Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7138/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 51 10 12
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
26.08.2008
Betreff:
Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 17.06.2008
[Vorlage WP7-104/2008] wurde einstimmig beschlossen, die Beitragsfreiheit für das dritte
Kindergartenjahr ab 2008/2009 umzusetzen, sofern die Kinder in den beiden Jahren zuvor eine
Kindertageseinrichtung besucht haben. Wie bereits in der o. a. Ausschusssitzung mitgeteilt, wird
die Rechtsfrage hinsichtlich der Übertragung der Satzungskompetenz `Übernahme der
Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen´ auf die Stadt
Bedburg unterschiedlich beurteilt. Wegen bestehender rechtlicher Bedenken, ob § 23 Abs. 5 KiBiz
eine solche Delegationsmöglichkeit eröffnet [diese wurden durch den Landkreistag NRW und den
Städte- und Gemeindebund NRW bestätigt], hat der Landkreistag NRW empfohlen, die
Rechtsfrage durch das zuständige Fachministerium des Landes NRW klären zu lassen. Die
entsprechenden Schritte sind vom Landkreistag eingeleitet worden. Über das Ergebnis wird der
Ausschuss zeitnah unterrichtet. Selbst wenn § 23 Abs. 5 KiBiz eine solche Delegationsmöglichkeit
eröffnen würde, weisen der Rhein-Erft-Kreis sowie der Landkreistag NRW bereits heute darauf hin,
dass mit Blick auf die insoweit eindeutige Vorschrift des § 56 KreisO NRW eine Differenzierung der
Jugendamtsumlage innerhalb eines Jugendamtsbezirks nicht zulässig ist.
Im Nachgang zu dem o. a. Beschluss des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
vom 17.06.2008 - Einführung der Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr ab dem 01.08.2008 wurden Abstimmungsgespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis über die Frage geführt, wie der
Beschluss praktisch umgesetzt werden könne. Nach derzeitiger Rechtslage ist der Rhein-ErftKreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe für eine Entscheidung über die Festsetzung der
Elternbeiträge ausschließlich und originär zuständig [§ 23 Abs. 1 KiBiz]. Der Jugendhilfeausschuss
des Rhein-Erft-Kreises hat sich mit der Sachlage in seinen Sitzungen am 11.03. und 14.05.2008
ausführlich beschäftigt und in letztgenannter Sitzung eine Änderung der Satzung zum laufenden
Kindergartenjahr abgelehnt. Anlässlich der Abstimmungsgespräche wurden zuletzt seitens des
Rhein-Erft-Kreises rechtliche Bedenken geäußert, ob vor dem Hintergrund des § 56 Abs. 5 KreisO
NRW die Stadt Bedburg befugt ist, eine Entscheidung zu treffen, nach der die Elternbeiträge für
das 3. Kindergartenjahr als freiwillige Leistungen seitens der Stadt erbracht werden sollten. Auch
diese Rechtsfrage hat der Rhein-Erft-Kreis zwischenzeitlich dem zuständigen Fachministerium des
Landes NRW zur Klärung zugeleitet.
Ungeachtet der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage bedarf jedoch - wie bereits in der
Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 17.06.2008 mitgeteilt, der
gefasste Beschluss `Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr´ hinsichtlich nachfolgend
aufgeführter Parameter einer Konkretisierung; so sind der Betreuungsumfang [entsprechend des
Elternwunsches oder maximale Betreuungszeit von 35 Std. wöchentlich] und die finanzielle
Abwicklung [rückwirkende Satzungsänderung, Freistellung der Eltern vom Gebühreneinzug und
Erstattung seitens der Stadt oder städtische Zuschussgewährung an die betreffenden Eltern]
seitens des Ausschusses zu definieren.
Die Verwaltung schlägt daher - in Form eines `Vorratsbeschlusses´ - zur Konkretisierung des
vorliegenden Beschlusses folgende Parameter vor:
1) Kinder haben einen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung in dem
Kindergartenjahr, dass der Schulpflicht gem. § 35 SchulG NRW bzw. der tatsächlichen
Einschulung vorausgeht, wenn sie
a) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der ersten Jahreshälfte ab dem 01.08. des
entsprechenden Jahres einen Kindergarten besucht haben oder
b) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der zweiten Jahreshälfte spätestens drei Monate
nach Vollendung des 3. Lebensjahres einen Kindergarten besucht haben.
[Hinweis: Ab Schuljahr 2012/2013 ist die Formulierung auf 30.09. zu ändern]
Beschlussvorlage WP7-138/2008
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
2) Die Erstattung bemisst sich aus verwaltungsökonomischen Gründen - basierend auf dem
seitens der Eltern gewünschten Betreuungsumfang - nach dem Elternbeitrag gem.
Beitragsbescheid.
3) Der Erstattungsanspruch/ die Gebührenfreiheit umfasst nicht die Beteiligung an den Kosten der
Verpflegung.
4) Bei vorzeitiger Einschulung werden auf Antrag der Eltern die gezahlten Beiträge für das der
Einschulung vorangegangene Kindergartenjahr erstattet.
Ausweislich der nachfolgenden Datei - erstellt auf Basis der seitens des Jugendamtes des RheinErft-Kreises gelieferten Daten - befinden sich 201 Kinder in Bedburger Kindergärten im dritten
Kindergartenjahr; bei einem unterstellten Betreuungsumfang - ausweislich des Jugendamtes
nehmen 65 % der Eltern eine 35-Stundenbetreuung pro Woche sowie 35 % der Eltern eine
45-Stundenbetreuung pro Woche in Anspruch - entspricht die Beitragsfreiheit für das
3.
Kindergartenjahr einem jährlichen städtischen Zuschuss in Höhe von rd. 205.000 €. Rein
informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass von den insgesamt 201 Kindern bereits 46 Kinder
- aufgrund der Einkommensstufe der Eltern oder aufgrund der Geschwisterkindregelung beitragsfrei sind.
Einkommensstufe
1
2
3
4
5
6
7
monatliche Beiträge
35 Stunden
-€
29 €
48 €
80 €
127 €
166 €
216 €
45 Stunden
-€
45 €
75 €
122 €
189 €
249 €
324 €
12 Monate
aktuelle
Kinderzahl
46
17
38
39
32
25
4
201
Inanspruchnahme
65%
35%
(35 Stunden)
(45 Stunden)
0€
0€
320 €
268 €
1.186 €
998 €
2.028 €
1.665 €
2.642 €
2.117 €
2.698 €
2.179 €
562 €
454 €
9.435 €
7.680 €
113.217 €
92.156 €
Wenngleich der Ausschuss mit dem einstimmig gefassten Beschluss `Beitragfreiheit für das
3.
Kindergartenjahr´ zweifelsohne ein weiteres deutliches Zeichen für ein kinder- und
familienfreundliches Bedburg setzt, weist die Verwaltung - pflichtgemäß - darauf hin, dass durch
die Einführung und Umsetzung des KiBiz der Haushalt der Stadt Bedburg ausweislich des
Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises um weitere 200.000 € jährlich belastet wird. Die
Einsparungen bedingt durch die zu Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 vorgenommenen
Gruppenschließungen in Kirchtroisdorf und Kaster sind demgegenüber lediglich als marginal zu
bezeichnen. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung nochmals auf die Ausführungen
des Landrates des Rhein-Erft-Kreises zum Haushalt 2008 [TOP 5 Sitzung des Ausschusses für
Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 17.06.2008, WP7-108/2008] .
Beschlussvorlage WP7-138/2008
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 13.08.2008
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
gesehen:
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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