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Allgemeine Vorlage (Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach;
hier: Satzungsbeschluss) Allgemeine Vorlage (Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach;
hier: Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.04.2009 Vorlagen-Nr.: 3/2009 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.05.2009 26.05.2009 16.06.2009 Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach; hier: Satzungsbeschluss I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 einem gestellten Antrag auf Änderung einer textlichen Festsetzung stattgegeben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Offenlage ist in der Zeit vom 06. März 2009 bis 07.04.2009 erfolgt. Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden wäre. Von daher schlage ich Ihnen nunmehr vor, den Satzungsbeschluss zu fassen. Der Satzungstext sowie das Satzungsgebiet sind als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - entfällt- III. Beschlussvorschlag: Die Satzung der Gemeinde Kreuzau zur Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Leversbach wird gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB beschlossen. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - Anlagen IV. Beratungsergebnis: Nein: ________ Ja: ________ Einstimmig: ________ Enthaltungen: ________ Satzung der Gemeinde Kreuzau zur Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach vom Die Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach, 1. Änderung, wurde vom Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am 25.09.1997 beschlossen und hat mit Datum vom 06.07.1999 Rechtskraft erlangt. Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat nunmehr in seiner Sitzung am ……………… eine Änderung beschlossen. §1 § 3 Satz 1 erhält nunmehr folgende Fassung: Die maximale Firsthöhe für die Flurstücke Flur 16, Nr. 287 und 288, wird mit 10,64 m Oberkante Straße vor Gebäudemitte festgesetzt. Die maximale Firsthöhe für das Flurstück Flur 15, Nr. 21, wird mit 9,00 m Oberkante Straße vor Gebäudemitte festgesetzt. §2 Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung zur Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den Der Bürgermeister -Walter Ramm - -2-