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Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
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Drucksache: WP735/2008
Fachbereich IV
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Hauptausschuss
19.02.2008
Rat der Stadt Bedburg
11.03.2008
Betreff:
Beratung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit Anlagen und Bestandteilen für das Haushaltsjahr
2008
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, die Haushaltssatzung mit Anlagen und
Bestandteilen für das Haushaltsjahr 2008 auf der Basis des am 22.01.2008 zugeleiteten Entwurfs
mit den in der Anlage erläuterten Änderungen sowie den sich aus der Beratung im
Hauptausschuss ergebenden Änderungen zu beschließen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
Begründung:
Der vom Stadtkämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 wurde dem Rat am 22.01.2008 zugeleitet.
der
Die Auslegung des Entwurfs wurde im Amtsblatt des Rhein-Erft-Kreises am 29.01.2008 bekannt
gemacht. Die gesetzlich vorgeschriebene vierzehntägige Mindestfrist, in der Einwohner und
Abgabepflichtige Einwendungen erheben können, wurde um 2 Tage (aufgrund der Karnevalstage)
verlängert. Einwendungen können somit in der Zeit vom 30.01.2008 bis zum 15.02.2008 erhoben
werden. Der Rat beschließt über die Einwendungen in öffentlicher Sitzung.
Wegen seit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung gefassten Beschlüsse des Rates
und des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung sowie aufgrund der zu erwartenden
Tarifabschlüsse wurden Anpassungen (siehe Anlagen) vorgenommen.
Das Jahresergebnis des Gesamtergebnisplans entwickelt sich demnach wie folgt:
Jahr
2008
2009
2010
2011
Stand Zuleitung
- 11.085.714 €
- 1.647.109 €
- 213.751 €
+ 1.181.953 €
Stand Heute
- 9.133.854 €
- 462.039 €
- 315.291 €
+ 1.064.753 €
Veränderung
+ 1.951.860 €
+ 1.185.070 €
- 101.540 €
- 117.200 €
Der Saldo aus Investitionstätigkeit entwickelt sich wie folgt:
Jahr
2008
2009
2010
2011
Stand Zuleitung
- 1.520.236 €
- 764.791 €
+ 84 €
+ 70.914 €
Stand Heute
- 1.560.236 €
- 774.791 €
+ 84 €
+ 70.914 €
Veränderung
- 40.000 €
- 10.000 €
0€
0€
Im am 22.01.2008 zugeleiteten Entwurf des Haushaltsplans wurden 570.000 € (als
Verpflichtungsermächtigung) für den Erwerb des auf das Bad entfallenden Teilgrundstückes des
„Kasterer Ackers“ eingestellt.
Aufgrund neuer Erkenntnisse, insbesondere wegen aktueller Rechtsprechung zum europäischen
Vergaberecht, muss der Haushaltsansatz auf der Basis der am 22.01.2008 getroffenen
Entscheidung zum Grundstückserwerb angepasst werden. Nunmehr wurden der Erwerb des
gesamten Areals sowie vorsorglich auch die zu schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
veranschlagt.
Durch diese Veranschlagung wird erreicht, dass die Erschließung sowohl im Rahmen eines
Investorenmodells als auch in „Eigenregie“ vorgenommen werden kann.
Das Teilstück, das nicht vom Bad beansprucht wird, soll vermarktet werden, um die Finanzierung
des Grunderwerbs und der Infrastrukturmaßnahmen zu gewährlieisten. Aus diesem Grund wurden
Erlöse in Höhe der Investitionen eingestellt, so dass kein erhöhter Kreditbedarf entsteht.
Die dennoch entstehende geringfügige Erhöhung des Saldos aus Investitionstätigkeit und damit
des Kreditbedarfs resultiert aus der Finanzierung des Grunderwerbs für den Geh- und Radweg
zwischen Kirchherten und Pütz.
Durch die Vermarktung des Teilstücks des „Kasterer Ackers“ werden aufgrund des gegenüber des
Ankaufspreises erhöhten Verkaufspreises entsprechend der eingeplanten Einzahlungen aus dem
Verkauf Erträge in den Ergebnisplan eingestellt.
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Weiterhin wurde der Betrag für den Bau des Kunstrasenplatzes in Kaster (Burgundische Straße)
gemäß Beschluss des Ausschusses für Struktur und Stadtentwicklung in Höhe von 590.000 € in
2009 eingestellt. Die Zuwendungen des Landes aus der Sportpauschale wurden seit 2005
mangels Maßnahmen nicht zweckentsprechend verwendet. Diese werden nunmehr als
Sonderposten in der Bilanz ausgewiesen und entsprechend der Nutzungsdauer des
Kunstrasenplatzes ertragswirksam aufgelöst.
Die Folgekosten/-erträge der Investitionen wurden hinsichtlich der Abschreibungen berücksichtigt.
Aufgrund der zur Zeit laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wurden die
Haushaltsansätze vorsorglich angepasst. Für das Haushaltsjahr 2008 bedeutet die eingerechnete
Erhöhung einen Mehraufwand in Höhe von rd. 190.000 €.
Sollte sich bis zur Verabschiedung des Haushaltes ein Tarifabschluss abzeichnen, werden die
Ansätze angepasst.
Aufgrund eines Klageverfahren verschiedener Kommunen werden den nordrhein-westfälischen
Kommunen Solidarbeiträge aus den Jahren 2006 und 2007 erstattet. Die Umsetzung dieses
Gerichtsbeschlusses erfolgt per Gesetz in 2008. Daher ist eine Periodenabgrenzung nicht
vorzunehmen und der Gesamtbetrag in Höhe von 676.850 € als Ertrag in 2008 zu veranschlagen.
Im Entwurf des Haushaltes des Landschaftsverbandes wurde eine Senkung der vom Rhein-ErftKreis zu zahlenden Landschaftsverbandsumlage in Höhe von 0,8 Prozentpunkten vorgesehen.
Davon ausgehend, dass der Rhein-Erft-Kreis diese Einsparung an die kreisangehörigen
Kommunen weitergibt, wurde eine entsprechende Senkung im städtischen Haushalt 2008
eingeplant.
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom
10.12.2007 sowie nachfolgend durch eine per e-mail eingegangene
Anfrage des Herrn
Stadtverordneten Grau (FWG) ist der Wunsch geäußert worden, hinsichtlich der Entwicklungen
des Steueraufkommens und der Landeszuweisungen ergänzende Erläuterungen zu erhalten. Es
wird insoweit auf die beigefügte Anlage verwiesen.
Hinsichtlich des Stellenplanes ist folgendes festzuhalten:
Der Stellenplan des Jahres 2007 wies 141,62 vollzeitverrechnete Stellen aus, während der Entwurf
für 2008 149,82 vollzeitverrechnete Stellen, und damit 8,2 Stellen mehr ausweist. Dies ist auf die
Weiterbeschäftigung der in 2007 eingestellten 7 Stadtarbeiter für die Grünflächenkolonne des
Bauhofes, für die im Stellenplan des Jahres 2007 keine Stellen eingerichtet waren, und die
Einrichtung der Beigeordnetenstelle zurückzuführen. Eine Einrichtung von Stellen für befristet
beschäftigte Bedienstete ist rechtlich betrachtet nicht erforderlich, weshalb eine kurzfristige
befristete Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplanes stets möglich ist. Aus
Transparenzgründen ist es seit vielen Jahren aber bei der Stadt Bedburg üblich, die Stellen im
Rahmen der nächsten Änderung oder Aufstellung des Stellenplanes auf „freiwilliger“ Basis im
Stellenplan darzustellen.
Geringfügige Anpassungen an geänderte dienstliche Gegebenheiten im Bereich von Stellen, die
mit Teilzeitkräften besetzt sind, führen zu der summarischen Erhöhung des Stellenumfanges um
die verbleibenden 0,2 vollzeitverrechneten Stellen (=7,7 Stunden je Woche).
Des weiteren hat im Rahmen der Personalfluktuation eine Verlagerung der Stellen vom Bereich
der tariflich Beschäftigten in den Beamtenbereich um 3,81 Stellen stattgefunden. Hierzu ist
festzuhalten, dass drei Stadtinspektoranwärter im Herbst des vergangenen Jahres erfolgreich ihre
Laufbahnprüfung absolviert haben und übernommen worden sind. Obschon die grundsätzlich die
Möglichkeit bestanden hätte, sie lediglich im informatorischen Teil des Stellenplanes als Beamte
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zur Anstellung führen zu können, werden die betreffenden Mitarbeiter nun schon auf im
Stellenplan „dauerhaft“ ausgewiesenen Stellen geführt. Eine Ausweitung des Stellenbedarfes
findet diesbezüglich nicht statt, weil es im Bereich der tariflich Beschäftigten
Kompensationsmögllichkeiten, beispielsweise durch Zurruhesetzung von Bediensteten oder
Wechsel des Arbeitgebers gab.
In den Entwurf des Stellenplanes sind weiterhin die Ergebnisse aus den Sitzungen der
Stellenbewertungskommission eingeflossen. Die daraus resultierenden Verschiebungen der
Wertigkeit von Stellen halten sich per Saldo in einem sehr begrenzten Rahmen. Es wird insoweit
auf die Entwicklung des Personalaufwandes verwiesen.
Im Bereich der Ausbildung
ist festzustellen, dass zur Zeit, nachdem ursprünglich 3
Stadtinspektoranwärter im September letzten Jahres ihren Vorbereitungsdienst aufgenommen
haben, nur noch 2 diesen Ausbildungsgang fortsetzen; eine Anwärterin hat ohne Angabe von
Gründen um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gebeten.
Für den Herbst 2008 besteht nach dem Entwurf des Stellenplanes die Möglichkeit, 4
Stadtinspektoranwärter (gehobener nichttechnischer Dienst) sowie 3 Stadtsekretäranwärter/innen
(mittlerer nichttechnischer Dienst) einzustellen. Entsprechende Tests im Rahmen des
Auswahlverfahrens laufen schon und werden auch vorsorglich genutzt.
Hinsichtlich der Ausbildungsmöglichkeiten im gewerblich-technischen Bereich ist nach wie vor
festzustellen, dass sowohl das erforderliche Personal nicht bereitsteht als auch das im Rahmen
einer qualifizierten Ausbildung abzudeckende Spektrum an Lerninhalten vom städtischen Bauhof
nicht ausreichend abgedeckt werden kann.
Es wird insoweit empfohlen, dass in näherer Zukunft weiterhin im nichttechnischen Bereich
Ausbildungsplätze angeboten werden können, weil nicht zuletzt durch die Erfolgsquote und die
Prüfungsergebnisse belegt ist, dass hier die Kompetenzen der Stadtverwaltung im Sinne der
Auszubildenden erheblich besser zur Geltung gebracht werden können.
Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass kontinuierlich Mitarbeiter/innen Interesse an beruflichen
Qualifikationsmaßnahmen haben (z. B: Teilnahme an sog. Angestelltenlehrgängen I und II sowie
Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Beamtendienst). Zwecks Erhalt und Verbesserung der
Mitarbeitermotivation wird mit entsprechenden Anträgen aus der Belegschaft sehr großzügig
verfahren. Um den damit verbundenen längerfristig positiven Effekt zu erzielen, sind allerdings für
die Dauer der Maßnahmen (bis zu drei Jahre, in denen ein bis zwei Tage pro Woche im
Ausbildungsinstitut zu verbringen sind und zusätzliche Teilnahme an ein- oder mehrwöchigen
Blockphasen) häufig personelle Engpässe zu überwinden. Darüber hinaus ist die Teilnahme an
den Lehrgängen selbstverständlich auch mit Kosten verbunden.
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen ist abschließend festzuhalten, dass nach heutiger
Einschätzung die nunmehr bereitgestellten Ausbildungsplätze gewährleisten, dass ein Stück weit
über den eigenen Bedarf hinaus ausgebildet wird.
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Sitzungsvorlage
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, den 12.02.2008
----------------------------------Eßer
----------------------------------Baum
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
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