Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
02.09.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 08.09.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 02.09.2008
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1345
Änderung der Bebauungspläne Nr. 5a "Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5d -Gewerbegebiet
Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld" und 6 "Industriegebiet Iversheim" Zulassung von
Spielhallen
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungsnahmen, Satzungsbeschluss
Beschluss:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
Über die eingegangenen Stellungnahmen anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange gem.
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Änderung der Bebauungspläne Nr. 5 a „Gewerbegebiet Bad
Münstereifel, 5 d „Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Bereich Flaches Feld und Nr. 6
„Industriegebiet Iversheim“ werden die anliegenden Abwägungsbeschlüsse (= Anlage 3 zur
Originalniederschrift) gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die Änderung der
Bebauungspläne Nr. 5 a „Gewerbegebiet Bad Münstereifel, 5 d „Gewerbegebiet Bad MünstereifelBereich Flaches Feld und Nr. 6 „Industriegebiet Iversheim“ in der vorliegenden Form nebst
Begründung als Satzung beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Änderungen der Bebauungspläne
herbeizuführen.
Beratungsergebnis: