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Allgemeine Vorlage (Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,7 kB
Erstellt
11.12.09, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 04.12.2009 Vorlagen-Nr.: 75/2009 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 08.12.2009 Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010; hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Grundlage für die in der Vorlage 75/2009 errechneten Abfallentsorgungsgebühren ist u.a. die Mitteilung des ZEW vom 27.10.2009 über die beabsichtigte Festsetzung der dortigen Gebühren für die Verbrennung und Kompostierung der anzuliefernden Abfälle. Grundlage hierfür war der Wirtschaftsplan der AWA Entsorgung GmbH. Mit Schreiben vom 04.12.2009 teilt der ZEW mit, dass sowohl der ZEW als auch die AWA in politischen Diskussionen angehalten wurden, die Plankosten für das Jahr 2010 zu senken. Die AWA verzichtet nunmehr auf die Realisierung verschiedener Planungen im Jahr 2010 sowie die Einstellung ursprünglich geplanter Mitarbeiter/-innen. Auf Grundlage des überarbeiteten Wirtschaftsplanes der AWA wird die Verwaltung des ZEW der Verbandsversammlung am 11.12.2009 den als Anlage 4 beigefügten Gebührenvorschlag zur Beschlussfassung vorlegen. Ausdrücklich weist der ZEW darauf hin, dass selbstverständlich nicht sicher gesagt werden kann, ob die Verbandsversammlung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt. Es wird jedoch empfohlen, den Verwaltungsvorschlag des ZEW als Orientierungsgröße für die kommunale Kalkulation der Abfallgebühren zu nehmen. Auf dieser Grundlage wurde nunmehr eine Neuberechnung der Abfallentsorgungsgebühren für die Gemeinde Kreuzau durchgeführt. Bei dieser Neuberechnung wurden auch die zu erwartenden Abfallmengen aufgrund nunmehr vorliegender konkreterer Zahlen angepasst. Demnach werden folgende Gebührensätze für das Jahr 2010 errechnet: -1- a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb b) Gebühr je Gefäß Restmüll: 60 l 80 l 120 l 1 Haushalt 120 l 2 Haushalte 240 l 1 Haushalt 240 l 2 Haushalte 240 l 3 Haushalte 240 l 4 Haushalte 1.100 l 2 - wöchentlich 1.100 l wöchentlich Biomüll: 120 l 120 l 240 l 240 l 240 l 240 l 1 Haushalt 2 Haushalte 1 Haushalt 2 Haushalte 3 Haushalte 4 Haushalte c) Abfallsäcke: Restmüll Biomüll d) Sperrmüll: je angefangene 2 cbm Sperrmüll 2010 2009 40,94 € 38,64 € 81,39 € 102,54 € 146,66 € 73,33 € 270,71 € 135,35 € 90,24 € 67,68 € 1.201,76 € 2.403,51 € 79,89 € 100,54 € 143,66 € 71,83 € 264,71 € 132,36 € 88,24 € 66,18 € 1.174,26 € 2.348,51 € 67,71 € 33,86 € 117,49 € 58,74 € 39,16 € 29,37 € 69,45 € 34,73 € 120,96 € 60,48 € 40,32 € 30,24 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 4,00 € 10,00 € 10,00 € Ich empfehle deshalb, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2010 in Kraft.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-