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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, 1. Änderung; hier:Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,0 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, 1. Änderung;
hier:Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und
Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, 1. Änderung;
hier:Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und
Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00/A 1, 1. Ä BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.04.2009 Vorlagen-Nr.: 35/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.05.2009 26.05.2009 16.06.2009 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, 1. Änderung; hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, „Schafsbenden“, hat mit Datum vom 20.11.1967 Rechtskraft erlangt. Der Bebauungsplan legt unter anderem den Standort für Garagenflächen konkret fest. Mit Datum vom 10.03.2009 hat der Eigentümer der in der beigefügten Flurkartenablichtung gekennzeichneten Grundstücke Parzellen Nr. 92 und 113 einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wie folgt gestellt: „Im Zusammenhang mit der Veräußerung stellt die Errichtung von Garagen ein Problem dar. Der gültige Bebauungsplan sieht im Bereich des Wohnhausgrundstückes zwar eine Garagenfläche vor, diese ist aber bis heute nicht genutzt und aufgrund der örtlichen Situation an dieser Stelle auch nicht mehr realisierbar. Ich beantrage daher, diese Garagenfläche entfallen zu lassen und auf der Grundstücksgrenze zu Parzelle 91 eine neue Garagenfläche auszuweisen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite gehört mir auch das Flurstück 113. Dieses ist im Bebauungsplan zwar als öffentliche Parkplatzfläche ausgewiesen, wurde jedoch zu keinem Zeitpunkt als solche ausgebaut und von der Gemeinde erworben. Hier bitte ich um Ausweisung einer zusätzlichen Garagenfläche entlang der Parzelle Nr. 114. Damit hier gegebenenfalls eine Doppelgarage gebaut werden kann, bitte ich die überbaubare Fläche für die Garage mit 7 x 7 m in einem Abstand von 3 m parallel zur Straße auszuweisen.“ Neben der bereits erwähnten Flurkarte ist als Anlage auch der gültige Bebauungsplan zu Ihrer Information beigefügt. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, beiden Änderungswünschen stattzugeben, zumal für den im B-Plan ausgewiesenen öffentlichen Parkplatz überhaupt kein Bedarf besteht. Das Änderungsverfahren kann gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Sämtliche Voraussetzungen hierfür liegen vor. Ich darf Sie bitten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, dem Planentwurf, der in der Sitzung nochmals erläutert wird, zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden sich auf maximal 500,00 € belaufen. Die Kosten werden vom Antragsteller erstattet. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. A 1, Ortsteil Bogheim, 1. Änderung „Schafsbenden“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-