Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Anpassung der Zuschüsse zur Pflege gemeindlicher Sportanlagen)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Erstellt
21.01.10, 16:02
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anpassung der Zuschüsse zur Pflege gemeindlicher Sportanlagen) Allgemeine Vorlage (Anpassung der Zuschüsse zur Pflege gemeindlicher Sportanlagen)

öffnen download melden Dateigröße: 11 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Sozial- und Sportamt - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 09.03.2009 Vorlagen-Nr.: 30/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sportausschuss Hauptausschuss Rat 19.03.2009 31.03.2009 21.04.2009 Anpassung der Zuschüsse zur Pflege gemeindlicher Sportanlagen I. Sach- und Rechtslage: Der V.f.V.u.J. 1902 Winden hat mit Schreiben vom 18. Februar 2009 gebeten, die Höhe der Zuschüsse zur Pflege gemeindlicher Sportanlagen zu überprüfen. Begründet wird dies damit, dass seit Abschluss des Pflegevertrages im Jahre 1996 keine Anpassung erfolgt ist, die Kosten aber deutlich gestiegen sind. Aktuell werden für die Sportanlagen in Winden Zuschüsse in Höhe von 5.600,68 EUR gezahlt. Hiermit ist die Pflege des Rasensportplatzes (7.350 m²), des Rasen-Trainingsplatzes (6.292 m²), der Nebenflächen (4.714 m²) sowie der Aschenbahn (550 m²) abgegolten. Zugrunde liegt der Berechnung der frühere Pflegevertrag mit einer Fachfirma, in dem folgende Leistungen enthalten waren: Anzahl/Jahr Leistung 20 20 20 3 1 3 3 1 3 1 1 Sportplatzfläche schneiden Trainingsplatzfläche schneiden Nebenfläche schneiden Sportplatzfläche kehren mit Abfuhr Sportplatzfläche düngen (ohne Material) Sportplatzfläche walzen Trainingsplatzfläche kehren mit abfuhr Trainingsplatzfläche düngen (ohne Material) Trainingsplatzfläche walzen Aschenbahn aufrauen, schleifen und walzen Aschenbahn spritzen (nicht mehr zulässig) Größe m² 7.350 6.292 4.714 7.350 7.350 7.350 6.292 6.292 6.292 550 550 In dem mit dem Verein abgeschlossenen Vertrag ist unter § 4 Absatz 2 vereinbart, dass beide Vertragsparteien im Abstand von 36 Monaten berechtigt sind, die Überprüfung der Angemessenheit der zugrunde liegenden Kosten und damit des Zuschussbetrages zu verlangen. Von diesem Recht ist hier Gebrauch gemacht worden. Sollte eine Einigung nicht erzielt werden können, so ist jede Partei berechtigt, den Pflegevertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende zu kündigen. Die aufgeführte Begründung, dass in den letzten Jahren die Kosten deutlich gestiegen sind (aufgeführt für Treibstoff = 35%, für Mäher = 50%) trifft allerdings sicher nicht nur auf einen Verein zu. Vielmehr sind hiervon alle Vereine betroffen. Fraglich ist, ob es hier zu einer Einzelfalllösung kommen kann, bei der dann die anderen Vereine nicht berücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass auch die übrigen Vereine dann entsprechende Anträge stellen werden. Insgesamt fallen zurzeit Pflegekosten in Höhe von jährlich 46.630 EUR an. Würde man diese um 10% erhöhen, müssten zusätzliche Mittel in Höhe von 4.663 EUR aufgebracht werden. Konkret würde dies für Winden bedeuten, dass sich der Zuschuss um 280,03 EUR erhöhen würde. Da von einem Fehlbetrag von jährlich 2.000 EUR ausgegangen wird, handelt es sich aber sogar um eine Differenz von ca. 36%. Dies würde eine Erhöhung der Zuschüsse um 16.786,80 EUR bedeuten, wenn man die genannte Differenz bei allen Vereinen annehmen und auch den Zuschuss entsprechend erhöhen würde. Hier sollte allerdings zunächst der Gemeindesportverband aus sportfachlicher Sicht entscheiden, bei welchen Vereinen ein erhöhter Zuschussbedarf gegeben sein kann. Aufgrund der unterschiedlich intensiven Nutzung der Sportanlagen ist es wahrscheinlich, dass nicht alle Vereine gleichermaßen belastet sind. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Mittel zur Erhöhung der Pflegekostenzuschüsse sind im Haushalt nicht verfügbar. Sollte es zu einer Anpassung kommen, müssten zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. III. Beschlussvorschlag: „Die Verwaltung wird beauftragt, beim Gemeindesportverband nachzufragen, bei welchen Vereinen eventuell ein erhöhter Bedarf bezüglich des Pflegekostenzuschusses gegeben sein kann. Dabei soll auch die Nutzung der Anlagen berücksichtigt werden. Erst nach Vorlage dieser Stellungnahme kann entschieden werden, ob eine Erhöhung der Zuschüsse in Frage kommt.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-