Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 08.01.2009
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 36. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 25.11.2008
Zu Punkt 13. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 1437
13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die
Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
Die SPD-Fraktion schlägt zum Ausgleich der Unterdeckung vor, auf die geringfügige Absenkung
der Restmüllgebühren zu verzichten.
Zudem soll die Verwaltung prüfen, inwiefern eine rechtliche Verpflichtung besteht, die
Zinseinnahmen des Kreises Euskirchen aus der Rücklage zur Rekultivierung der zentralen
Mülldeponie zur Senkung der Abfallgebühren einzusetzen.
Beschluss:
Beschluss bei 37 Ja- und 1 Neinstimme:
1.
Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 13. Satzung zur Änderung der
Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad
Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt.
2.
Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage
1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses (= Anlage 6 zur Originalniederschrift).
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine rechtliche Verpflichtung besteht,
die Zinseinnahmen des Kreises Euskirchen aus der Rücklage zur Rekultivierung der zentralen
Mülldeponie zur Senkung der Abfallgebühren einzusetzen.
Beratungsergebnis:
37 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)