Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00/A 1, 1. Ä
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.04.2009
Vorlagen-Nr.: 35/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.05.2009
26.05.2009
16.06.2009
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, 1. Änderung;
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und
Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, hat mit Datum vom 20.11.1967
Rechtskraft erlangt. Der Bebauungsplan legt unter anderem den Standort für Garagenflächen
konkret fest. Mit Datum vom 10.03.2009 hat der Eigentümer der in der beigefügten
Flurkartenablichtung gekennzeichneten Grundstücke Parzellen Nr. 92 und 113 einen Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes wie folgt gestellt:
„Im Zusammenhang mit der Veräußerung stellt die Errichtung von Garagen ein Problem dar. Der
gültige Bebauungsplan sieht im Bereich des Wohnhausgrundstückes zwar eine Garagenfläche
vor, diese ist aber bis heute nicht genutzt und aufgrund der örtlichen Situation an dieser Stelle
auch nicht mehr realisierbar. Ich beantrage daher, diese Garagenfläche entfallen zu lassen und
auf der Grundstücksgrenze zu Parzelle 91 eine neue Garagenfläche auszuweisen.
Auf der gegenüberliegenden Straßenseite gehört mir auch das Flurstück 113. Dieses ist im
Bebauungsplan zwar als öffentliche Parkplatzfläche ausgewiesen, wurde jedoch zu keinem
Zeitpunkt als solche ausgebaut und von der Gemeinde erworben. Hier bitte ich um Ausweisung
einer zusätzlichen Garagenfläche entlang der Parzelle Nr. 114. Damit hier gegebenenfalls eine
Doppelgarage gebaut werden kann, bitte ich die überbaubare Fläche für die Garage mit 7 x 7 m in
einem Abstand von 3 m parallel zur Straße auszuweisen.“
Neben der bereits erwähnten Flurkarte ist als Anlage auch der gültige Bebauungsplan zu Ihrer
Information beigefügt. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, beiden
Änderungswünschen stattzugeben, zumal für den im B-Plan ausgewiesenen öffentlichen Parkplatz
überhaupt kein Bedarf besteht.
Das Änderungsverfahren kann gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden. Sämtliche Voraussetzungen hierfür liegen vor.
Ich darf Sie bitten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, dem Planentwurf, der in der Sitzung
nochmals erläutert wird, zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage
durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden sich auf maximal 500,00 € belaufen.
Die Kosten werden vom Antragsteller erstattet.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, 1. Änderung
„Schafsbenden“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2.
Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die
Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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