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Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 24, Ortsteil Kreuzau, "Grundschulerweiterung"; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,0 kB
Erstellt
20.04.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 24, Ortsteil Kreuzau, "Grundschulerweiterung";
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Bebauungsplan Nr. E 24, Ortsteil Kreuzau, "Grundschulerweiterung";
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl/621-00/E 24 BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.02.2009 Vorlagen-Nr.: 16/2009 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 17.03.2009 31.03.2009 21.04.2009 Bebauungsplan Nr. E 24, Ortsteil Kreuzau, "Grundschulerweiterung"; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Beschluss zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 die Aufstellung des o. a. Bebauungsplanes beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Planentwurf zu erarbeiten. Der Planentwurf liegt vor und wird in der Sitzung am Smart-Bord erläutert. Der Planentwurf beinhaltet die erforderlichen Erweiterungsmöglichkeiten für die Grundschule sowie die Anlegung von Stellplätzen auch im rückwärtigen Bereich von Grundstücken. Die vorhandenen Bebauungen auf den Grundstücken Hauptstraße 24 und 26 werden übernommen. Entsprechend den Darstellungen im Flächennutzungsplan wird ein Mischgebiet ausgewiesen. Der Bereich des Schulgrundstückes wird darüber hinaus in Anwendung des § 9 Abs. 1 Nr. 5 als Gemeinbedarfsfläche, Signatur Schule, dargestellt. Ich schlage Ihnen vor, dem Planentwurf zuzustimmen. Da das Bauleitplanverfahren in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden kann, bitte ich um Ermächtigung, in Anwendung des § 13 a Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtkosten für das Bauleitplanverfahren belaufen sich maximal auf 1.000,00 €. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf „Grundschulerweiterung“, wird zugestimmt. Nr. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des Auslegung nach § 2 Abs. BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ E 24, Ortsteil Kreuzau, § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ -2-