Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Sozial- und Sportamt - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 09.03.2009
Vorlagen-Nr.: 30/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sportausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.03.2009
31.03.2009
21.04.2009
Anpassung der Zuschüsse zur Pflege gemeindlicher Sportanlagen
I. Sach- und Rechtslage:
Der V.f.V.u.J. 1902 Winden hat mit Schreiben vom 18. Februar 2009 gebeten, die Höhe der
Zuschüsse zur Pflege gemeindlicher Sportanlagen zu überprüfen. Begründet wird dies damit, dass
seit Abschluss des Pflegevertrages im Jahre 1996 keine Anpassung erfolgt ist, die Kosten aber
deutlich gestiegen sind.
Aktuell werden für die Sportanlagen in Winden Zuschüsse in Höhe von 5.600,68 EUR gezahlt.
Hiermit ist die Pflege des Rasensportplatzes (7.350 m²), des Rasen-Trainingsplatzes (6.292 m²),
der Nebenflächen (4.714 m²) sowie der Aschenbahn (550 m²) abgegolten. Zugrunde liegt der
Berechnung der frühere Pflegevertrag mit einer Fachfirma, in dem folgende Leistungen enthalten
waren:
Anzahl/Jahr
Leistung
20
20
20
3
1
3
3
1
3
1
1
Sportplatzfläche schneiden
Trainingsplatzfläche schneiden
Nebenfläche schneiden
Sportplatzfläche kehren mit Abfuhr
Sportplatzfläche düngen (ohne Material)
Sportplatzfläche walzen
Trainingsplatzfläche kehren mit abfuhr
Trainingsplatzfläche düngen (ohne Material)
Trainingsplatzfläche walzen
Aschenbahn aufrauen, schleifen und walzen
Aschenbahn spritzen (nicht mehr zulässig)
Größe
m²
7.350
6.292
4.714
7.350
7.350
7.350
6.292
6.292
6.292
550
550
In dem mit dem Verein abgeschlossenen Vertrag ist unter § 4 Absatz 2 vereinbart, dass beide
Vertragsparteien im Abstand von 36 Monaten berechtigt sind, die Überprüfung der
Angemessenheit der zugrunde liegenden Kosten und damit des Zuschussbetrages zu verlangen.
Von diesem Recht ist hier Gebrauch gemacht worden. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden
können, so ist jede Partei berechtigt, den Pflegevertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum
Jahresende zu kündigen.
Die aufgeführte Begründung, dass in den letzten Jahren die Kosten deutlich gestiegen sind
(aufgeführt für Treibstoff = 35%, für Mäher = 50%) trifft allerdings sicher nicht nur auf einen Verein
zu. Vielmehr sind hiervon alle Vereine betroffen. Fraglich ist, ob es hier zu einer Einzelfalllösung
kommen kann, bei der dann die anderen Vereine nicht berücksichtigt werden. Es ist davon
auszugehen, dass auch die übrigen Vereine dann entsprechende Anträge stellen werden.
Insgesamt fallen zurzeit Pflegekosten in Höhe von jährlich 46.630 EUR an. Würde man diese um
10% erhöhen, müssten zusätzliche Mittel in Höhe von 4.663 EUR aufgebracht werden. Konkret
würde dies für Winden bedeuten, dass sich der Zuschuss um 280,03 EUR erhöhen würde. Da von
einem Fehlbetrag von jährlich 2.000 EUR ausgegangen wird, handelt es sich aber sogar um eine
Differenz von ca. 36%. Dies würde eine Erhöhung der Zuschüsse um 16.786,80 EUR bedeuten,
wenn man die genannte Differenz bei allen Vereinen annehmen und auch den Zuschuss
entsprechend erhöhen würde. Hier sollte allerdings zunächst der Gemeindesportverband aus
sportfachlicher Sicht entscheiden, bei welchen Vereinen ein erhöhter Zuschussbedarf gegeben
sein kann. Aufgrund der unterschiedlich intensiven Nutzung der Sportanlagen ist es
wahrscheinlich, dass nicht alle Vereine gleichermaßen belastet sind.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Mittel zur Erhöhung der Pflegekostenzuschüsse sind im Haushalt nicht verfügbar. Sollte es zu
einer Anpassung kommen, müssten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden.
III. Beschlussvorschlag:
„Die Verwaltung wird beauftragt, beim Gemeindesportverband nachzufragen, bei welchen
Vereinen eventuell ein erhöhter Bedarf bezüglich des Pflegekostenzuschusses gegeben sein
kann. Dabei soll auch die Nutzung der Anlagen berücksichtigt werden. Erst nach Vorlage dieser
Stellungnahme kann entschieden werden, ob eine Erhöhung der Zuschüsse in Frage kommt.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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