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Beschlusstext (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
25.11.2008
Erstellt
11.03.09, 23:54
Aktualisiert
11.03.09, 23:54
Beschlusstext (13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel)

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Bad Münstereifel, 08.01.2009 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 36. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 25.11.2008 Zu Punkt 13. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1437 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel Die SPD-Fraktion schlägt zum Ausgleich der Unterdeckung vor, auf die geringfügige Absenkung der Restmüllgebühren zu verzichten. Zudem soll die Verwaltung prüfen, inwiefern eine rechtliche Verpflichtung besteht, die Zinseinnahmen des Kreises Euskirchen aus der Rücklage zur Rekultivierung der zentralen Mülldeponie zur Senkung der Abfallgebühren einzusetzen. Beschluss: Beschluss bei 37 Ja- und 1 Neinstimme: 1. Die Gebührenbedarfsberechnung (Anlage 2) zur 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wurde vom Rat geprüft und gebilligt. 2. Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses (= Anlage 6 zur Originalniederschrift). Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, inwiefern eine rechtliche Verpflichtung besteht, die Zinseinnahmen des Kreises Euskirchen aus der Rücklage zur Rekultivierung der zentralen Mülldeponie zur Senkung der Abfallgebühren einzusetzen. Beratungsergebnis: 37 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)