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Beschlusstext (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5d -Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld" und 6 "Industriegebiet Iversheim" Zulassung von Spielhallen hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5d -Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld" und 6 "Industriegebiet Iversheim" Zulassung von Spielhallen
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 08.09.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 02.09.2008 Zu Punkt 10. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1345 Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5d -Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld" und 6 "Industriegebiet Iversheim" Zulassung von Spielhallen hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen, Satzungsbeschluss Beschluss: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: Über die eingegangenen Stellungnahmen anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ werden die anliegenden Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 3 zur Originalniederschrift) gefasst. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d „Gewerbegebiet Bad MünstereifelBereich Flaches Feld und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ in der vorliegenden Form nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Änderungen der Bebauungspläne herbeizuführen. Beratungsergebnis: