Daten
Kommune
Bedburg
Größe
16 kB
Datum
29.04.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP773/2008
Fachbereich I
Sitzungsteil
Az.: 66 12 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung
29.04.2008
Betreff:
Planfeststellungsverfahren zur Wiederherstellung der Gemeindeverbindungsstraße von Bedburg
nach Bedburg Rath
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg zu den Anregungen und Bedenken
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt der beigefügten Synopse und damit
den Stellungnahmen zu den Einwendungen der Bürger und Behörden im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zuzustimmen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bedburg beabsichtigt den Neubau der Gemeindeverbindungsstraße zur
Wiederherstellung der ursprünglichen Verbindungsstraße, die durch den Braunkohletagebau in
Anspruch genommen wurde.
Das Vorhaben erstreckt sich vom östlichen Ortsrand Bedburgs mit Anschluss an den teilplanfreien
Knotenpunkt der planfestgestellten und in Betrieb genommenen L 361n mit der Kölner Straße bis
zur bestehenden Südumgehung des Ortsteiles Rath.
Für das Bauvorhaben besteht seitens des Bergbaubetreibenden eine Wiederherstellungspflicht.
Die Bürger von Rath erhalten mit dieser Straße die kurze Anbindung an die Infrastruktur des
Hauptortes zurück und werden folglich von den erheblichen Umwegfahrten entlastet.
Für den ca. 3,2 km langen Neubauabschnitt hat die Stadt Bedburg die Durchführung des
Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen
werden Grundstücke in der Gemarkung Bedburg (Flure 9, 20, 23 und 24) beansprucht.
Der Plan, Zeichnungen und Erläuterungen haben nach öffentlicher Bekanntmachung am
16.05.2006 in der Zeit vom 29.05.2006 bis 28.06.2006 einschließlich bei der Stadtverwaltung
Bedburg, Am Rathaus 1, Rathaus Kaster, 50181 Bedburg während der Dienststunden öffentlich
ausgelegen.
Jeder konnte bis spätestens vier Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist – bis zum 25.07.2006
einschließlich bei der Bezirksregierung Köln, 50606 Köln und bei der Stadtverwaltung Bedburg
Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift (BR Köln, Blumenthalstr.33,
50670 Köln) erheben. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
Beeinträchtigung erkennen lassen.
Nach Ablauf dieser Frist waren Einwendungen ausgeschlossen (§ 39 Abs. 3a StrWG NRW).
Im Rahmen dieses Bürger- und Behördenbeteiligungsverfahrens sind eine Vielzahl von
Stellungnahmen eingegangen, zu denen die Verwaltung Stellung bezogen hat. Diese Synopse ist
in der Anlage beigefügt.
Die Verwaltung schlägt vor, der beigefügten Anlage und damit der Stellungnahme der Verwaltung
im Rahmen einer Abwägung zuzustimmen.
Zu weiteren Ablauf ist auszuführen, dass diese Liste nebst Stellungnahme der Stadt Bedburg im
Anschluss an die Beschlussfassung der Bezirksregierung Köln als Planfestellungsbehörde
übersandt wird.
Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich
bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei
gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt.
Im Anschluss hieran erfolgt der Planfeststellungsbeschluss.
Beschlussvorlage WP7-73/2008
Seite 2
STADT BEDBURG
Seite: 3
Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 22.04.2008
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Naujock)
----------------------------------(Leveringhaus)
Sachbearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Kenntnis genommen:
----------------------------(Koerdt)
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP7-73/2008
Seite 3