Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 04.09.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 33. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 24.06.2008
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1300
Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff- Hubertuskapelle- Teilbereich 1"
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss
Der Stadtverordnete Reiner Jansen wirkt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht mit.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, beginnt der Bürgermeister mit dem Aufrufen der einzelnen
Abwägungsbeschlussvorschläge.
Zunächst erfolgt die Einzelabstimmung zu den eingegangenen Stellungnahmen.
Alle Abwägungsbeschlüsse erfolgen 34 Ja- und 1 Neinstimme.
Beschluss:
Beschluss bei 34 Ja- und 1 Neinstimme:
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1und 2 Baugesetzbuch zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff - Hubertuskapelle“ (= Anlage 4 zur
Originalniederschrift) eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff –
Hubertuskapelle- Teilbereich 1“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als
Satzung (= Anlage 4 zur Originalniederschrift) beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.
Beratungsergebnis:
34 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)