Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
08.09.09, 21:18
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/E 23
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 17.08.2009
Vorlagen-Nr.: 20/2009 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
01.09.2009
16.09.2009
06.10.2009
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, "Friedenau";
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 21.04.2009 die Aufstellung des o. a.
Bebauungsplanes beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, einen endgültigen
Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen zur Beratung vorzulegen.
In Abstimmung mit dem Investor wurde der Planentwurf inzwischen eingereicht und wird in der
Sitzung am Smartboard ausführlich erläutert.
Ich möchte Ihnen natürlich auch mit dieser Sitzungsvorlage schon die wesentlichen Planinhalte
erläutern. Zum besseren Verständnis ist aus diesem Grunde auch eine verkleinerte und somit
unmaßstäbliche Ablichtung des Bebauungsplanes als Anlage beigefügt. Die in dieser Ablichtung
von mir handschriftlich eingetragenen eingekreisten Zahlen dienen ausschließlich dem besseren
Verständnis meiner nachstehenden Ausführungen. Hierzu nunmehr Folgendes:
Die Plangebietsumgrenzung entspricht den Festlegungen im Aufstellungsbeschluss.
Das gesamte Plangebiet wird als allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen.
Innerhalb des Plangebietes sollen folgende Projekte realisiert werden:
-
Neubauprojekt des Caritasverbandes „Wohnen im Alter“, bestehend aus insgesamt 4
verschiedenen Baukörpern,
-
Errichtung barrierefreier Mehrfamilienhäuser
Nachbarschaft zum Caritasprojekt,
-
Seniorenbungalows,
-
Einfamilienhäuser,
-
Mehrfamilienhäuser.
mit
je
25
Wohneinheiten
in
direkter
Bei diesen Projekten handelt es sich um Vorhaben, die gem. § 4 Abs. 2 BauNVO in einem
allgemeinen Wohngebiet grundsätzlich zulässig sind.
Nach § 4 Abs. 3 BauNVO könnten ausnahmsweise zugelassen werden:
1.
Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
2.
3.
4.
5.
Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
Anlagen für Verwaltungen,
Gartenbaubetriebe,
Tankstellen.
Im B-Plan soll jedoch festgesetzt werden, dass diese baulichen Anlagen nicht zulässig sind.
Da die einzelnen Projekte auch von der Größe her sehr unterschiedlich sind und sich das
Gesamtgebiet in die Nachbarbebauung einfügen soll, wird das Gebiet in 9 verschiedene Zonen mit
unterschiedlichen Festsetzungen unterteilt. Nachstehend hierzu die unterschiedlichen
Festsetzungen (die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf die handschriftlich im Plan
eingetragenen laufenden Nummern).
WA 1:
zweigeschossig,
GRZ 0,4, GFZ 0,8, max. FH 11 m, keine Dachform vorgegeben.
Da der Baukörper der Caritas länger als 50 m wird, wird auch hier keine offene Bauweise
festgesetzt.
WA 2:
zweigeschossig, offene Bauweise,
GRZ 0,4, GFZ 0,8, max. FH 10 m, keine Dachform vorgegeben.
Innerhalb des WA II-Gebietes entstehen ebenfalls bauliche Anlagen der Caritas.
WA 3:
dreigeschossig, offene Bauweise,
GRZ 0,4, GFZ 1,2, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, max. FH 12,50 m,
Hier entstehen die barrierefreien Häuser mit je 25 Wohneinheiten.
WA 4:
zweigeschossig, offene Bauweise,
GRZ 0,4, GFZ 0,8, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, max. FH 10,50 m,
Hier entstehen Mietwohnungen.
WA 5:
zweigeschossig, offene Bauweise,
Einzel-, maximal Doppelhäuser, Grundfläche maximal 120 qm,
GFZ 0,8, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, max. FH 9,00 m,
Hier entstehen Doppelhaushälften.
WA 6:
zweigeschossig, offene Bauweise,
Einzel-, maximal Doppelhäuser, GRZ 0,4 , GFZ 0,8,
geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, max. FH 9,00 m,
Hier entsteht ein größeres Wohnhaus mit integrierter Einliegerwohnung.
WA 7:
zweigeschossig, offene Bauweise,
Einzel-, maximal Doppelhäuser, Grundfläche max. 200 qm, GFZ 0,8,
geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, max. FH 9,00 m,
Hier sollen Wohnhäuser mit maximal 2 Wohneinheiten entstehen.
WA 8:
eingeschossig, offene Bauweise, Einzel-, maximal Doppelhäuser,
Grundfläche max. 140 qm, GFZ nicht erforderlich, da nur eingeschossig,
geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, max. FH 8,50 m.
-2-
Hier sind Seniorenbungalows geplant.
WA 9:
zweigeschossig, offene Bauweise,
Einzel-, maximal Doppelhäuser,
Grundfläche max. 140 qm, GFZ 0,8,
geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, max. FH 8,50 m.
Hier sollen individuelle Ein- und Zweifamilienhäuser mit eine maximalen Grundfläche von 140 qm
entstehen.
Erschließungssituation:
Die Haupterschließung des Plangebietes erfolgt über die vorhandene K 29 „Friedenau“.
Zur inneren Erschließung sind zusätzliche Straßen erforderlich, die in unterschiedlicher Breite
verkehrsberuhigt ausgebaut werden sollen.
Zur Kreuzstraße hin wird lediglich ein 3 m breiter öffentlicher Fußweg angelegt.
Eine weitere fußläufige Verbindung aus dem Plangebiet heraus zum RurUferRadweg hin erfolgt in
Höhe des Plangebietes WA 6.
Ausführungen zur Entwässerung:
Das Plangebiet wird im Trennsystem entwässert. Der Schmutzwasserkanal wird entweder an den
vorhandenen SW Kanal in der Straße „Friedenau“ bzw. im Bereich von WA 8 und WA 9 an den
vorhandenen WVER Transportsammler angeschlossen.
Das Niederschlagswasser wird teilweise unmittelbar in den Mühlenteich eingeleitet. Teilweise
erfolgt aber auch eine Einleitung in den vorhandenen RW Kanal in der Straße „Friedenau“.
Spielplatzfläche:
Am Rande des WA 8-Gebietes ist eine Spielplatzfläche in einer Größe von ca. 500 qm
vorgesehen.
Weitere Ausführungen:
Der durch das Plangebiet verlaufende Mühlenteich bleibt unverändert. Der Tatsache, dass es sich
hierbei um ein Bau- und Bodendenkmal handelt, wird durch entsprechende Festsetzung Rechnung
getragen.
Die gesamte Erschließung wird in voller Höhe vom Investor getragen. Diesbezüglich wird ein
entsprechender Erschließungsvertrag abgeschlossen. Der Gemeinde entstehen keinerlei Kosten.
Ich schlage Ihnen nunmehr vor, dem Planentwurf zuzustimmen. Da gemäß Beschluss vom
21.04.2009 das Bauleitplanverfahren in Anwendung des § 13 a BauGB durchgeführt wird, kann
auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung und Behördenbeteiligung verzichtet werden.
In Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB erfolgt die Beteiligung in Form der Auslegung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für das Bauleitplanverfahren trägt ausschließlich der Investor.
III. Beschlussvorschlag:
-3-
1.
Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr. E 23, Ortsteil Kreuzau, „Friedenau“, wird
zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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