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Beschlussvorlage (Abwägung aus der Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

WP7-205/2005 3. Ergänzung Anlage zur Beschlussvorlage - Abwägung aus der Offenlage Seite 1 von 3 Anlage zu a) -Abwägung aus der OffenlageStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB. (Bebauungsplan 9a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... … die Mitteilung zur 1 Infracor Chemistry An den im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt. verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Kenntnis zu nehmen. Services Schreiben vom 15.05.2008 2. 3. 4. Wie Ihnen bereits in unserer Stellungnahme vom 25.03.2008 mitgeteilt wurde bestehen gegen die o.g. Maßnahme seitens des Erftverbandes keine Bedenken. Wir möchten jedoch erneut wie in unserer Stellungnahme vom 31.01.2007 zum Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg darauf hinweisen, dass der betroffene Bereich im prognostizierten , zukünftigen Überschwemmungsgebiet der Erft liegt und daher die Bauwerke für die zukünftige Hochwassergefährdung hergerichtet werden müssen. Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Bezirksregierung Köln Schreiben vom 26.05.2008 wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen. Planungen und Maßnahmen des hiesigen Amtes sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. RWE Westfalen-Weser- Mit Ihrem Schreiben vom 08.05.2008 teilen Sie uns unter Beifügung on Planunterlagen die o.g. Ems Netzservice Schreiben vom 26.05.2008 Maßnahme mit: Durch die o.g. Maßnahme werden keine von RWE und Thyssengas GmbH betreuten Erdgashochdruckleitungen betroffen. Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns zz. nicht vorgesehen. Bemerkungen: Aufgrund einer Konzernumstrukturierung werden seit dem 1. Juli 2004 Planungen der Träger öffentlicher Belange zu Erftverband Schreiben vom 25.03.2008 (Eingang 17.05.2008) Mit Datum vom 16.05.2008 teilt der Erftverband … die Mitteilung zur durch eine E-Mail mit, dass der „KURSIV“ markierte Kenntnis zu nehmen. Bereich ( Hinweis auf das zukünftige Überschwemmungsgebiet der Erft) versehentlich auf den Plangeltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 9a/Bedburg übertragen wurde und als gegenstandslos anzusehen ist. Seitens des Erftverbandes Bedenken gegen die Planung. Entfällt. Entfällt. Entfällt. bestehen keinerlei … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. WP7-205/2005 3. Ergänzung Anlage zur Beschlussvorlage - Abwägung aus der Offenlage Seite 2 von 3 Anlage zu a) -Abwägung aus der OffenlageStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB. (Bebauungsplan 9a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Leitungen u. Anlagen des Gastransportleitungsnetzes der RWE Rhein-Ruhr (u.a. zum Leitungsnetz der Thyssengas GmbH) durch die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH beantwortet. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt. Ihnen mit, dass unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. 5. Wehrbereichsverwaltung West Schreiben vom 26.05.2008 6. Straßen.NRW Regionalniederlassung Ville-Eifel Schreiben vom 09.06.2008 Industrieund Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrieund Handelskammer zu Köln keine Bedenken Handelskammer Schreiben vom 12.06.2008 bezüglich der Aufstellung des oben genannten Bebauungsplanes bestehen. Dank für die Übersendung der Rheinisches Amt für Vielen Planungsunterlagen im Rahmen des o.a. Bodendenkmalpflege Schreiben vom 12.06.2008 Verfahrens. Die Belange des Bodendenkmalschutzes werden durch die bestandssichernde Planung bzw. durch die damit verbundene Aufnahme von textlichen Festsetzungen nicht unmittelbar tangiert. Von daher bestehen aus bodendenkmalpflegerischer Sicht auch keine Bedenken. 7. 8. Unabhängig hiervon ist der Ort von großer geschichtlicher Bedeutung (vgl. Anlage). Ich rege daher an, die in der Anlage beigefügte archäologische Wertung zum Bestandteil des … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Mitteilung zur archäologischen Bedeutsamkeit des unmittelbar angrenzenden Burgbereiches mit Mühlenerft wird zur Kenntnis genommen und den Belangen des Bodendenkmalschutzes durch einen Hinweis im Bebauungsplan entsprochen sowie ergänzend die archäologische Recherche Bestandteil des Umweltberichtes. … die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und im Bebauungsplan einen Hinweis aufzunehmen, bei geplanten Erdeingriffen frühzeitig das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege zu informieren bzw. das Vorhaben abzustimmen. Ferner wird die archäologische WP7-205/2005 3. Ergänzung Anlage zur Beschlussvorlage - Abwägung aus der Offenlage Seite 3 von 3 Anlage zu a) -Abwägung aus der OffenlageStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB. (Bebauungsplan 9a) Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Der Rat der Stadt Nr. Bedburg beschließt ... Umweltberichtes zu machen und gleichzeitig im Recherche/Bewertung Bebauungsplan darauf hinzuweisen, dass des Plangebietes Erdeingriffe im Plangebiet frühzeitig mit dem Bestandteil des Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege Umweltberichtes. abzustimmen sind. Bezug nehmend auf Ihr o.g. Schreiben verweisen Entfällt. … die Mitteilung zur 9. RWE Power AG Schreiben vom 16.06.2008 wir vollinhaltlich auf unsere Stellungnahmen PBF- (siehe Abwägungsliste aus dem frühzeitigen Kenntnis zu nehmen. M fl vom 16.04.2008. Beteiligungsverfahren)