Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
06.07.09, 10:31
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Graßmann
BE: Herr Graßmann / Herr Stolz
Kreuzau, 18.02.2009
Vorlagen-Nr.: 18/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
11.03.2009
Einrichtung weiterer OGS-Gruppen in Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
1.
Antrag der KGS An der Rur auf Einrichtung einer 3. OGS-Gruppe
Mit Schreiben vom 09.01.2009, das als Anlage beigefügt ist, teilt der Schulleiter die erwartete
Entwicklung bei der Bildung von OGS-Gruppen an seiner Schule, und zwar sowohl an den
Standorten Winden als auch Obermaubach, mit.
Demnach liegen für das Schuljahr 2009/10 bis heute 23 Neuanmeldungen vor, und zwar 18
für den Standort Winden sowie 5 für den Standort Obermaubach. Unter Berücksichtigung der
Abgänge aufgrund Schulwechsel würde der Anmeldestand nach heutigem Kenntnisstand
dann bei insgesamt 71 SchülerInnen liegen (davon Winden 55 und Obermaubach 16
SchülerInnen).
Unter Berücksichtigung dessen, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen zum aktuellen
Zeitpunkt durchaus auch noch weitere Anmeldungen erwartet werden können, wird,
ausgehend von der Idealzahl von 25 SchülerInnen pro OGS-Gruppe, die Bildung einer 3.
Gruppe für die KGS An der Rur sicherlich notwendig.
Gleichzeitig werden in diesem Antrag insgesamt 6.000 € zusätzliche Haushaltsmittel für die
nötigen Einrichtungsgegenstände, und zwar für den Bereich des Standortes Obermaubach
5.000 € sowie Winden 1.000 €, beantragt.
Aufgrund Antragstellung aus dem Jahr 2007 liegt noch ein Bewilligungsbescheid der
Bezirksregierung für eine weitere Gruppe vor, deren Bildung bis zum 31.08.2009 belegt
werden müsste. Ich habe inzwischen die Mittelübertragung des noch restierenden
Landeszuschusses in Höhe von 12.500 € bis zum 31.12.2009 beantragt.
Unabhängig davon, dass ein Teil des restlichen Landeszuschusses auch für die Einrichtung
des Neubaues der OGS-Gruppe in Kreuzau benötigt werden wird, kann hiermit die Deckung
der Kosten für die Erweiterung des OGS-Angebotes im Bereich der KGS An der Rur erfolgen.
Informationshalber wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine Verwendung der Mittel
für einen neuen Standort, so z.B. im Bereich der Grundschule Drove, nicht möglich ist. Hier
muss generell eine Finanzierung aus Haushaltsmitteln der Gemeinde erfolgen.
2.
Einrichtung einer OGS-Gruppe an der Gemeinschaftsgrundschule Drove
a) Bedarfssituation
Die bisher an der Grundschule Drove erfolgten Bedarfsermittlungen zur Einrichtung einer
OGS-Gruppe haben in den vergangen beiden Schuljahren nur eine ganz geringe
Nachfrage ergeben.
Aufgrund inzwischen durchgeführter Informationsabende sowie weiterer Aktivitäten wurden
die betroffenen Erziehungsberechtigten angeschrieben und gebeten, bei Interesse an dem
Besuch ihrer Kinder an einer OGS in Drove eine verbindliche Erklärung abzugeben.
Diese Befragung zeigt ein überraschend deutliches Ergebnis, wonach derzeit insgesamt 28
Erziehungsberechtigte eine Anmeldung vorgelegt haben und woraus sich aufgrund der
bestehenden Beschlusslage das Erfordernis zur Einrichtung einer OGS-Gruppe an der
Grundschule Drove ergibt. Ob und inwieweit es bei der tatsächlichen Aufnahme des
Betriebs bei dieser recht hohen Anmeldezahl bleibt und dadurch evtl. sogar auch Absagen
erteilt werden müssen, ist z.Zt. offen. Es wird also grundsätzlich von der Bildung einer
OGS-Gruppe in der üblichen Stärke von 25 SchülerInnen ausgegangen.
Im Rahmen der Genehmigung zur Einrichtung dieser OGS-Gruppe, die im Übrigen bis zum
31.03.2009 bei der Bezirksregierung zu beantragen wäre, ist auch das „Pädagogische
Ganztagskonzept“ dieser neuen OGS-Gruppe in Drove vorzulegen, das inzwischen seitens
der Schulleitung erstellt wurde und dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist.
Die Verwaltung schlägt vor, diesem Konzept grundsätzlich zuzustimmen, wobei
ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die inhaltliche Ausgestaltung Angelegenheit
der Grundschule ist, die hier auch ihr Schulprofil einbringen wird. Unmittelbar nach der
entsprechenden Vorberatung im Schulausschuss sollte die Schulkonferenz der
Grundschule Drove hieran gemäß § 65 Abs. 2 Ziff. 6 SchulG NRW beteiligt werden und
über das Konzept befinden. Das endgültige, von der Schulkonferenz dann beschlossene
Konzept, wird anschließend mit dem Ziel einer abschließenden Beschlussfassung im Rat
am 21.04.2009 vorgelegt.
b) Maßnahmenträger
Bekanntlich ist der SkF schon seit Einrichtung der ersten OGS-Gruppen zum Schuljahr
2007/08 in Kreuzau und Winden als Maßnahmenträger tätig. Die weitere Zusammenarbeit
mit dem SkF als Träger der OGS-Gruppen wurde mit Ratsbeschluss vom 19.02.2008 auch
für das jetzt laufende Schuljahr 2008/09 befürwortet. Aufgrund der hierzu bestehenden
Erfahrungen sollte diese Vorgehensweise grundsätzlich auch für die OGS-Gruppe im
Bereich der Grundschule Drove wirksam werden.
In diesem Zusammenhang sollte auch über eine weitere Zusammenarbeit mit dem SkF als
Maßnahmenträger auch für die bereits bestehenden OGS-Gruppen befunden werden, die
gemäß der derzeitigen Beschlusslage am 30.07.2009 endet. Aufgrund der bisherigen
positiven Erfahrungen schlage ich Ihnen in Abstimmung mit den Schulleitern aus Kreuzau
und Winden vor, die Zusammenarbeit mit dem SkF zukünftig unbefristet fortzusetzen.
c) Raumsituation
Die für den Betrieb der OGS-Gruppe erforderlichen Räumlichkeiten können im derzeitigen
Raumbestand des Grundschulgebäudes in Drove, und zwar im Altbautrakt, untergebracht
werden. Bei einer entsprechenden Ortsbesichtigung wurde festgestellt, dass dies mit
verhältnismäßig geringem baulichen Aufwand (so z.B. Trennwände in Trockenbauweise,
Verbreiterung einer Tür als Durchgang zur Küche u.ä.) zu realisieren sein wird.
Allerdings liegt inzwischen aber auch eine entsprechende Aussage der Schulleitung vor,
wonach im nächsten Schuljahr Raumprobleme entstehen können, da zum Einen die
Aussicht auf eine 2. OGS-Gruppe für die Zukunft als durchaus wahrscheinlich angesehen
wird, andererseits aber auch die Anzahl der SchülerInnen, die in der Maßnahme „Schule
von acht bis eins“ weiter betreut werden müssen, unerwartet hoch ist.
Die Verwaltung wird diese Thematik bis zur Sitzung des Schulausschusses klären und
dazu vortragen.
d) Finanzierung
Aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit den OGS-Gruppen kann von einem Personal- und
Sachkostenaufwand einschließlich der Kosten für Koordinierung und Verwaltung durch den
Maßnahmenträger in Höhe von rd. 33.000 € ausgegangen werden.
Basierend hierauf müsste einschließlich dem Landeszuschuss und unter der
Voraussetzung, dass sich ein Durchschnittsbetrag an Elternbeiträgen in Höhe von rd.
60
€/Kind und Monat ergibt, eine Kostendeckung erreicht werden können.
-2-
Hinsichtlich der erforderlichen baulichen Veränderungen und der damit verbundenen
Kosten wird bei der derzeit beabsichtigten Einrichtung einer 1. Gruppe von vertretbaren
Kosten ausgegangen, die aus dem Etat des Ergebnisplanes getragen werden können.
Hierzu wird auch auf die Darstellung unter Punkt c) verwiesen.
Hinsichtlich der Ersteinrichtung erscheint dies problematischer, zumal der Einsatz des noch
restierenden Landeszuschusses in Höhe von 12.500 € für eine gänzlich neue Gruppe, in
diesem Falle am Standort Drove, nicht möglich ist. Von daher ist eine komplette
Finanzierung seitens der Gemeinde vorzunehmen.
Ausgehend von den bisher schon eingerichteten OGS-Gruppen, ist hier mit Kosten für die
Anschaffung von Schülermobilar, Schränken, Regalen u.ä., insbesondere aber auch einer
Küche, in Höhe von rd. 25.000 € zu rechnen. Dieser Betrag müsste, falls die Einrichtung
der OGS-Gruppe in Drove genehmigt wird, noch in den bestehenden Haushaltsplan
eingebracht werden.
Dies gilt im Übrigen auch für die Deckung der Personal- und Sachkosten.
Da, wie unter Punkt a) bereits erwähnt, die Genehmigung der Einrichtung neuer OGS-Gruppen bis
zum 31.03. j.J., demnach also bis zum 31.03.2009 zu beantragen ist, die Sitzung von
Hauptausschuss und Rat aber nach diesem Zeitpunkt stattfinden, wird es erforderlich sein, den
Beschluss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW zu treffen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Der Betrieb der OGS-Gruppen soll sich im Personal- und Sachkostenbereich in Einnahme und
Ausgabe ausgleichen, so dass hier im Grundsatz keine haushaltsmäßigen Auswirkungen gegeben
sind.
Haushaltsmäßige Auswirkungen ergeben sich allerdings im Zusammenhang mit der Anschaffung
der Ersteinrichtung für die OGS-Gruppe Drove mit einem Maximalbetrag von 25.000 € sowie den
im Grundschulgebäude in Drove erforderlichen Umbaumaßnahmen, deren Höhe aber noch nicht
beziffert werden kann.
III. Beschlussvorschlag:
„1. Dem Antrag der Schulleitung der KGS An der Rur auf Einrichtung einer 3. OGS-Gruppe ab
dem Schuljahr 2009/10 wird stattgegeben.
2. Aufgrund der jetzigen Bedarfsfrage richtet die Gemeinde Kreuzau mit Beginn des Schuljahres
2009/2010 an der Gemeinschaftsgrundschule Drove eine OGS-Gruppe ein.
Das von der Schulkonferenz der GGS Drove verabschiedete pädagogische Konzept zur
Durchführung der Offenen Ganztagsschule wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die Kosten zur Einrichtung der OGS-Gruppe in Drove mit einem Höchstbetrag von 25.000 €
sowie für die erforderlichen Umbauarbeiten im Gebäude, deren Summe aber noch zu ermitteln
ist, sind im Haushaltsplan 2009 bereitzustellen.
4. Für die OGS-Gruppe in Drove soll der Sozialdienst kath. Frauen (SkF) ab dem Schuljahr
2009/2010 Maßnahmenträger werden.
Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen wird die Zusammenarbeit mit dem SkF für alle
OGS-Gruppen in der Gemeinde Kreuzau ab dem Schuljahr 2009/10 unbefristet fortgesetzt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
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Nein:
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Enthaltungen: ________
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