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Anfrage (Anfrage bzgl. Durchführung der Handreinigung an neuralgischen Punkten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
138 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
11.06.15, 15:09
Aktualisiert
11.06.15, 15:09
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Dr. Wolf-Rüdiger Zoll Richardstraße 14 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Straßen Holzdamm 10 Herr Böcking 0 22 35 / 409-409 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Mein Zeichen Ihr Zeichen Datum 13.02.2015 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Ihre Anfrage vom 17.02.2015 Rat Betrifft: F 114/2015 1. Ergänzung 23.06.2015 Anfrage bzgl. Durchführung der Handreinigung an neuralgischen Punkten Sehr geehrter Herr Dr. Zoll, die Reinigung orientiert sich nach Bedarf und Dringlichkeit und zeitlichen Kapazitäten. Die Einsatzplanung erfolgt durch den EB Straßen, Abteilung Straßenunterhaltung /Leitung Städtische Reinigungskolonne. Eine ständige Orientierung der städtischen Mitarbeiter an den Ortsbürgermeistern bzw. Stadtverordneten ist nicht vorgesehen. Die Einsatzeinteilung erfolgt, wie auch in anderen Betriebszweigen, selbstverständlich durch die Verwaltung. Eine direkte Beauftragung erfolgt auch bei den Städtischen Diensten nicht von außerhalb der Verwaltung. Maßgebend ist zunächst die in der Satzung festgelegte Aufgabenstellung (z.B. Straßenliste). Gleichwohl reagieren wir in Einzelfällen auch auf Hinweise der Ortsbürgermeister bzw. der Stadtverordneten. Die Außendienstmitarbeiter/innen des Ordnungsamtes kontrollieren grundsätzlich im Rahmen der personellen Kapazitäten, ob die Anlieger ihren Verpflichtungen nachkommen und die Bürgersteige/Gehwege reinigen, bzw. säubern und Verunkrautungen entfernen. Auch die Lechenicher Innenstadt ist bei den Kontrollen nicht ausgenommen. Werden stark verschmutzte Gehwege festgestellt, werden die Anlieger seitens der Ordnungsamtsmitarbeiter/innen selbstständig angesprochen oder angeschrieben. Darüber hinaus werden auch Verfügungen erlassen und/oder Verwarnungs- sowie Bußgelder festgesetzt. Die meisten Staubsauger für den Außenbereich, in der von Ihnen gewünschten Größenordnung, können nicht ohne eine entsprechende Ausrüstung (Anhänger) transportiert werden. Es ist nicht möglich ständig ein solches Gerät per Hand auf die Ladefläche eines LKWs zu heben, ohne dass die Gefahr besteht gesundheitliche Schäden zu erleiden. Eine Lastenhebung in dieser Größenordnung widerspricht dem Arbeitsschutz und ist mit der vorgeschriebenen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht zu vereinbaren. Die Ladeflächen der LKWs dienen i.d.R. dem Transport großer Mengen Müll ect. Für einen Staubsauger in der von Ihnen gewünschten Art, ist auf der Ladefläche des Fahrzeugs dann sehr oft kein Platz mehr vorhanden. Da weder die personellen Kapazitäten zur Bedienung eines solchen Staubsaugers vorhanden sind, noch die Verladung per Hand möglich ist, wurden bisher auch keine entsprechenden Angebote eingeholt. Die Verwaltung erachtet die Anschaffung eines solchen Gerätes und eines dafür notwendigen Anhängers unter den gegebenen Umständen als nicht sinnvoll. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung (Hallstein) -2-