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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff- Hubertuskapelle- Teilbereich 1" hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
18.06.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff- Hubertuskapelle- Teilbereich 1"
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 07.07.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Mittwoch, den 18.06.2008 Zu Punkt 8. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1300 Bebauungsplan Nr. 70 "Arloff- Hubertuskapelle- Teilbereich 1" hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss Wegen der umfangreichen Beratungen im Strukturförderungsausschuss wird Einzelabstimmung der Abwägungsbeschlüsse verzichtet. Diese soll im Rat erfolgen. auf eine Beschluss: Empfehlungsbeschluss bei 16 Ja- und 1 Neinstimme: Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1und 2 Baugesetzbuch zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Arloff - Hubertuskapelle“ eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 70 „Arloff – Hubertuskapelle- Teilbereich 1“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung (= Anlage 4 zur Originalniederschrift) beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. Beratungsergebnis: