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Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 08.09.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 02.09.2008 Zu Punkt 11. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1347 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt'' im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss Der Stadtverordnete Rainer Waasem wirkt an der Beratung und der Beschlussfassung nicht mit. Beschluss: Empfehlungsbeschluss bei 12 Ja-, 3 Nein- Stimmen und 1 Enthaltung: Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage (= Anlage 4 zur Originalniederschrift) aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung herbeizuführen. Beratungsergebnis: