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Beschlusstext (Aktuelle Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht hier: Baumbestand)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
11 kB
Datum
11.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (Aktuelle Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht
hier: Baumbestand)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 09.01.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 17. Sitzung des Betriebsausschusses Forstbetrieb vom Dienstag, den 11.11.2008 Zu Punkt 3. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1438 Aktuelle Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht hier: Baumbestand Die Verwaltung informiert über einen Prozess, der kürzlich vor dem Amtsgericht Brühl verhandelt worden ist. Bei einem Unglücksfall im Schlosspark Gymnich war ein Kind anlässlich des Besuches des Parks durch einen herabstürzenden Ast tödlich verletzt worden. Der Geschäftsführer der Schloss-Gymnich-GmbH wurde zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung mit fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Das Gericht sah den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, wonach der Angeklagte die Umsetzung der Fällliste für die Bäume des Schlossparks nicht ausreichend organisiert und kontrolliert hat, als gerechtfertigt an. Die Verurteilung ist formell noch nicht rechtskräftig. Beschluss: Beratungsergebnis: