Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7205/2005 3.
Ergänzung
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
12.04.2005
Rat der Stadt Bedburg
19.04.2005
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.04.2008
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
10.06.2008
Rat der Stadt Bedburg
24.06.2008
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg
- Gebiet beidseits der Friedrich-Wilhelm-Straße, Marktplatz, Hundsgasse u. Kölner Platz teilw. a) Abwägung und Beschluss über die während der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 (1) und § 4
(1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen
b) Abwägung und Beschluss über die während der Offenlage gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen
c) Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die im Wege der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 (1)
i.V.m.
§
4
(1)
BauGB
eingegangenen
Stellungnahmen
im
Nachgang
zur
Dringlichkeitsentscheidung vom 05.05.2008 eine abschließende Abwägung durchzuführen und
hierüber einzelne Beschlüsse gem. der als Anlage beiliegenden Abwägungsliste zu fassen.
Zu b)
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Ferner beschließt der Rat der Stadt Bedburg, über die im Wege der Offenlage der Planung nach §
3 (2) i.V.m. § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine abschließende Abwägung
durchzuführen und hierüber einzelne Beschlüsse gem. der als Anlage beiliegenden
Abwägungsliste zu fassen.
Zu c)
Der Rat der Stadt Bedburg fasst den Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316), für den Nr. 9a/Bedburg nebst Umweltbericht,
Begründung, Abwägung und Anlagen hierzu und beauftragt die Verwaltung unverzüglich die
Veröffentlichung zur Erlangung der Rechtskraft im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises
durchzuführen.
Begründung:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 29.04.2008 einstimmig
beschlossen, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, über die im Wege der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange/Behörden gem. § 3 (1) und § 4
(1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen eine Abwägung durchzuführen und hierüber einzelne
Beschlüsse gem. der in der Anlage beigefügten Abwägungsliste zu fassen sowie das Verfahren
zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Wesentliches Planungsziel ist die Aufnahme der textlichen Festsetzung nach § 1 Abs. 9 i.V.m. § 1
Abs. 5 der Baunutzungsverordnung, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmungen im Sinne
des § 33 i) der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit und ohne
Gewinnmöglichkeiten dienen, nur ausnahmsweise zulässig sind.
Die mit diesem Bauleitverfahren verfolgten wesentlichen Planungsziele werden durch eine derzeit
bestehende und am 04.07.2008 ablaufende Veränderungssperre nach den §§ 14, 16 und 17
des BauGB sowie im Rahmen der Zurückstellung eines Baugesuches gem. § 15 BauGB
planungsrechtlich gesichert.
Um Rechtskraft für dieses Planverfahren vor Ablauf der Veränderungssperre zu erlangen, um evtl.
städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden, wurde am 05.05.2008 im Wege der Dringlichkeit
gem. § 60 (1) GO NRW durch den Bürgermeister und einem Stadtverordneten gem. der o.a.
Empfehlung vom 29.04.2008 über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung beraten
und gem. der Abwägungsliste einzelne Beschlüsse gefasst sowie der Beschluss zur Offenlage der
Planung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB gefasst.
Die öffentliche Auslegung der Planung wurde daraufhin im Rahmen des § 3 (2) BauGB mit
Veröffentlichung im Amtsblatt am 06.05.2008 mit Frist zur Stellungnahme vom 14.05.08 bis zum
20.06.08 eingeleitet.
Die Träger öffentlicher Belange und Behörden wurden gem. § 4 (2) BauGB mit Schreiben vom
08.05.2008 mit gleicher Frist am Verfahren beteiligt.
In den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und aus dem bisherigen Verfahren
im Wege der Offenlage der Planung sind bislang keine Bedenken vorgetragen worden.
Mitgeteilte Hinweise werden im Bebauungsplan entsprechend berücksichtigt.
Sollten aus dem Beteiligungsverfahren heraus noch kurzfristig Belange geltend gemacht, werden
die entsprechenden Sitzungsunterlagen rechtzeitig zur Vorbesprechung des Rates am 23.06.2008
nachgereicht sowie im Bürger- u. Ratsinformationssystem -SD-Net- nachgeführt.
Beschlussvorlage WP7-205/2005 3. Ergänzung
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Sitzungsvorlage
Hinweis:
Die
Beratung
und
Beschlussfassung
zur
Genehmigung
der
Dringlichkeitsentscheidung erfolgt in der heutigen –24.06.2008- Ratssitzung unter TOP __.
o.g.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
Anmerkung:
Bezüglich der Abwägung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen während des
frühzeitigen Beteiligungsverfahrens hat das OVG Münster nach neuester Rechtsprechung vom
14.02.2007 (10 D 31/04.NE) die Auffassung vertreten, dass im Fall einer frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Rat auch über die vor der Offenlegung
eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen zu entscheiden hat. Überlässt er dies einem
Ausschuss, wird das Gebot, die öffentlichen und privaten Belange untereinander und
gegeneinander gerecht abzuwägen (§ 1 Abs. 7 BauGB), verletzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 17.06.2008
----------------------------------(Lukas)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Schmitz)
Sachbearbeiter
----------------------------------(Leveringhaus)
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
---------------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-205/2005 3. Ergänzung
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