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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b"Goldenes Tal Konvikt" (Aldi -Erweiterung) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b"Goldenes Tal Konvikt" (Aldi -Erweiterung)
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 06.06.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 31. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 22.04.2008 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1246 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 b"Goldenes Tal Konvikt" (Aldi -Erweiterung) hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Die UWV-Fraktion erklärt, gegen diese Änderung des B-Plans zustimmen. Da keine Wortmeldungen vorliegen, beginnt der Bürgermeister mit dem Aufrufen der einzelnen Abwägungsbeschlussvorschläge. Beschluss: Zunächst erfolgt die Einzelabstimmung zu den während der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen. Die Abwägungsbeschlüsse erfolgten wie folgt: 01 Industrie- und Handelskammer Aachen: 31 Ja- zu 6 Neinstimmen 05 Landesbetrieb Straßenbau NRW, NL Ville-Eifel, Euskirchen 28 Ja-, 8 Neinstimmen, 1 Enthaltung 07 Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt, allgemein 28 Ja-, 8 Neinstimmen, 1 Enthaltung 07 Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt, Zufahrt Trierer Str. und fußläufige Verbindung über den Parkplatz 29 Ja-, 7 Neinstimmen, 2 Enthaltungen 07 Kreis Euskirchen, Untere Wasserbehörde 31 Ja- zu 6 Neinstimmen Beschluss bei 28 Ja-, 8 Neinstimmen und 1 Enthaltung: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3b „Goldenes Tal Konvikt“ eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage (= Anlage 5 zur Originalniederschrift) aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und September 2004 (BGBL Nordrhein-Westfalen in „Goldenes Tal Konvikt“ Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. Beratungsergebnis: 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 3b in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als 28 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)