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Beschlussvorlage (Anlage 1 zur Beschlussvorlage WP7-138/2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
46 kB
Datum
26.08.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Der Landrat -JugendamtRhein-Erft-Kreis · Der Landrat · 50124 Bergheim Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Abteilung 3 Haroldstr. 5 40213 Düsseldorf Datum 21.08.2008 Mein Zeichen 51/1 Auskunft erteilt über die Herr Zündorf Zimmer Nr. Bezirksregierung Köln Dezernat 31.1 Zeughausstr. 2 - 10 50667 Köln 2.93 Telefon 02271 83-4515 Fax 02271 83-2343 E-Mail bernd.zuendorf@rhein-erft-kreis.de Hinweis: Versenden Sie keine vertraulichen, schützenswerten Daten per E-Mail Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII - vom 30.10. 2007 (GV NW Nr. 25 vom 16.11. 2007) Aufgabenübertragung nach § 23 V KiBiz Hausadresse Willy-Brandt-Platz 1 50126 Bergheim Telefon 02271 83-0 Fax 02271 83-2300 Internet Für den Rhein-Erft-Kreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe und die kreisangehörige Stadt Bedburg als Kommune ohne eigenes Jugendamt stellt sich die Frage nach dem Umfang der Delegationsmöglichkeit im Rahmen der Kostenbeitragsfestsetzung (Erhebung von Elternbeiträgen) nach § 23 I KiBiz. www.rhein-erft-kreis.de info@rhein-erft-kreis.de Postadresse 50124 Bergheim Öffnungszeiten Hierzu hat der Rhein-Erft-Kreis auf Empfehlung der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung eine Stellungnahme des Landkreistages NRW eingeholt. Der Stadt Bedburg liegt auf deren Anfrage gleichfalls eine Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW vor. Beide Stellungnahmen sind in Ablichtung beigefügt. Da die Stellungnahmen in ihrer Rechtsauffassung voneinander abweichen, hat sich der Landkreistag NRW gegenüber dem Rhein-Erft-Kreis erboten, die Rechtsfrage durch das Fachministerium klären zu lassen. Hierzu verweise ich auf das gleichfalls in Ablichtung beigefügte Schreiben des Landkreistages NRW an das MGFFI NW vom 05.08. 2008. Unabhängig von der noch nicht abschließend geklärten Frage nach der Delegationsmöglichkeit des Satzungsrechtes hat der Ausschuss für Schule, Jugend , Freizeit und Soziales der Stadt Bedburg am 17. Juni 2008 die „Einführung der Beitragsfreiheit für das 3. Kindergartenjahr ab 1. August 2008“ beschlossen. Nach derzeitiger Rechtslage ist der Rhein-Erft-Kreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 69 I SGB VIII für die Entscheidung über die Festsetzung von Elternbeiträgen originär zuständig (§ 23 I KiBiz). Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:00 Uhr bis 11:00 Uhr (nur Service- und Zulassungsstelle im Kreishaus Bergheim) Bankverbindungen Postbank Köln (BLZ 370 100 50) Konto: 10 850 505 Kreissparkasse Köln (BLZ 370 502 99) Konto: 142 001 200 Öffentl. Verkehrsmittel zum Kreishaus Bahn: Bergheim und Zieverich Bushaltestellen: Am Knüchelsdamm und Kreishaus - Weitere Infos: www.revg.de oder 02234 1806-0 Seite 2 von 2 Vor dem Hintergrund der in Ausführung des KiBiz zum 01. August 2008 in Kraft getretenen Satzung des Rhein-Erft-Kreises über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen in Bedburg und Elsdorf bestehen bezüglich der Legitimation der Stadt Bedburg zur Herbeiführung einer Entscheidung, die Elternbeiträge für das 3. Kindergartenjahr im Rahmen der Freistellung als freiwillige Leistung aus städtischen Mitteln zu erbringen, rechtliche Bedenken. Neben der beigefügten Anfrage zur Delegationsmöglichkeit der Satzungskompetenz bitte ich auch um rechtliche Klärung zur der von der Stadt Bedburg herbeigeführten Beschlusslage. Von der Verwaltung der Stadt Bedburg wird in Ausführung des Beschlusses bereits geprüft, nach welchen verfahrenstechnischen Kriterien die Beitragsbefreiung bei den infrage kommenden Eltern für das am 01.08. 2008 begonnene 3. Kindergartenjahr verwirklicht werden kann. Im Hinblick auf die Schaffung von Rechtsklarheit wäre ich für eine möglichst kurzfristige Stellungnahme dankbar. Im Auftrag Anton-Josef Cremer Dezernent