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Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2008)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
24 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2008) Beschlussvorlage (Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2008)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP735/2008 Fachbereich IV Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Hauptausschuss 19.02.2008 Rat der Stadt Bedburg 11.03.2008 Betreff: Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2008 Beschlussvorschlag: Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2008 auf der Basis des am 22.01.2008 zugeleiteten Entwurfs mit den in der Anlage erläuterten Änderungen sowie den sich aus der Beratung im Hauptausschuss ergebenden Änderungen zu beschließen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wurde dem Rat am 22.01.2008 zugeleitet. der Die Auslegung des Entwurfs wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 29.01.2008 bekannt gemacht. Die gesetzlich vorgeschriebene vierzehntägige Mindestfrist, in der Einwohner und Abgabepflichtige Einwendungen erheben können, wurde um 2 Tage (aufgrund der Karnevalstage) verlängert. Einwendungen können somit in der Zeit vom 30.01.2008 bis zum 15.02.2008 erhoben werden. Der Rat beschließt über die Einwendungen in öffentlicher Sitzung. Wegen seit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung gefassten Beschlüsse des Rates und des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung sowie aufgrund der zu erwartenden Tarifabschlüsse wurden Anpassungen (siehe Anlagen) vorgenommen. Das Jahresergebnis des Gesamtergebnisplans entwickelt sich demnach wie folgt: Jahr 2008 2009 2010 2011 Stand Zuleitung - 11.085.714 € - 1.647.109 € - 213.751 € + 1.181.953 € Stand Heute - 9.133.854 € - 462.039 € - 315.291 € + 1.064.753 € Veränderung + 1.951.860 € + 1.185.070 € - 101.540 € - 117.200 € Der Saldo aus Investitionstätigkeit entwickelt sich wie folgt: Jahr 2008 2009 2010 2011 Stand Zuleitung - 1.520.236 € - 764.791 € + 84 € + 70.914 € Stand Heute - 1.560.236 € - 774.791 € + 84 € + 70.914 € Veränderung - 40.000 € - 10.000 € 0€ 0€ Im am 22.01.2008 zugeleiteten Entwurf des Haushaltsplans wurden 570.000 € (als Verpflichtungsermächtigung) für den Erwerb des auf das Bad entfallenden Teilgrundstückes des „Kasterer Ackers“ eingestellt. Aufgrund neuer Erkenntnisse, insbesondere wegen aktueller Rechtsprechung zum europäischen Vergaberecht, muss der Haushaltsansatz auf der Basis der am 22.01.2008 getroffenen Entscheidung zum Grundstückserwerb angepasst werden. Nunmehr wurden der Erwerb des gesamten Areals sowie vorsorglich auch die zu schaffenden Infrastrukturmaßnahmen veranschlagt. Durch diese Veranschlagung wird erreicht, dass die Erschließung sowohl im Rahmen eines Investorenmodells als auch in „Eigenregie“ vorgenommen werden kann. Das Teilstück, das nicht vom Bad beansprucht wird, soll vermarktet werden, um die Finanzierung des Grunderwerbs und der Infrastrukturmaßnahmen zu gewährlieisten. Aus diesem Grund wurden Erlöse in Höhe der Investitionen eingestellt, so dass kein erhöhter Kreditbedarf entsteht. Die dennoch entstehende geringfügige Erhöhung des Saldos aus Investitionstätigkeit und damit des Kreditbedarfs resultiert aus der Finanzierung des Grunderwerbs für den Geh- und Radweg zwischen Kirchherten und Pütz. Durch die Vermarktung des Teilstücks des „Kasterer Ackers“ werden aufgrund des gegenüber des Ankaufspreises erhöhten Verkaufspreises entsprechend der eingeplanten Einzahlungen aus dem Verkauf Erträge in den Ergebnisplan eingestellt. Beschlussvorlage WP7-35/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Weiterhin wurde der Betrag für den Bau des Kunstrasenplatzes in Kaster (Burgundische Straße) gemäß Beschluss des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung in Höhe von 590.000 € in 2009 eingestellt. Die Zuwendungen des Landes aus der Sportpauschale wurden seit 2005 mangels Maßnahmen nicht zweckentsprechend verwendet. Diese werden nunmehr als Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer des Kunstrasenplatzes ertragswirksam aufgelöst. Die Folgekosten/-erträge der Investitionen wurden hinsichtlich der Abschreibungen berücksichtigt. Aufgrund der zur Zeit laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wurden die Haushaltsansätze vorsorglich angepasst. Für das Haushaltsjahr 2008 bedeutet die eingerechnete Erhöhung einen Mehraufwand in Höhe von rd. 190.000 €. Sollte sich bis zur Verabschiedung des Haushaltes ein Tarifabschluss abzeichnen, werden die Ansätze angepasst. Aufgrund eines Klageverfahren verschiedener Kommunen werden den nordrhein-westfälischen Kommunen Solidarbeiträge aus den Jahren 2006 und 2007 erstattet. Die Umsetzung dieses Gerichtsbeschlusses erfolgt per Gesetz in 2008. Daher ist eine Periodenabgrenzung nicht vorzunehmen und der Gesamtbetrag in Höhe von 676.850 € als Ertrag in 2008 zu veranschlagen. Im Entwurf des Haushaltes des Landschaftsverbandes wurde eine Senkung der vom Rhein-ErftKreis zu zahlenden Landschaftsverbandsumlage in Höhe von 0,8 Prozentpunkten vorgesehen. Davon ausgehend, dass der Rhein-Erft-Kreis diese Einsparung an die kreisangehörigen Kommunen weitergibt, wurde eine entsprechende Senkung im städtischen Haushalt 2008 eingeplant. Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom 10.12.2007 sowie nachfolgend durch eine per e-mail eingegangene Anfrage des Herrn Stadtverordneten Grau (FWG) ist der Wunsch geäußert worden, hinsichtlich der Entwicklungen des Steueraufkommens und der Landeszuweisungen ergänzende Erläuterungen zu erhalten. Es wird insoweit auf die beigefügte Anlage verwiesen. Hinsichtlich des Stellenplanes ist folgendes festzuhalten: Der Stellenplan des Jahres 2007 wies 141,62 vollzeitverrechnete Stellen aus, während der Entwurf für 2008 149,82 vollzeitverrechnete Stellen, und damit 8,2 Stellen mehr ausweist. Dies ist auf die Weiterbeschäftigung der in 2007 eingestellten 7 Stadtarbeiter für die Grünflächenkolonne des Bauhofes, für die im Stellenplan des Jahres 2007 keine Stellen eingerichtet waren, und die Einrichtung der Beigeordnetenstelle zurückzuführen. Eine Einrichtung von Stellen für befristet beschäftigte Bedienstete ist rechtlich betrachtet nicht erforderlich, weshalb eine kurzfristige befristete Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplanes stets möglich ist. Aus Transparenzgründen ist es seit vielen Jahren aber bei der Stadt Bedburg üblich, die Stellen im Rahmen der nächsten Änderung oder Aufstellung des Stellenplanes auf „freiwilliger“ Basis im Stellenplan darzustellen. Geringfügige Anpassungen an geänderte dienstliche Gegebenheiten im Bereich von Stellen, die mit Teilzeitkräften besetzt sind, führen zu der summarischen Erhöhung des Stellenumfanges um die verbleibenden 0,2 vollzeitverrechneten Stellen (=7,7 Stunden je Woche). Des weiteren hat im Rahmen der Personalfluktuation eine Verlagerung der Stellen vom Bereich der tariflich Beschäftigten in den Beamtenbereich um 3,81 Stellen stattgefunden. Hierzu ist festzuhalten, dass drei Stadtinspektoranwärter im Herbst des vergangenen Jahres erfolgreich ihre Laufbahnprüfung absolviert haben und übernommen worden sind. Obschon die grundsätzlich die Möglichkeit bestanden hätte, sie lediglich im informatorischen Teil des Stellenplanes als Beamte Beschlussvorlage WP7-35/2008 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 zur Anstellung führen zu können, werden die betreffenden Mitarbeiter nun schon auf im Stellenplan „dauerhaft“ ausgewiesenen Stellen geführt. Eine Ausweitung des Stellenbedarfes findet diesbezüglich nicht statt, weil es im Bereich der tariflich Beschäftigten Kompensationsmögllichkeiten, beispielsweise durch Zurruhesetzung von Bediensteten oder Wechsel des Arbeitgebers gab. In den Entwurf des Stellenplanes sind weiterhin die Ergebnisse aus den Sitzungen der Stellenbewertungskommission eingeflossen. Die daraus resultierenden Verschiebungen der Wertigkeit von Stellen halten sich per Saldo in einem sehr begrenzten Rahmen. Es wird insoweit auf die Entwicklung des Personalaufwandes verwiesen. Im Bereich der Ausbildung ist festzustellen, dass zur Zeit, nachdem ursprünglich 3 Stadtinspektoranwärter im September letzten Jahres ihren Vorbereitungsdienst aufgenommen haben, nur noch 2 diesen Ausbildungsgang fortsetzen; eine Anwärterin hat ohne Angabe von Gründen um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten. Für den Herbst 2008 besteht nach dem Entwurf des Stellenplanes die Möglichkeit, 4 Stadtinspektoranwärter (gehobener nichttechnischer Dienst) sowie 3 Stadtsekretäranwärter/innen (mittlerer nichttechnischer Dienst) einzustellen. Entsprechende Tests im Rahmen des Auswahlverfahrens laufen schon und werden auch vorsorglich genutzt. Hinsichtlich der Ausbildungsmöglichkeiten im gewerblich-technischen Bereich ist nach wie vor festzustellen, dass sowohl das erforderliche Personal nicht bereitsteht als auch das im Rahmen einer qualifizierten Ausbildung abzudeckende Spektrum an Lerninhalten vom städtischen Bauhof nicht ausreichend abgedeckt werden kann. Es wird insoweit empfohlen, dass in näherer Zukunft weiterhin im nichttechnischen Bereich Ausbildungsplätze angeboten werden können, weil nicht zuletzt durch die Erfolgsquote und die Prüfungsergebnisse belegt ist, dass hier die Kompetenzen der Stadtverwaltung im Sinne der Auszubildenden erheblich besser zur Geltung gebracht werden können. Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass kontinuierlich Mitarbeiter/innen Interesse an beruflichen Qualifikationsmaßnahmen haben (z. B: Teilnahme an sog. Angestelltenlehrgängen I und II sowie Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Beamtendienst). Zwecks Erhalt und Verbesserung der Mitarbeitermotivation wird mit entsprechenden Anträgen aus der Belegschaft sehr großzügig verfahren. Um den damit verbundenen längerfristig positiven Effekt zu erzielen, sind allerdings für die Dauer der Maßnahmen (bis zu drei Jahre, in denen ein bis zwei Tage pro Woche im Ausbildungsinstitut zu verbringen sind und zusätzliche Teilnahme an ein- oder mehrwöchigen Blockphasen) häufig personelle Engpässe zu überwinden. Darüber hinaus ist die Teilnahme an den Lehrgängen selbstverständlich auch mit Kosten verbunden. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist abschließend festzuhalten, dass nach heutiger Einschätzung die nunmehr bereitgestellten Ausbildungsplätze gewährleisten, dass ein Stück weit über den eigenen Bedarf hinaus ausgebildet wird. Beschlussvorlage WP7-35/2008 Seite 4 STADT BEDBURG Seite: 5 Sitzungsvorlage Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: * evtl. gesondertes Beiblatt beifügen 50181 Bedburg, den 12.02.2008 ----------------------------------Eßer ----------------------------------Baum ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter Stadtkämmerer Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-35/2008 Seite 5