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Beschlusstext (Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
22.04.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
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Bad Münstereifel, 06.06.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 31. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 22.04.2008 Zu Punkt 15. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1175 Z-5 Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen Die Fraktionsvorsitzenden tragen zum Abschluss der Haushaltsberatungen die Stellungnahmen ihrer Fraktionen (Anlage B – F) zum Haushaltsplan vor. Hierbei erklären die Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen, für den Beschlussvorschlag zu stimmen, während sich die UWV-Fraktion enthalten wird und die SPDFraktion gegen den Beschlussvorschlag stimmen wird. In diesem Rahmen beantragt die FDP-Fraktion die Teilnahme der Stadt Bad Münstereifel am EifelLiteraturfestival. Die Fraktion der UWV zieht unter Bezugnahme auf die Ausführungen der Zusatzerläuterung 6 ihren Antrag vom 17.04.2008 zurück. Beschluss: Beschluss bei 24 Ja-, 7 Neinstimmen und 6 Enthaltungen: Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 mit den gesetzlichen Anlagen wird auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfs des Haushaltsbuches in der Fassung der Veränderungsliste Nr. 3 (Anlage zur Originalniederschrift) beschlossen. Die Dringlichkeitslisten, die die investiven Planungen des Jahres 2008 widerspiegeln, werden beschlossen. Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt fest, dass trotz der eingetretenen konjunkturellen Verbesserungen im Jahr 2007, der Haushalt der Stadt Bad Münstereifel auch weiterhin strukturell unausgeglichen ist. Vor diesem Hintergrund erlegt sich der Rat folgende Selbstbindungsbeschlüsse auf: 1. Bei der jährlichen Hebesatzgestaltung für die Realsteuern wird das jetzige Niveau als unterste Schwelle betrachtet. 2. Der gesetzliche Vorrang von speziellen Entgelten (Gebühren) im Sinne von § 77 Abs. 2 GO NRW wird - soweit vertretbar und geboten – strengstens beachtet. 3. Weiterhin wird die Kreditlinie „0-Kredit-Neuaufnahme“ im unrentierlichen investiven Bereich beachtet. 4. Es wird nach wie vor eine restriktive Personalpolitik mit dem Ziel einer weiteren Personalkostenreduzierung verfolgt. Demnach werden • Neueinstellungen nur in unabweisbar erforderlichem Maße durchgeführt (Weiteranwendung des praktizierten Verfahrens nach dem Nothaushaltserlass, Neueinstellung = ultima Ratio: d.h. Prüfung der Notwendigkeit der Aufgabenerfüllung ggf. Organisationsmaßnahme vor Einstellung), • Beförderungen nur nach Maßgabe des Nothaushaltserlasses vorgenommen, d.h. nur im Rahmen eines dafür darstellbaren Personalausgabenbudgets, tarifrechtliche Höhergruppierungen nach Möglichkeit durch organisatorische Maßnahmen vermieden. 5. Heranziehung der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen zu einem Finanzierungsbeitrag auf der Basis von § 109 GO (Stadtwerke 306.000 €, Forstbetrieb – ab dem Jahr 2009 – 70.000 € pro Jahr). 6. Ausschließliche Bedarfsorientierung bei der Neuschaffung und Erhaltung kommunaler Infrastruktur unter der Prämisse eines bedarfsorientierten grundsätzlichen Rückbaues vorhandener Infrastruktur. Dabei sind strengste Maßstäbe bei der politischen Bewertung des Bedarfs zu Grunde zu legen. 7. Die Begründung neuer freiwilliger Leistungen soll grundsätzlich unterbleiben. Ausnahmen dürfen nur bei sachlich unabweisbaren und zeitlich unaufschiebbaren Sachverhalten nach vorheriger politischer Entscheidung im Rat (§ 41 Abs. 1 lit. S GO NRW) getroffen werden. 8. Verwendung von Verwertungserlösen aus der Veräußerung von Infrastrukturvermögen, auf dem noch Kredite lasten, zur anteiligen Kredittilgung. 9. Priorisierung substanzerhaltender Maßnahmen zur Bewahrung städtischer Vermögenswerte. 10. Weiterverfolgung der Privatisierungsbemühungen der Kur- und Tourismusverwaltung bzw. einer angemessenen privaten Beteiligung an dem Aufwand, der im Rahmen des Tourismus und der Erhaltung der Kurorteigenschaft zu leisten ist. 11. Unverzügliche Umsetzung eines zentralen Immobilienmanagements und eines Bürgerbüros nach Schaffung der räumlichen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen (spätestens zum 01.01.2009). 12. Einführung einer Kosten- und Leistungsrechnung für die Stadtverwaltung zur zukunftsorientierten Verwaltungssteuerung und Aufbau eines der Aufgabenstruktur und der städtischen Besonderheiten angemessenen Kennzahlensystems im Sinne der §§ 12 und 18 GemHVO. 13. Daran zu orientierende permanente Überprüfung des städtischen Aufgabenbestandes und seiner Standards. 14. Vermeidung von städtischen Finanzierungsanteilen bei Erschließungsmaßnahmen nach dem BauGB sowie die Vermeidung von belastenden Vorfinanzierungen durch zeitnahe Abrechnung von Erschließungs- und Straßenbaumaßnahmen. 15. Verwendung etwaiger Finanzmittelüberschüsse zum nachhaltigen Abbau aufsummierter Liquiditätskredite (Kassenkredite). • Beratungsergebnis: 24 Ja-Stimme(n), 7 Gegenstimme(n), 6 Stimmenthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 22.04.2008 Seite 2