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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
22.05.15, 18:43
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße;
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße;
I.  Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 101/2015 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.02.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 30.04.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 03.03.2015 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 12.05.2015 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 09.06.2015 vorberatend Rat 23.06.2015 beschließend Betrifft: Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße; I. Aufstellungsbeschluss II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13 (a) BauGB im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 177, E .- Lechenich, Frenzenstraße. Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht sowie von der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 26.11.2014 der Anregung (B 491/2014) bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Projekt „Frenzenstraße“ in E.-Lechenich auf dem Betriebsgrundstück „Landhandel Pütz“ grundsätzlich zugestimmt (s. Lageplan) und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden planungsrechtlichen Schritte einzuleiten. In der Zwischenzeit wurde mit dem Eigentümer und dem beauftragten Architekturbüro der städtebauliche Vorentwurf soweit ausgearbeitet, dass nunmehr die Grundlage für den Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss vorliegen. Die aktuelle Planung wird in der Ausschusssitzung ausführlich vorgestellt. Die Planung kann im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB durchgeführt werden, da hierfür die entsprechenden Kriterien (weniger als 20.000 qm Grundfläche, keine erheblichen Umweltauswirkungen) vorliegen. In Vertretung (Hallstein) -2-