Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
22.05.15, 18:43
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 101/2015
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 10.02.2015
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
30.04.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Termin
Bemerkungen
03.03.2015
vorberatend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
12.05.2015
beschließend
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
09.06.2015
vorberatend
Rat
23.06.2015
beschließend
Betrifft:
Bebauungsplan Nr. 177, E.-Lechenich, Frenzenstraße;
I. Aufstellungsbeschluss
II. Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan
gekennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan gem. § 13 (a) BauGB im beschleunigten Verfahren
aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung: Bebauungsplan Nr. 177, E .- Lechenich,
Frenzenstraße.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung, von dem Umweltbericht sowie von der
zusammenfassenden Erklärung abgesehen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am
26.11.2014 der Anregung (B 491/2014) bzgl. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Projekt
„Frenzenstraße“ in E.-Lechenich auf dem Betriebsgrundstück „Landhandel Pütz“ grundsätzlich
zugestimmt (s. Lageplan) und die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden planungsrechtlichen
Schritte einzuleiten.
In der Zwischenzeit wurde mit dem Eigentümer und dem beauftragten Architekturbüro der
städtebauliche Vorentwurf soweit ausgearbeitet, dass nunmehr die Grundlage für den
Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss vorliegen.
Die aktuelle Planung wird in der Ausschusssitzung ausführlich vorgestellt.
Die Planung kann im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §
13 a BauGB durchgeführt werden, da hierfür die entsprechenden Kriterien (weniger als 20.000 qm
Grundfläche, keine erheblichen Umweltauswirkungen) vorliegen.
In Vertretung
(Hallstein)
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