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Beschlussvorlage (Verbreiterung des Gehweges auf dem Schulpfad in Lipp hier: Antrag des Ortsvorstehers Martin Vogelsang vom 19.08.03)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Verbreiterung des Gehweges auf dem Schulpfad in Lipp
hier: Antrag des Ortsvorstehers Martin Vogelsang vom 19.08.03) Beschlussvorlage (Verbreiterung des Gehweges auf dem Schulpfad in Lipp
hier: Antrag des Ortsvorstehers Martin Vogelsang vom 19.08.03)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-175/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 25.11.2003 Betreff: Verbreiterung des Gehweges auf dem Schulpfad in Lipp hier: Antrag des Ortsvorstehers Martin Vogelsang vom 19.08.03 Beschlussvorschlag: Es ist seitens des Ausschusses zu entscheiden, ob die finanziellen Mittel für die Verbreiterung des Gehweges auf dem Schulpfad im nächsten Haushaltsjahr bereitgestellt werden sollen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Mit beigefügtem Schreiben vom 19.08.2003 beantragt Herr Ortsvorsteher Martin Vogelsang, den Gehweg auf dem Schulpfad in Lipp auf einer Länge von ca.6 m zu verbreitern. Der Verkehrsingenieur des Erftkreises hat gegen eine Verbreiterung des Gehweges prinzipiell nichts einzuwenden, sieht aber auch keine dringende Notwendigkeit in der Maßnahme. Sollte jedoch eine Verbreiterung des Gehweges durchgeführt werden, so wäre es ratsam, diese auf ca. 18 lfdm durchzuführen, um auf dem gesamten Abschnitt eine ausreichende Breite des Gehweges (ca. 1,00m) zu erhalten. Hierdurch würde auch ein zusätzlicher Straßeneinlauf entfallen, der bei einer Verbreiterung auf nur 6m Länge im Bereich der Fahrbahneinengung notwendig wäre. Bei der Durchführung der Maßnahme wird der Gehweg entlang der vorh. Mauer mindestens ca. 10 cm höher liegen als bisher. Die vorh. Stufe eines Seiteneinganges muß umgebaut werden, bzw. muß dann eine zusätzliche Stufe errichtet werden. Hierfür ist eine vorherige Abstimmung mit dem betroffenen Anlieger erforderlich Die Kosten für die Gehwegverbreiterung auf einer Länge von ca. 18 lfdm betragen lt. Kostenschätzung ca. 3.700,- €. Es ist zu entscheiden, ob im nächsten Jahr Haushaltsmittel für die Umsetzung dieser Maßnahme bereitgestellt werden sollen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schorn ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister