Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Google Street View - Digitale Straßenansichten im Internet)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,2 kB
Erstellt
20.04.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Google Street View - Digitale Straßenansichten im Internet) Allgemeine Vorlage (Google Street View - Digitale Straßenansichten im Internet)

öffnen download melden Dateigröße: 8,2 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 17.03.2009 Vorlagen-Nr.: 34/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 31.03.2009 21.04.2009 Google Street View - Digitale Straßenansichten im Internet I. Sach- und Rechtslage: Aufgrund entsprechender Anfrage von RM Esser in der Sitzung des Rates vom 9.12.2008 habe ich den Städte- und Gemeindebund NRW um eine rechtliche Stellungnahme gebeten. Mit der Anfrage hat RM Esser mitgeteilt, dass Google im Rahmen des Projektes Street View auch innerhalb der Gemeinde fotografieren wolle und gleichzeitig angefragt, ob dies datenschutzrechtlich zulässig sei und ob es weitere Möglichkeiten für die Verwaltung bzw. auch die Bürger gebe, sich hiergegen zu wehren. Die Stellungnahme liegt seit dem 12.03.2009 nunmehr vor und ist als Anlage beigefügt. Zusammenfassend ist der Stellungnahme zu entnehmen, dass die Kommunen über die begrenzten straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen hinaus derzeit keine Möglichkeiten haben, Google Street View zu unterbinden. Da die genannte Stellungnahme auch einen Hinweis auf die Zuständigkeit der Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde enthält, habe ich mich mit dem Referat 6 der Landesdatenschutzbeauftragten NRW (LDI NRW) in Verbindung gesetzt, dort wurde ich an den Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten verwiesen, da der deutsche Firmensitz von Google in Hamburg liegt und von daher eine Zuständigkeit des dortigen Datenschutzbehörde gegeben ist. Die Stellungnahme dieser Behörde liegt seit dem 13.03.2009 vor, wobei auf einen Beschluss der obersten Datenschutzbehörden vom 13./14. November 2008 hingewiesen wird. Auch die Stellungnahme der Hamburger Datenschutzbeauftragten und der vg. Beschluss ist zur Vermeidung von Wiederholungen als Anlage beigefügt. Im Hinblick auf diesen Beschluss aus November 2008 hat Google Deutschland den obersten Aufsichtbehörden für den Datenschutz mitgeteilt, dass derzeit keine weiteren Aufnahmen gemacht werden. Die bereits erstellten Aufnahmen sind auch noch nicht in das Internet eingestellt worden. Sollte sich das Unternehmen Google weitgehend an den Beschluss halten, sehen die Datenschützer keine rechtlichen Handhabe, ein Verbot auszusprechen. Abschließend wird festgehalten, dass aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen des Städte- und Gemeindebundes sowie der Hamburger Datenschutzbehörde seitens der Verwaltung derzeit kein Handlungsbedarf gesehen wird. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: Ein Beschlussvorschlag wird nicht unterbreitet. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-