Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
11.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 09.01.2009
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 17. Sitzung des Betriebsausschusses Forstbetrieb
vom Dienstag, den 11.11.2008
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1415
Baumfällungen auf den Friedhöfen Mutscheid und Effelsberg alt
Zu diesem Tagesordnungspunkt findet von 16:00 bis 17:00 Uhr eine Ortsbesichtigung der
Friedhöfe Mutscheid und Effelsberg alt statt.
Die auf dem Friedhof Mutscheid zu fällenden Bäume sind nach Darlegung der Verwaltung in drei
Kategorien aufzuteilen:
1. Bäume, die in sich gefährlich sind,
2. Bäume, durch die angrenzende Grabanlagen beschädigt werden,
3. Bäume, die eine Reparatur eines Weges verursachen.
Dem Vorschlag der Verwaltung, diejenigen Bäume auf dem Friedhof Mutscheid schnellstmöglich
zu fällen, die eine Gefährdung darstellen, wird in der Beratung nichts entgegen gebracht. Die
weiteren Bäume sind sukzessive zu entnehmen. Für die große Freifläche in der Mitte des
Friedhofes soll alsbald ein Belegungs- und Gestaltungsplan erarbeitet werden, um die künftige
Ersatzbepflanzung rechtzeitig und zielgerichtet ausführen zu können.
Die Situation auf dem alten Effelsberger Friedhof ist anders gelagert. Hier geht es bei der Fällung
der Kiefern um Beschwerden vieler Benutzer. Die Kiefern dominieren den Friedhof und haben
bereits sichtbare Schäden an der Umfassungsmauer und diverser Grabstellen verursacht. Der
beengte Standort zwischen Mauer und umlaufender Grabbelegung ist unglücklich.
Beschluss:
Einstimmiger Beschluss zur Baumfällung auf dem Friedhof Mutscheid:
Es wird beschlossen, die anlässlich der Ortsbesichtigung in Augenschein genommenen
gefährlichen Bäume aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht zu fällen.
Hierzu gehören auch die Bäume, die durch die unmittelbare Nähe zu Grabanlagen Sachschäden
verursachen. Weitere Bäume darüber hinaus sind sukzessive zu entnehmen. Die Reihe von 6
starken Fichten an einem Hauptweg (Feld 5) wird vorläufig nicht gefällt. Die sichtbaren
Wegebeschädigungen sind in geeigneter Weise zu beseitigen. Die große Freifläche (Felder 2-3
und 5-6) ist mit dem Ziel einer geordneten Belegung und Ersatzbepflanzung zu beplanen . In der
Reihe dicht stehender Fichten entlang dieser Freifläche zum Veilchenweg hin ist jede zweite Fichte
herauszunehmen.
Im unmittelbaren Bereich bereits gefällter Fichten in Nähe der Leichenhalle ist eine Ersatzbepflanzung vorzunehmen, wobei eine gesunde Mischung aus Laub- und Nadelholz zu wählen ist.
Beschluss bei einer Stimmenthaltung und zwei Nein-Stimmen zur Baumfällung auf dem Friedhof
Effelsberg alt:
Alle Kiefern sind zu fällen. Es ist eine Ersatzbepflanzung nach vorgesehener Sanierung der
Begrenzungsmauer vorzunehmen.
Beratungsergebnis:
12 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Betriebsausschusses Forstbetrieb vom 11.11.2008
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