Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
09.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 06.10.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 34. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 09.09.2008
Zu Punkt 12. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1347
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Der Stadtverordnete Rainer Waasem wirkt an der Beratung und Beschlussfassung nicht mit.
Beschluss:
Die FDP-Fraktion erklärt für das Protokoll, dass die Fraktion sich grundsätzlich für eine Bebauung
in diesem Bereich, aber gegen den Bau einer weiteren Senioreneinrichtung, ausspricht.
Beschluss bei 27 Ja- und 9 Neinstimmen:
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen
werden die in der Anlage (= Anlage 4 zur Originalniederschrift) aufgeführten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und
Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung herbeizuführen.
Beratungsergebnis:
27 Ja-Stimme(n), 9 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)