Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
20.04.09, 21:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 17.03.2009
Vorlagen-Nr.: 34/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
31.03.2009
21.04.2009
Google Street View - Digitale Straßenansichten im Internet
I. Sach- und Rechtslage:
Aufgrund entsprechender Anfrage von RM Esser in der Sitzung des Rates vom 9.12.2008 habe ich
den Städte- und Gemeindebund NRW um eine rechtliche Stellungnahme gebeten.
Mit der Anfrage hat RM Esser mitgeteilt, dass Google im Rahmen des Projektes Street View auch
innerhalb der Gemeinde fotografieren wolle und gleichzeitig angefragt, ob dies
datenschutzrechtlich zulässig sei und ob es weitere Möglichkeiten für die Verwaltung bzw. auch
die Bürger gebe, sich hiergegen zu wehren.
Die Stellungnahme liegt seit dem 12.03.2009 nunmehr vor und ist als Anlage beigefügt.
Zusammenfassend ist der Stellungnahme zu entnehmen, dass die Kommunen über die
begrenzten straßen- und straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen hinaus derzeit keine
Möglichkeiten haben, Google Street View zu unterbinden.
Da die genannte Stellungnahme auch einen Hinweis auf die Zuständigkeit der
Landesdatenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde enthält, habe ich mich mit dem Referat 6
der Landesdatenschutzbeauftragten NRW (LDI NRW) in Verbindung gesetzt, dort wurde ich an
den Hamburger Landesdatenschutzbeauftragten verwiesen, da der deutsche Firmensitz von
Google in Hamburg liegt und von daher eine Zuständigkeit des dortigen Datenschutzbehörde
gegeben ist.
Die Stellungnahme dieser Behörde liegt seit dem 13.03.2009 vor, wobei auf einen Beschluss der
obersten Datenschutzbehörden vom 13./14. November 2008 hingewiesen wird. Auch die
Stellungnahme der Hamburger Datenschutzbeauftragten und der vg. Beschluss ist zur
Vermeidung von Wiederholungen als Anlage beigefügt.
Im Hinblick auf diesen Beschluss aus November 2008 hat Google Deutschland den obersten
Aufsichtbehörden für den Datenschutz mitgeteilt, dass derzeit keine weiteren Aufnahmen gemacht
werden. Die bereits erstellten Aufnahmen sind auch noch nicht in das Internet eingestellt worden.
Sollte sich das Unternehmen Google weitgehend an den Beschluss halten, sehen die
Datenschützer keine rechtlichen Handhabe, ein Verbot auszusprechen.
Abschließend wird festgehalten, dass aufgrund der vorliegenden Stellungnahmen des Städte- und
Gemeindebundes sowie der Hamburger Datenschutzbehörde seitens der Verwaltung derzeit kein
Handlungsbedarf gesehen wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
Ein Beschlussvorschlag wird nicht unterbreitet.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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