Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
11.12.09, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, 04.12.2009
Vorlagen-Nr.: 75/2009 1. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
08.12.2009
Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2010;
hier: Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Grundlage für die in der Vorlage 75/2009 errechneten Abfallentsorgungsgebühren ist u.a. die
Mitteilung des ZEW vom 27.10.2009 über die beabsichtigte Festsetzung der dortigen Gebühren für
die Verbrennung und Kompostierung der anzuliefernden Abfälle. Grundlage hierfür war der
Wirtschaftsplan der AWA Entsorgung GmbH.
Mit Schreiben vom 04.12.2009 teilt der ZEW mit, dass sowohl der ZEW als auch die AWA in
politischen Diskussionen angehalten wurden, die Plankosten für das Jahr 2010 zu senken.
Die AWA verzichtet nunmehr auf die Realisierung verschiedener Planungen im Jahr 2010 sowie
die Einstellung ursprünglich geplanter Mitarbeiter/-innen.
Auf Grundlage des überarbeiteten Wirtschaftsplanes der AWA wird die Verwaltung des ZEW der
Verbandsversammlung am 11.12.2009 den als Anlage 4 beigefügten Gebührenvorschlag zur
Beschlussfassung vorlegen.
Ausdrücklich weist der ZEW darauf hin, dass selbstverständlich nicht sicher gesagt werden kann,
ob die Verbandsversammlung dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt. Es wird jedoch
empfohlen, den Verwaltungsvorschlag des ZEW als Orientierungsgröße für die kommunale
Kalkulation der Abfallgebühren zu nehmen.
Auf dieser Grundlage wurde nunmehr eine Neuberechnung der Abfallentsorgungsgebühren für die
Gemeinde Kreuzau durchgeführt. Bei dieser Neuberechnung wurden auch die zu erwartenden
Abfallmengen aufgrund nunmehr vorliegender konkreterer Zahlen angepasst.
Demnach werden folgende Gebührensätze für das Jahr 2010 errechnet:
-1-
a) Grundgebühr je Haushalt / Gewerbebetrieb
b) Gebühr je Gefäß
Restmüll:
60 l
80 l
120 l
1 Haushalt
120 l
2 Haushalte
240 l
1 Haushalt
240 l
2 Haushalte
240 l
3 Haushalte
240 l
4 Haushalte
1.100 l
2 - wöchentlich
1.100 l
wöchentlich
Biomüll:
120 l
120 l
240 l
240 l
240 l
240 l
1 Haushalt
2 Haushalte
1 Haushalt
2 Haushalte
3 Haushalte
4 Haushalte
c) Abfallsäcke:
Restmüll
Biomüll
d) Sperrmüll:
je angefangene 2 cbm Sperrmüll
2010
2009
40,94 €
38,64 €
81,39 €
102,54 €
146,66 €
73,33 €
270,71 €
135,35 €
90,24 €
67,68 €
1.201,76 €
2.403,51 €
79,89 €
100,54 €
143,66 €
71,83 €
264,71 €
132,36 €
88,24 €
66,18 €
1.174,26 €
2.348,51 €
67,71 €
33,86 €
117,49 €
58,74 €
39,16 €
29,37 €
69,45 €
34,73 €
120,96 €
60,48 €
40,32 €
30,24 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
4,00 €
10,00 €
10,00 €
Ich empfehle deshalb, diese Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Kreuzau wird in
der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Sie tritt zum 01.01.2010 in Kraft.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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