Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 08.09.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 02.09.2008
Zu Punkt 11. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1347
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d"Südliche Vorstadt'' im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a BauGB
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Der Stadtverordnete Rainer Waasem wirkt an der Beratung und der Beschlussfassung nicht mit.
Beschluss:
Empfehlungsbeschluss bei 12 Ja-, 3 Nein- Stimmen und 1 Enthaltung:
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ eingegangenen Stellungnahmen
werden die in der Anlage (= Anlage 4 zur Originalniederschrift) aufgeführten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 29 d „Südliche Vorstadt“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und
Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplan-Änderung herbeizuführen.
Beratungsergebnis: