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Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren zur Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zu den Anregungen und Bedenken)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren zur Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zu den Anregungen und Bedenken) Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren zur Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zu den Anregungen und Bedenken) Beschlussvorlage (Planfeststellungsverfahren zur Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zu den Anregungen und Bedenken)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP773/2008 Fachbereich I Sitzungsteil Az.: 66 12 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung 29.04.2008 Betreff: Planfeststellungsverfahren zur Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg nach Bedburg Rath hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zu den Anregungen und Bedenken Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt der beigefügten Synopse und damit den Stellungnahmen zu den Einwendungen der Bürger und Behörden im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zuzustimmen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bedburg beabsichtigt den Neubau der Gemeindeverbindungsstraße zur Wiederherstellung der ursprünglichen Verbindungsstraße, die durch den Braunkohletagebau in Anspruch genommen wurde. Das Vorhaben erstreckt sich vom östlichen Ortsrand Bedburgs mit Anschluss an den teilplanfreien Knotenpunkt der planfestgestellten und in Betrieb genommenen L 361n mit der Kölner Straße bis zur bestehenden Südumgehung des Ortsteiles Rath. Für das Bauvorhaben besteht seitens des Bergbaubetreibenden eine Wiederherstellungspflicht. Die Bürger von Rath erhalten mit dieser Straße die kurze Anbindung an die Infrastruktur des Hauptortes zurück und werden folglich von den erheblichen Umwegfahrten entlastet. Für den ca. 3,2 km langen Neubauabschnitt hat die Stadt Bedburg die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Bedburg (Flure 9, 20, 23 und 24) beansprucht. Der Plan, Zeichnungen und Erläuterungen haben nach öffentlicher Bekanntmachung am 16.05.2006 in der Zeit vom 29.05.2006 bis 28.06.2006 einschließlich bei der Stadtverwaltung Bedburg, Am Rathaus 1, Rathaus Kaster, 50181 Bedburg während der Dienststunden öffentlich ausgelegen. Jeder konnte bis spätestens vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – bis zum 25.07.2006 einschließlich bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln und bei der Stadtverwaltung Bedburg Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift (BR Köln, Blumenthalstr.33, 50670 Köln) erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Nach Ablauf dieser Frist waren Einwendungen ausgeschlossen (§ 39 Abs. 3a StrWG NRW). Im Rahmen dieses Bürger- und Behördenbeteiligungsverfahrens sind eine Vielzahl von Stellungnahmen eingegangen, zu denen die Verwaltung Stellung bezogen hat. Diese Synopse ist in der Anlage beigefügt. Die Verwaltung schlägt vor, der beigefügten Anlage und damit der Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen einer Abwägung zuzustimmen. Zu weiteren Ablauf ist auszuführen, dass diese Liste nebst Stellungnahme der Stadt Bedburg im Anschluss an die Beschlussfassung der Bezirksregierung Köln als Planfestellungsbehörde übersandt wird. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Im Anschluss hieran erfolgt der Planfeststellungsbeschluss. Beschlussvorlage WP7-73/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 22.04.2008 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Naujock) ----------------------------------(Leveringhaus) Sachbearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Kenntnis genommen: ----------------------------(Koerdt) Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-73/2008 Seite 3