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Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr) Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr) Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr) Beschlussvorlage (Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7138/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 51 10 12 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 26.08.2008 Betreff: Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der letzten Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 17.06.2008 [Vorlage WP7-104/2008] wurde einstimmig beschlossen, die Beitragsfreiheit für das dritte Kindergartenjahr ab 2008/2009 umzusetzen, sofern die Kinder in den beiden Jahren zuvor eine Kindertageseinrichtung besucht haben. Wie bereits in der o. a. Ausschusssitzung mitgeteilt, wird die Rechtsfrage hinsichtlich der Übertragung der Satzungskompetenz `Übernahme der Festsetzung der Elternbeiträge für den Besuch von Kindertageseinrichtungen´ auf die Stadt Bedburg unterschiedlich beurteilt. Wegen bestehender rechtlicher Bedenken, ob § 23 Abs. 5 KiBiz eine solche Delegationsmöglichkeit eröffnet [diese wurden durch den Landkreistag NRW und den Städte- und Gemeindebund NRW bestätigt], hat der Landkreistag NRW empfohlen, die Rechtsfrage durch das zuständige Fachministerium des Landes NRW klären zu lassen. Die entsprechenden Schritte sind vom Landkreistag eingeleitet worden. Über das Ergebnis wird der Ausschuss zeitnah unterrichtet. Selbst wenn § 23 Abs. 5 KiBiz eine solche Delegationsmöglichkeit eröffnen würde, weisen der Rhein-Erft-Kreis sowie der Landkreistag NRW bereits heute darauf hin, dass mit Blick auf die insoweit eindeutige Vorschrift des § 56 KreisO NRW eine Differenzierung der Jugendamtsumlage innerhalb eines Jugendamtsbezirks nicht zulässig ist. Im Nachgang zu dem o. a. Beschluss des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales vom 17.06.2008 - Einführung der Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr ab dem 01.08.2008 wurden Abstimmungsgespräche mit dem Rhein-Erft-Kreis über die Frage geführt, wie der Beschluss praktisch umgesetzt werden könne. Nach derzeitiger Rechtslage ist der Rhein-ErftKreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe für eine Entscheidung über die Festsetzung der Elternbeiträge ausschließlich und originär zuständig [§ 23 Abs. 1 KiBiz]. Der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat sich mit der Sachlage in seinen Sitzungen am 11.03. und 14.05.2008 ausführlich beschäftigt und in letztgenannter Sitzung eine Änderung der Satzung zum laufenden Kindergartenjahr abgelehnt. Anlässlich der Abstimmungsgespräche wurden zuletzt seitens des Rhein-Erft-Kreises rechtliche Bedenken geäußert, ob vor dem Hintergrund des § 56 Abs. 5 KreisO NRW die Stadt Bedburg befugt ist, eine Entscheidung zu treffen, nach der die Elternbeiträge für das 3. Kindergartenjahr als freiwillige Leistungen seitens der Stadt erbracht werden sollten. Auch diese Rechtsfrage hat der Rhein-Erft-Kreis zwischenzeitlich dem zuständigen Fachministerium des Landes NRW zur Klärung zugeleitet. Ungeachtet der noch nicht abschließend geklärten Rechtslage bedarf jedoch - wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 17.06.2008 mitgeteilt, der gefasste Beschluss `Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr´ hinsichtlich nachfolgend aufgeführter Parameter einer Konkretisierung; so sind der Betreuungsumfang [entsprechend des Elternwunsches oder maximale Betreuungszeit von 35 Std. wöchentlich] und die finanzielle Abwicklung [rückwirkende Satzungsänderung, Freistellung der Eltern vom Gebühreneinzug und Erstattung seitens der Stadt oder städtische Zuschussgewährung an die betreffenden Eltern] seitens des Ausschusses zu definieren. Die Verwaltung schlägt daher - in Form eines `Vorratsbeschlusses´ - zur Konkretisierung des vorliegenden Beschlusses folgende Parameter vor: 1) Kinder haben einen Anspruch auf unentgeltlichen Besuch einer Tageseinrichtung in dem Kindergartenjahr, dass der Schulpflicht gem. § 35 SchulG NRW bzw. der tatsächlichen Einschulung vorausgeht, wenn sie a) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der ersten Jahreshälfte ab dem 01.08. des entsprechenden Jahres einen Kindergarten besucht haben oder b) bei Vollendung ihres 3. Lebensjahres in der zweiten Jahreshälfte spätestens drei Monate nach Vollendung des 3. Lebensjahres einen Kindergarten besucht haben. [Hinweis: Ab Schuljahr 2012/2013 ist die Formulierung auf 30.09. zu ändern] Beschlussvorlage WP7-138/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 2) Die Erstattung bemisst sich aus verwaltungsökonomischen Gründen - basierend auf dem seitens der Eltern gewünschten Betreuungsumfang - nach dem Elternbeitrag gem. Beitragsbescheid. 3) Der Erstattungsanspruch/ die Gebührenfreiheit umfasst nicht die Beteiligung an den Kosten der Verpflegung. 4) Bei vorzeitiger Einschulung werden auf Antrag der Eltern die gezahlten Beiträge für das der Einschulung vorangegangene Kindergartenjahr erstattet. Ausweislich der nachfolgenden Datei - erstellt auf Basis der seitens des Jugendamtes des RheinErft-Kreises gelieferten Daten - befinden sich 201 Kinder in Bedburger Kindergärten im dritten Kindergartenjahr; bei einem unterstellten Betreuungsumfang - ausweislich des Jugendamtes nehmen 65 % der Eltern eine 35-Stundenbetreuung pro Woche sowie 35 % der Eltern eine 45-Stundenbetreuung pro Woche in Anspruch - entspricht die Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr einem jährlichen städtischen Zuschuss in Höhe von rd. 205.000 €. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass von den insgesamt 201 Kindern bereits 46 Kinder - aufgrund der Einkommensstufe der Eltern oder aufgrund der Geschwisterkindregelung beitragsfrei sind. Einkommensstufe 1 2 3 4 5 6 7 monatliche Beiträge 35 Stunden -€ 29 € 48 € 80 € 127 € 166 € 216 € 45 Stunden -€ 45 € 75 € 122 € 189 € 249 € 324 € 12 Monate aktuelle Kinderzahl 46 17 38 39 32 25 4 201 Inanspruchnahme 65% 35% (35 Stunden) (45 Stunden) 0€ 0€ 320 € 268 € 1.186 € 998 € 2.028 € 1.665 € 2.642 € 2.117 € 2.698 € 2.179 € 562 € 454 € 9.435 € 7.680 € 113.217 € 92.156 € Wenngleich der Ausschuss mit dem einstimmig gefassten Beschluss `Beitragfreiheit für das 3. Kindergartenjahr´ zweifelsohne ein weiteres deutliches Zeichen für ein kinder- und familienfreundliches Bedburg setzt, weist die Verwaltung - pflichtgemäß - darauf hin, dass durch die Einführung und Umsetzung des KiBiz der Haushalt der Stadt Bedburg ausweislich des Jugendamtes des Rhein-Erft-Kreises um weitere 200.000 € jährlich belastet wird. Die Einsparungen bedingt durch die zu Beginn des Kindergartenjahres 2008/2009 vorgenommenen Gruppenschließungen in Kirchtroisdorf und Kaster sind demgegenüber lediglich als marginal zu bezeichnen. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung nochmals auf die Ausführungen des Landrates des Rhein-Erft-Kreises zum Haushalt 2008 [TOP 5 Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales am 17.06.2008, WP7-108/2008] . Beschlussvorlage WP7-138/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 13.08.2008 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter gesehen: ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-138/2008 Seite 4