Daten
Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP7-205/2005 3. Ergänzung
Anlage zur Beschlussvorlage - Abwägung aus der Offenlage Seite 1 von 3
Anlage zu a) -Abwägung aus der OffenlageStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB. (Bebauungsplan 9a)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
… die Mitteilung zur
1
Infracor
Chemistry An den im Betreff näher bezeichneten Stellen Entfällt.
verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
Kenntnis zu nehmen.
Services
Schreiben vom 15.05.2008
2.
3.
4.
Wie Ihnen bereits in unserer Stellungnahme vom
25.03.2008 mitgeteilt wurde bestehen gegen die
o.g. Maßnahme seitens des Erftverbandes keine
Bedenken.
Wir möchten jedoch erneut wie in unserer
Stellungnahme
vom
31.01.2007
zum
Bebauungsplan Nr. 9/Bedburg darauf hinweisen,
dass der betroffene Bereich im prognostizierten ,
zukünftigen Überschwemmungsgebiet der Erft liegt
und daher die Bauwerke für die zukünftige
Hochwassergefährdung
hergerichtet
werden
müssen.
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir
Bezirksregierung Köln
Schreiben vom 26.05.2008
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der
allgemeinen
Landeskultur
und
der
Landentwicklung keine Anregungen vorzubringen.
Planungen und Maßnahmen des hiesigen Amtes
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
RWE
Westfalen-Weser- Mit Ihrem Schreiben vom 08.05.2008 teilen Sie uns
unter Beifügung on Planunterlagen die o.g.
Ems Netzservice
Schreiben vom 26.05.2008
Maßnahme mit:
Durch die o.g. Maßnahme werden keine von RWE
und
Thyssengas
GmbH
betreuten
Erdgashochdruckleitungen betroffen.
Neuverlegungen in diesem Bereich sind von uns
zz. nicht vorgesehen.
Bemerkungen:
Aufgrund
einer
Konzernumstrukturierung werden seit dem 1. Juli
2004 Planungen der Träger öffentlicher Belange zu
Erftverband
Schreiben vom 25.03.2008
(Eingang 17.05.2008)
Mit Datum vom 16.05.2008 teilt der Erftverband … die Mitteilung zur
durch eine E-Mail mit, dass der „KURSIV“ markierte Kenntnis zu nehmen.
Bereich
(
Hinweis
auf
das
zukünftige
Überschwemmungsgebiet der Erft) versehentlich auf
den Plangeltungsbereich des Bebauungsplan Nr.
9a/Bedburg
übertragen
wurde
und
als
gegenstandslos anzusehen ist.
Seitens des Erftverbandes
Bedenken gegen die Planung.
Entfällt.
Entfällt.
Entfällt.
bestehen
keinerlei
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
WP7-205/2005 3. Ergänzung
Anlage zur Beschlussvorlage - Abwägung aus der Offenlage Seite 2 von 3
Anlage zu a) -Abwägung aus der OffenlageStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB. (Bebauungsplan 9a)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Leitungen
u.
Anlagen
des
Gastransportleitungsnetzes der RWE Rhein-Ruhr
(u.a. zum Leitungsnetz der Thyssengas GmbH)
durch die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice
GmbH beantwortet.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus unserer
Sicht keine Bedenken.
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Entfällt.
Ihnen mit, dass unter Berücksichtigung der von mir
wahrzunehmenden
Belange
meinerseits
grundsätzlich keine Bedenken gegen die
Realisierung der o.a. Planung bestehen.
Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
5.
Wehrbereichsverwaltung
West
Schreiben vom 26.05.2008
6.
Straßen.NRW
Regionalniederlassung
Ville-Eifel
Schreiben vom 09.06.2008
Industrieund Wir teilen Ihnen mit, dass von Seiten der Industrieund Handelskammer zu Köln keine Bedenken
Handelskammer
Schreiben vom 12.06.2008
bezüglich der Aufstellung des oben genannten
Bebauungsplanes bestehen.
Dank
für
die
Übersendung
der
Rheinisches
Amt
für Vielen
Planungsunterlagen im Rahmen des o.a.
Bodendenkmalpflege
Schreiben vom 12.06.2008
Verfahrens.
Die
Belange
des
Bodendenkmalschutzes
werden
durch
die
bestandssichernde Planung bzw. durch die damit
verbundene
Aufnahme
von
textlichen
Festsetzungen nicht unmittelbar tangiert. Von
daher bestehen aus bodendenkmalpflegerischer
Sicht auch keine Bedenken.
7.
8.
Unabhängig hiervon ist der Ort von großer
geschichtlicher Bedeutung (vgl. Anlage). Ich rege
daher an, die in der Anlage beigefügte
archäologische Wertung zum Bestandteil des
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Entfällt.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Die Mitteilung zur archäologischen Bedeutsamkeit
des unmittelbar angrenzenden Burgbereiches mit
Mühlenerft wird zur Kenntnis genommen und den
Belangen des Bodendenkmalschutzes durch einen
Hinweis im Bebauungsplan entsprochen sowie
ergänzend
die
archäologische
Recherche
Bestandteil des Umweltberichtes.
… die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und im Bebauungsplan
einen
Hinweis
aufzunehmen,
bei
geplanten Erdeingriffen
frühzeitig
das
Rheinische Amt für
Bodendenkmalpflege
zu informieren bzw. das
Vorhaben
abzustimmen.
Ferner
wird
die
archäologische
WP7-205/2005 3. Ergänzung
Anlage zur Beschlussvorlage - Abwägung aus der Offenlage Seite 3 von 3
Anlage zu a) -Abwägung aus der OffenlageStellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden/Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB. (Bebauungsplan 9a)
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Der Rat der Stadt
Nr.
Bedburg beschließt ...
Umweltberichtes zu machen und gleichzeitig im
Recherche/Bewertung
Bebauungsplan
darauf
hinzuweisen,
dass
des
Plangebietes
Erdeingriffe im Plangebiet frühzeitig mit dem
Bestandteil
des
Rheinischen
Amt
für
Bodendenkmalpflege
Umweltberichtes.
abzustimmen sind.
Bezug nehmend auf Ihr o.g. Schreiben verweisen Entfällt.
… die Mitteilung zur
9.
RWE Power AG
Schreiben vom 16.06.2008
wir vollinhaltlich auf unsere Stellungnahmen PBF- (siehe Abwägungsliste aus dem frühzeitigen Kenntnis zu nehmen.
M fl vom 16.04.2008.
Beteiligungsverfahren)