Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
9,2 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.04.2009
Vorlagen-Nr.: 3/2009 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.05.2009
26.05.2009
16.06.2009
Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach;
hier: Satzungsbeschluss
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 einem gestellten Antrag auf
Änderung einer textlichen Festsetzung stattgegeben. Gleichzeitig wurde die Verwaltung
ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
durchzuführen. Die Offenlage ist in der Zeit vom 06. März 2009 bis 07.04.2009 erfolgt.
Im Rahmen der Offenlage sind keine Stellungnahmen eingegangen, über die im Rahmen der
Abwägung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB zu entscheiden wäre. Von daher schlage ich Ihnen nunmehr
vor, den Satzungsbeschluss zu fassen. Der Satzungstext sowie das Satzungsgebiet sind als
Anlage beigefügt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- entfällt-
III. Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Gemeinde Kreuzau zur Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde
Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Leversbach wird gemäß §
34 Abs. 4 Ziffer 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB beschlossen.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Nein: ________
Ja:
________
Einstimmig: ________
Enthaltungen: ________
Satzung
der Gemeinde Kreuzau
zur Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im
Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach vom
Die Satzung der Gemeinde Kreuzau über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles Leversbach, 1. Änderung, wurde vom Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am
25.09.1997 beschlossen und hat mit Datum vom 06.07.1999 Rechtskraft erlangt. Der Rat der
Gemeinde Kreuzau hat nunmehr in seiner Sitzung am ……………… eine Änderung beschlossen.
§1
§ 3 Satz 1 erhält nunmehr folgende Fassung:
Die maximale Firsthöhe für die Flurstücke Flur 16, Nr. 287 und 288, wird mit 10,64 m Oberkante
Straße vor Gebäudemitte festgesetzt.
Die maximale Firsthöhe für das Flurstück Flur 15, Nr. 21, wird mit 9,00 m Oberkante Straße vor
Gebäudemitte festgesetzt.
§2
Diese Satzung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung zur Änderung der 1. Änderungssatzung der Gemeinde Kreuzau
über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Leversbach wird hiermit
öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser
Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht
werden kann, es sei denn
a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren
wurde nicht durchgeführt,
b)
die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei
die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Kreuzau, den
Der Bürgermeister
-Walter Ramm -
-2-