Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 06.06.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 31. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 22.04.2008
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1246
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b"Goldenes Tal Konvikt" (Aldi -Erweiterung)
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Die UWV-Fraktion erklärt, gegen diese Änderung des B-Plans zustimmen.
Da keine Wortmeldungen vorliegen, beginnt der Bürgermeister mit dem Aufrufen der einzelnen
Abwägungsbeschlussvorschläge.
Beschluss:
Zunächst erfolgt die Einzelabstimmung zu den während der frühzeitigen Beteiligung
eingegangenen Stellungnahmen.
Die Abwägungsbeschlüsse erfolgten wie folgt:
01 Industrie- und Handelskammer Aachen:
31 Ja- zu 6 Neinstimmen
05 Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen 28 Ja-, 8 Neinstimmen,
1 Enthaltung
07 Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt, allgemein
28 Ja-, 8 Neinstimmen,
1 Enthaltung
07 Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt, Zufahrt Trierer Str. und fußläufige Verbindung über den
Parkplatz
29 Ja-, 7 Neinstimmen,
2 Enthaltungen
07 Kreis Euskirchen, Untere Wasserbehörde
31 Ja- zu 6 Neinstimmen
Beschluss bei 28 Ja-, 8 Neinstimmen und 1 Enthaltung:
1.
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3b „Goldenes Tal Konvikt“ eingegangenen
Stellungnahmen werden die in der Anlage (= Anlage 5 zur Originalniederschrift)
aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und
September 2004 (BGBL
Nordrhein-Westfalen in
„Goldenes Tal Konvikt“
Satzung beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.
Beratungsergebnis:
10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.
I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land
der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 3b
in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als
28 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)