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Beschlusstext (Endgültige Herstellung Teileinrichtungen von Erschließungsanlagen - Kostenspaltung -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
06.09.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Endgültige Herstellung Teileinrichtungen von Erschließungsanlagen - Kostenspaltung -)

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Bad Münstereifel, 28.01.2008 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 25. Sitzung des Rates vom Donnerstag, den 06.09.2007 Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 1056 Endgültige Herstellung Teileinrichtungen von Erschließungsanlagen - Kostenspaltung - Beschluss: Einstimmiger Beschluss: Die Erschließungsanlagen a) Gerhardstraße (Straßenparzelle 183 tlw. in Flur 31 der Gemarkung Hohn) und b) Rainerstraße. (Straßenparzellen 18 tlw. und 34 tlw. in Flur 31 der Gemarkung Hohn in Witscheiderhof sind mit den Teileinrichtungen Beleuchtung und Entwässerung erstmalig endgültig hergestellt. Zum Zwecke der selbständigen Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. §§ 127 ff. BauGB für die Herstellung der Teileinrichtungen Beleuchtung und Entwässerung macht die Stadt Bad Münstereifel von dem Recht der Kostenspaltung gem. § 7 Abs. 1 der Erschließungsbeitragssatzung Gebrauch. Sollten zukünftig weitere Teileinrichtungen an den beiden Erschließungsanlagen hergestellt werden, kann durch erneuten Kostenspaltungsbeschluss der später entstehende Herstellungsaufwand ebenfalls selbständig über Erschließungsbeiträge umgelegt werden. Beratungsergebnis: