Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
18 kB
Datum
02.02.2010
Erstellt
04.02.10, 21:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 16.12.2009
Vorlagen-Nr.: 100/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sport- und Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
Rat
14.01.2010
26.01.2010
02.02.2010
13.04.2010
Pflegekostenzuschüsse für gemeindeeigene Sportanlagen
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits mit Schreiben vom 18.02.2009 hat der V.f.V.u.J. 1902 Winden den Antrag gestellt, die
Pflegekostenzuschüsse für die von den Vereinen genutzten gemeindlichen Sportanlagen
anzupassen. Mit der Vorlage 30/2009 vom 09.03.2009 wurde Ihnen der Sachverhalt dargestellt.
Diesen möchte ich kurz noch einmal zusammenfassen:
Für die Pflege der Sportanlagen (7.350 m² Rasenplatz, 6.292 m² Trainingsplatz, 4.714 m²
Nebenfläche, 550 m² Laufbahn) werden zurzeit 5.600,68 EUR jährlich an den V.f.V.u.J. 1902
Winden gezahlt. In seinem Schreiben führt der Verein an, dass die Kosten seit Abschluss der
Verträge im Jahr 1996 um 35% (Treibstoff) bis 50% (Rasenmäher) gestiegen sind.
In der nachfolgenden Tabelle sind zu Ihrer Information noch einmal die aktuellen Zuschüsse
aufgeführt mit der Besonderheit, dass die Sportanlage in Untermaubach an den Verein verpachtet
ist.
JVC Columbia 03 Drove
V.j.V.u.J. 1902 Winden
Kreuzau Sportclub 05
Freizeit Leversbach 1978
Sportclub Grün-Weiß Bogheim
SV 1909 Boich/Thum -BoichSV 1909 Boich/Thum -ThumSportfreunde Üdingen 1912
TV Germania 03 Obermaubach
TSV Stockheim 1909
FC Fortuna Maubach
gesamt
3.912,92 €
5.600,68 €
8.102,44 €
1.686,80 €
1.189,28 €
4.088,64 €
2.376,64 €
2.609,52 €
3.504,56 €
7.522,92 €
6.031,71 €
46.626,11 €
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung vom 21.04.2009 folgenden Beschluss
gefasst: „Es wird grundsätzlich der Bedarf gesehen, die Pflegekostenzuschüsse für die
gemeindlichen Sportanlagen anzupassen. Die Verwaltung soll bei Gemeindesportverband den
konkreten Bedarf erfragen. Das Ergebnis soll in der nächsten Sitzung des Sportausschusses
vorgelegt werden.“ Auf die Vorlage 30/2009 wird verwiesen.
Aufgrund dessen wurde mit dem Gemeindesportverband Kontakt aufgenommen mit der Bitte, eine
entsprechende Stellungnahme abzugeben. Diese Stellungnahme liegt durch Schreiben vom
08.09.2009 vor und ist als Anlage beigefügt. Darin wird gefordert, die Zuschüsse an alle Vereine
um jährlich 60% zu erhöhen, um die gestiegenen Kosten ausgleichen zu können. Dies würde
einen Zuschussbedarf von dann 72.486 EUR und damit eine Erhöhung um 27.107 EUR jährlich
ausmachen. Diese Mittel wären im freiwilligen Bereich aufzubringen.
Gleichzeitig wird durch den Gemeindesportverband dargestellt, dass die Pflege durch eine
Fachfirma nochmals um 135.141 EUR jährlich teurer sein würde. Eine Überprüfung dieses
Angebotes wurde von hier nicht durchgeführt. Eine Nachfrage bei einer anderen Fachfirma führte
aber zu dem Ergebnis, dass ein verlässliches Angebot nur zu erhalten sei, wenn tatsächlich die
Möglichkeit bestehe, auch einen Auftrag zu erhalten. Ansonsten handele es sich meist um nicht
zuverlässige Zahlen.
Für das Jahr 2009 soll nach der Stellungnahme des Gemeindesportverbandes noch eine
Anpassung der Zuschüsse um 52% vorgenommen werden.
Zwischenzeitlich hat der V.f.V.u.J. 1902 Winden mit Schreiben vom 20.08.2009 den bestehenden
Pflegevertrag fristgerecht zum Jahresende gekündigt mit dem Zusatz, dass die Kündigung nichtig
wird, wenn eine Einigung über die Pflegekostenzuschüsse erzielt werden kann.
Festzustellen ist in diesem Zusammenhang, dass eine Erhöhung der Zuschüsse unweigerlich zu
einem Anstieg im Bereich der freiwilligen Ausgaben führen wird. Daher wurde seitens der
Verwaltung auch überlegt, ob man den Ansprüchen der Vereine nicht auch ohne zusätzliche Mittel
gerecht werden könnte. Im Folgenden sind verschiedene Lösungsmöglichkeiten dargestellt.
Variante 1:
Die bisherigen Zuschüsse werden pauschal um 10% erhöht, wie bereits im Sportausschuss
vorgeschlagen wurde.
Nach Gesprächen mit Vertretern der Vereine reicht diese Erhöhung jedoch nicht aus, um die
deutlich gestiegenen Kosten decken zu können. Insgesamt würden bei dieser Variante zusätzliche
freiwillige Ausgaben in Höhe von 4.663 EUR anfallen.
Für die Verwaltung würde diese Lösung zwar den geringsten Aufwand bedeuten, aber dennoch
wird sie nicht befürwortet, da bereits jetzt bekannt ist, dass viele Vereine dem nicht zustimmen
werden.
Variante 2:
Die Zuschüsse werden insgesamt weiter in der bisherigen Höhe gewährt, jedoch erfolgt eine
Umschichtung der einzelnen Zuschüsse.
a. Es ist allgemein bekannt, dass die einzelnen Sportanlagen von den jeweiligen Vereinen
sehr unterschiedlich genutzt werden. Beispielsweise stehen der SV 1909 Boich/Thum zwei
Rasenplätze zu Verfügung, obwohl nur noch wenige Mannschaften am Spielbetrieb
teilnehmen. Ebenfalls stehen der SG Rurtal die Plätze in Untermaubach und Üdingen zur
Verfügung, die grundsätzlich nur eine halbe Saison lang im Wechsel genutzt werden. Der
Platz in Obermaubach wird für den Fußballbetrieb seit Jahren nicht mehr genutzt, sondern
nur noch für das Training der Leichtathleten. In Leversbach und Bogheim werden ebenfalls
noch die Plätze in gleichem Umfang wie 1996 gepflegt, obwohl hier kein offizieller
Spielbetrieb stattfindet.
b. Es wäre aus Sicht der Verwaltung möglich, dass der Gemeindesportverband die zur
Verfügung stehenden Mittel aus sportfachlicher Sicht so verteilt, dass auch die Nutzung
berücksichtigt wird. Hierdurch würden vor allem die Vereine unterstützt, die eine intensive
Jugendarbeit betreiben. Gegebenenfalls könnte man bei dieser Lösung überlegen, den
Gesamtzuschuss um weitere 10% zu erhöhen, um den gestiegenen Kosten gerecht zu
werden.
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Variante 3:
Pflege der gemeindlichen Sportanlagen durch den Bauhof
Grundsätzlich sollte auch in den Überlegungen mit einbezogen werden, die Sportanlagen durch
den Bauhof pflegen zu lassen. Hierzu wäre es aber erforderlich, dass entsprechende Geräte
angeschafft würden. Alleine für einen geeigneten Mäher müssten Kosten in Höhe von ca. 20.000
Euro berücksichtigt werden. Hinzu kämen die Personalkosten. Da eine Pflege nur von Frühjahr bis
Herbst erforderlich ist, könnte hier über einen Zeitarbeitsvertrag oder über den Einsatz von 400Euro-Kräften nachgedacht werden.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hierbei nicht um eine geeignete Lösung, die Platzpflege
zu organisieren. Zum Einen läge das Risiko für Schäden an dem Mäher wieder bei der Gemeinde
(was gerade im Bereich des Bauhofes in den letzten Jahren so weit wie möglich minimiert worden
ist), zum Anderen dürfte es im Bereich der 400-Euro-Kräfte oder der Zeitarbeitsverträge nicht
einfach sein, jemanden zu finden, der so zuverlässig ist und dauerhaft gute Arbeit leistet, wie es
bei den Vereinen heute üblich ist. Außerdem wäre es gerade im Frühjahr und Herbst
wahrscheinlich so, dass alle Plätze zur gleichen Zeit geschnitten werden müssten.
Variante 4:
Vergabe der Platzpflege an eine Fachfirma.
Sollte die Vergabe der Platzpflege an eine Fachfirma wieder in Betracht gezogen werden, muss
mit deutlich steigenden Kosten gerechnet werden. Hier ist zu bedenken, dass der bisher gezahlte
Zuschuss bereits auf der Grundlage des bis 1996 bestehenden Vertrages mit der Firma Schneider
berechnet worden ist und dass damals zum Einen die Mehrwertsteuer abgezogen wurde und zum
Anderen nur 70% der Nettokosten als Zuschuss gezahlt werden. Hieraus wird ersichtlich, dass die
zu erwartenden Kosten deutlich höher liegen werden als die Zuschüsse an die Vereine. Hinzu
kommt, dass die Qualität der Platzpflege nach der Übernahme durch die Vereine deutlich
gestiegen ist.
Aus Sicht der Verwaltung muss von dieser Variante Abstand genommen werden, da sie nicht
finanzierbar sein wird. Die Kostenermittlung durch den GSV zeigt dies deutlich, auch wenn bei
einer konkreten Ausschreibung ein weitaus günstigeres Angebot erzielt werden könnte.
Variante 5:
Erhöhung der Zuschüsse entsprechend dem Vorschlag des Gemeindesportverbandes
Der GSV hat in seinem Schreiben vom 08.09.2009 gefordert, dass die Zuschüsse an die Vereine
auf 72.486 Euro je Jahr aufzustocken. Die Begründung ist dem als Anlage beigefügten Schreiben
zu entnehmen. Dies würde eine Erhöhung der bisherigen Zuschüsse um 60% bedeuten.
Wie bereits an vielen Stellen deutlich gemacht worden ist, handelt es sich bei den
Pflegekostenzuschüssen nach Auffassung der Kommunalaufsicht um freiwillige Leistungen.
Nachdem über zwei Jahre lang die Konjunktur anzuziehen schien, wird schon heute deutlich, dass
die meisten Kommunen die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise in den kommenden Jahren
deutlich spüren werden. Hiervon bleibt auch die Gemeinde Kreuzau nicht verschont, so dass
davon auszugehen ist, dass nicht ein weiterer Schuldenabbau erfolgen kann, sondern dass die
Schulden vielmehr steigen werden. Unter diesem Aspekt erscheint es nicht redlich, den Vereinen
eine Erhöhung der Zuschüsse in der vom GSV geforderten Höhe in Aussicht zu stellen, wohl
wissend, dass diese nicht finanziert werden kann. Aus Sicht der Verwaltung sollte dieser
Vorschlag aus heutiger Sicht nicht umgesetzt werden.
Die dargestellten Varianten machen deutlich, dass es sich bei der Frage der Zuschüsse an die
Vereine um ein sehr schwieriges Thema handelt, bei dem sicher nicht allen Belangen
gleichermaßen Rechnung getragen werden kann. Es sollte aber eine Lösung gefunden werden,
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die für keinen Verein mit großen Nachteilen verbunden ist. Aus diesem Grund schlägt die
Verwaltung vor, die 2. Variante weiter zu verfolgen, da der Gemeindesportverband als Vertreter
der Vereine durchaus eine gute Lösung finden kann. Hierbei sollte auch eine Erhöhung um 10%
eingeplant werden, um Ungerechtigkeiten ausschließen zu können.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die haushaltsmäßigen Auswirkungen richten sich nach der bevorzugten Variante. Zurzeit werden
Zuschüsse in Höhe von insgesamt 46.626,11 € gezahlt. Bei Variante 1 ergäbe sich ebenso wie bei
der seitens der Verwaltung bevorzugten Variante 2b mit 10%iger Erhöhung der Zuschüsse sich
eine Mehrbelastung von 4.633 Euro. In dieser Höhe sollen Mittel im gemeindlichen Haushalt
eingeplant werden.
Die zusätzlichen Kosten der Varianten 3 und 4 sind nicht ermittelt worden. Bei der vom
Gemeindesportverband vorgeschlagenen Variante 5 würden die Zuschüsse um jährlich ca. 25.860
Euro steigen.
III. Beschlussvorschlag:
1. Die Zuschüsse zur Pflege gemeindlicher Sportanlagen an die Sportvereine werden um
10% von 46.330 Euro auf 50.963 Euro angehoben.
2. Der Gemeindesportverband soll mit den betroffenen Vereinen die zur Verfügung stehen
Mittel neu verteilen. Hierbei soll vor allem die Nutzung der Plätze durch die örtlichen
Jugendmannschaften berücksichtigt werden.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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