Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
18.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 28.11.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 18.11.2008
Zu Punkt 15.1 der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1453
Schaffung eines Bürgerbüros
Beschluss:
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW hatte im Rahmen der überörtlichen Prüfung im Jahr 2006
empfohlen, Optimierungspotenziale durch Überprüfung der organisatorischen Abläufe zu nutzen.
Dieser Empfehlung wurde mit der im Jahr 2007 durchgeführten Aufgabenkritik Rechnung
getragen.
Ein Ergebnis dieser Aufgabenkritik war die Empfehlung zur Schaffung eines Bürgerbüros. Ein
Bürgerbüro bietet die Chance, als moderner und bürgerorientierter Dienstleister zu agieren und
folgende Vorteile zu nutzen:
• Bündelung des publikumswirksamen Dienstleistungsangebots
• Verkürzung der Lauf- und Wartezeiten für die Kunden und dadurch eine Imageverbesserung
der Stadtverwaltung
• Entlastung der übrigen Verwaltung von Publikumsverkehr
• Schaffung interessanter und abwechslungsreicher Arbeitsplätze im Bürgerbüro
• Bessere Erreichbarkeit der Verwaltung durch Ausweitung der Öffnungszeiten
Die Empfehlung zur Schaffung eines Bürgerbüros und dessen Umsetzung wurde vom Rat in
seiner Sitzung am 27.11.2007 zur Kenntnis genommen (vgl. RD 1129).
Im ersten Halbjahr 2008 wurden die Planungen für die Schaffung der Zentralen
Immobilienverwaltung abgeschlossen. Diese Organisationseinheit wurde zum 01.10.2008
eingerichtet und hat den Betrieb aufgenommen.
Im zweiten Halbjahr 2008 erfolgte die Feinplanung für die Schaffung des Bürgerbüros durch den
technischen Bereich der Zentralen Immobilienverwaltung. Das Bürgerbüro wird im Bereich des
bisherigen Einwohnermeldeamtes erzeugt. Damit hier eine bessere Erreichbarkeit – insbesondere
auch für in ihrer Mobilität eingeschränkte Kunden – geschaffen werden kann, wird ein zusätzlicher
Eingang geschaffen. Hierdurch besteht dann auch die Möglichkeit, den Bereich des Bürgerbüros
unabhängig von den Öffnungszeiten der übrigen Stadtverwaltung zu betreiben.
Basierend auf der Feinplanung wurden die räumlichen Veränderungen und die sächliche
Ausstattung ausgearbeitet und eine Kostenschätzung vorgenommen. Danach werden für die
baulichen Veränderungen 42.000,00 € als Aufwand im Ergebnisplan 2009 veranschlagt, für
notwendige Investitionen werden 48.000,00 € im Finanzplan 2009 veranschlagt. Sofern die
Beauftragung einzelner Gewerke nicht mehr unter die Geschäfte der laufenden Verwaltung fallen,
erfolgt eine Beteiligung der Fachausschüsse. Die im Haushalt 2008 eingestellten Mittel werden
nicht in Anspruch genommen.
Die baulichen Maßnahmen werden in den ersten Monaten 2009 umgesetzt und es wird von ca. 6-8
Wochen Bauzeit ausgegangen. Während dieser Zeit wird der Bereich des Einwohnermeldeamtes
ausgelagert. Hierfür kommt die Lehrküche in der ehemaligen Kurverwaltung oder der Medienraum
in der Kurverwaltung in Betracht. Sollte auf die Lehrküche zurückgegriffen werden, kann erst nach
Inbetriebnahme des Bürgerbüros die Vermarktung der dann wieder freistehenden Räume erfolgen.
Hierzu ergänzt die Verwaltung auf Nachfrage, dass zunächst geprüft werden soll, ob eine
vorübergehende Unterbringung im Rathaus erfolgen kann, da eine Auslagerung nicht
besonders kundenorientiert ist.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verwaltung ist gem. § 10 GO NRW zu einer wirtschaftlichen und sparsamen Haushaltsführung
verpflichtet. Dies schließt auch die Optimierung und Straffung von Arbeitsprozessen mit ein, da
hierdurch mittelfristig Personalaufwand reduziert werden kann. Die Schaffung des Bürgerbüros
unterstützt diese Zielsetzung.
3. Finanzielle Auswirkungen
Im Haushaltsplan 2009 werden für bauliche Maßnahmen 42.000 € und für investive Maßnahmen
48.000 € veranschlagt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die nähere Ausgestaltung und inhaltliche Aufgabenzuweisung des Bürgerbüros obliegt dem
Bürgermeister im Rahmen seiner Organisations- und Weisungskompetenz.
Das Bürgerbüro wird organisatorisch dem Amt 32 zugeordnet. Die Aufgabe wird mit vorhandenem
Personal wahrgenommen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Zur Verbesserung der Dienstleistungserbringung für die Einwohner sowie Bürgerinnen und Bürger
wird von Seiten der Verwaltung keine Alternative zur Schaffung eines Bürgerbüros gesehen. Das
daneben auch die elektronischen Angebote ausgebaut werden, steht der Schaffung des
Bürgerbüros nicht entgegen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Im Zuge des demographischen Wandels wird sich auch die personelle Ausstattung der
Stadtverwaltung neuen Herausforderungen stellen müssen. Hier gilt es, frühzeitig durch
verbesserte Abläufe die Prozesse zu optimieren und damit personellen Engpässen vorzubeugen.
Dem trägt die Schaffung des Bürgerbüros Rechnung.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.11.2008
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