Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" Teilbereich 1 hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
24.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald"
Teilbereich 1
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 12 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 04.09.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 33. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 24.06.2008 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1310 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Gewerbegebiet Wald" Teilbereich 1 hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlageschluss Da keine Wortmeldungen vorliegen, beginnt der Bürgermeister mit dem Aufrufen der einzelnen Abwägungsbeschlussvorschläge. Zunächst erfolgt die Einzelabstimmung zu den eingegangenen Stellungnahmen. Alle Abwägungsbeschlüsse einstimmig. Beschluss: Beschluss bei 35 Ja- und 1 Neinstimme: 1. Es wird beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ für (= Anlage 6 zur Originalniederschrift) den nördlichen Teilbereich 1 aufzustellen. Der Änderungsbereich liegt im Gewerbegebiet Wald und umfasst Grundstücksflächen Ecke Hohweg (Wendehammer) und der Straße „In den Webersbenden“ Der beigefügte Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Unter Wertung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit wird der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ für den nördlichen Teilbereich 1 nebst Begründung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet Wald“ für den nördlichen Teilbereich 1 mit Begründung (= Anlage 6 zur Originalniederschrift) gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Beratungsergebnis: 35 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)