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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg - Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse u. Kölner Platz teilw. - a) Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Abwägung und Beschluss über die während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen c) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
- Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse u. Kölner Platz teilw. -
a) Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Abwägung und Beschluss über die während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen 
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
- Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse u. Kölner Platz teilw. -
a) Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Abwägung und Beschluss über die während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen 
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
- Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse u. Kölner Platz teilw. -
a) Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Abwägung und Beschluss über die während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen 
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7205/2005 3. Ergänzung Fachbereich I Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 12.04.2005 Rat der Stadt Bedburg 19.04.2005 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.04.2008 Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 10.06.2008 Rat der Stadt Bedburg 24.06.2008 Betreff: Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg - Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse u. Kölner Platz teilw. a) Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen b) Abwägung und Beschluss über die während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen c) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1) i.V.m. § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen im Nachgang zur Dringlichkeitsentscheidung vom 05.05.2008 eine abschließende Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der als Anlage beiliegenden Abwägungsliste zu fassen. Zu b) Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage der Planung nach § 3 (2) i.V.m. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der als Anlage beiliegenden Abwägungsliste zu fassen. Zu c) Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den Nr. 9a/Bedburg nebst Umweltbericht, Begründung, Abwägung und Anlagen hierzu und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die Veröffentlichung zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises durchzuführen. Begründung: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 29.04.2008 einstimmig beschlossen, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 3 (1) und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der in der Anlage beigefügten Abwägungsliste zu fassen sowie das Verfahren zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen. Wesentliches Planungsziel ist die Aufnahme der textlichen Festsetzung nach § 1 Abs. 9 i.V.m. § 1 Abs. 5 der Baunutzungsverordnung, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne des § 33 i) der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, nur ausnahmsweise zulässig sind. Die mit diesem Bauleitverfahren verfolgten wesentlichen Planungsziele werden durch eine derzeit bestehende und am 04.07.2008 ablaufende Veränderungssperre nach den §§ 14, 16 und 17 des BauGB sowie im Rahmen der Zurückstellung eines Baugesuches gem. § 15 BauGB planungsrechtlich gesichert. Um Rechtskraft für dieses Planverfahren vor Ablauf der Veränderungssperre zu erlangen, um evtl. städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden, wurde am 05.05.2008 im Wege der Dringlichkeit gem. § 60 (1) GO NRW durch den Bürgermeister und einem Stadtverordneten gem. der o.a. Empfehlung vom 29.04.2008 über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beraten und gem. der Abwägungsliste einzelne Beschlüsse gefasst sowie der Beschluss zur Offenlage der Planung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB gefasst. Die öffentliche Auslegung der Planung wurde daraufhin im Rahmen des § 3 (2) BauGB mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 06.05.2008 mit Frist zur Stellungnahme vom 14.05.08 bis zum 20.06.08 eingeleitet. Die Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom 08.05.2008 mit gleicher Frist am Verfahren beteiligt. In den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und aus dem bisherigen Verfahren im Wege der Offenlage der Planung sind bislang keine Bedenken vorgetragen worden. Mitgeteilte Hinweise werden im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt. Sollten aus dem Beteiligungsverfahren heraus noch kurzfristig Belange geltend gemacht, werden die entsprechenden Sitzungsunterlagen rechtzeitig zur Vorbesprechung des Rates am 23.06.2008 nachgereicht sowie im Bürger- u. Ratsinformationssystem -SD-Net- nachgeführt. Beschlussvorlage WP7-205/2005 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Hinweis: Die Beratung und Beschlussfassung zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung erfolgt in der heutigen –24.06.2008- Ratssitzung unter TOP __. o.g. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anmerkung: Bezüglich der Abwägung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens hat das OVG Münster nach neuester Rechtsprechung vom 14.02.2007 (10 D 31/04.NE) die Auffassung vertreten, dass im Fall einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Rat auch über die vor der Offenlegung eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu entscheiden hat. Überlässt er dies einem Ausschuss, wird das Gebot, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB), verletzt. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, 17.06.2008 ----------------------------------(Lukas) Sachbearbeiter ----------------------------------(Schmitz) Sachbearbeiter ----------------------------------(Leveringhaus) Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ---------------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-205/2005 3. Ergänzung Seite 3