Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
18.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 07.07.2008
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Mittwoch, den 18.06.2008
Zu Punkt 8. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1300
Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff- Hubertuskapelle- Teilbereich 1"
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss
Wegen der umfangreichen Beratungen im Strukturförderungsausschuss wird
Einzelabstimmung der Abwägungsbeschlüsse verzichtet. Diese soll im Rat erfolgen.
auf
eine
Beschluss:
Empfehlungsbeschluss bei 16 Ja- und 1 Neinstimme:
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1und 2 Baugesetzbuch zur
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff - Hubertuskapelle“ eingegangenen
Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff –
Hubertuskapelle- Teilbereich 1“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als
Satzung (= Anlage 4 zur Originalniederschrift) beschlossen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.
Beratungsergebnis: