzungen.doc Seite 1 Einzelfestsetzungen zur Fläche entlang der Millendorfer Straße Auf der dargestellten Fläche im Auenbereich des Pützbaches sind zwei Entwicklungsvarianten möglich: Variante I Anlage von Wildgrasflächen mit frei wachsenden Gehölzflächen und Einzelgehölzen als Sitzwarten für Greifvögel, wobei der Anteil der mit Gehölzen bewachsenen Flächen nicht mehr als 65 – 70 % betragen sollte. Bäume und Sträucher für Pflanzmaßnahmen auf der Fläche 2 gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 und § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB - Bäume I. Ordnung: Fraxinus excelsior Quercus robur Alnus glutinosa Esche Stieleiche Schwarzerle - Bäume II. Ordnung Acer campestre Salix caprea Feldahorn Salweide - Sträucher Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus laevigata Crataegus monogyna Prunus spinosa Rosa canina Salix aurita Sambucus nigra Viburnum opulus Hartriegel Haselnuss Zweigriffeliger Weißdorn Eingriffeliger Weißdorn Schlehe Hundsrose Ohrweide Schwarzer Holunder Gemeiner Schneeball Pflanzabstand Bäume I. Ordnung 6m Qualität StB oder HSt, 3 x v. m. B., 16 – 18 cm Pflanzabstand Bäume II. Ordnung 4m Qualität StB oder HSt, 3 x v. m. B., 16 – 18 cm Pflanzabstand Sträucher / Heister 1,5 x 1,5 m Qualität Str., 2 x v. o. B., 60 – 100 cm Heister, 2 x v. m. B., 150 – 200 cm Variante II Anlage einer Obstwiese im nördlichen Flächensegment mit abgrenzenden Schnitthecken entsprechend nachfolgender Artenliste: Sträucher für Heckenpflanzmaßnahmen Carpinus betulus Crataegus monogyna Ligustrum vulgare Fagus sylvatica Hainbuche Weißdorn Liguster Rotbuche Qualität Hei., 2 x v. o. B., 80 – 100 cm Pflanzabstand 3,5 St. / lfdm MWM – Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Telefon 0241/500074, Telefax 0241/513525 – E-mail: plmwm@t-online.de Anlage 2_Einzelfestsetzungen.doc Seite 2 Obstbaumsorten, u. a. Apfelsorten(Anbau im Grasland möglich, anspruchslos an Boden) Jakob Lebel Winterrambour Rote Sternrenette Graue Herbstrenette Schafsnase Kaiser Wilhelm Bohnapfel Birnensorten (Ansprüche wie Apfelsorten) Clapps Liebling Gellerts Butterbirne Neue Poiteau Pastorenbirne Gute Graue Westf. Glockenbirne Sonstige Sorten Speierling, Quitte, Esskastanie, Walnuss Qualität HST., 2 x v. o. B., 12 – 14 cm Pflanzabstand 10 -12 m zum Pützbach Der südliche Flächenanteil sollte entsprechend Variante I entwickelt werden. MWM – Auf der Hüls 128, 52068 Aachen, Telefon 0241/500074, Telefax 0241/513525 – E-mail: plmwm@t-online.de Anlage 2_Einzelfestsetzungen.doc Seite 3