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Beschlusstext (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen
hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen)

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Bad Münstereifel, 08.01.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 37. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 16.12.2008 Zu Punkt 17.1 der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 658 Z-8 Integrierte Gesamtverkehrsplanung des Kreises Euskirchen hier: u.a. Abstufung von Kreisstraßen Beschluss: Die Bezirksregierung hat mit beiliegendem Schreiben verfügt, dass die K 48 insgesamt und die K 52 von der L 497 bei Houverath bis zur K 32 östlich von Maulbach ab 01.01.2009 Gemeindestraßen in der Trägerschaft der Stadt Bad Münstereifel sind. Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats Klage erhoben werden. Da keine Erfolgsaussichten bestehen, wird die Verwaltung dies von sich aus nicht unternehmen. Unter einstimmiger Aussetzung der Geschäftsordnung wird die Angelegenheit kurz erörtert. Hierbei sprechen sich die Fraktionen mehrheitlich dafür aus, dem Ratsbeschluss vom 25.11.2008 entsprechend die Übernahme nur in einem ordnungsgemäßen Zustand und nach Aufbringung einer neuen Fahrbahndecke vorzunehmen. Beratungsergebnis: