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Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG
Fachbereich IV - Finanzen, Personal und Organisation
Az.: eß
Datum: 8. Juli 2009
1. Aktenvermerk
Fragen des Stadtverordneten Roman Grau (FWG) bezüglich der Ansatzbildungen für das Steueraufkommen und die Schlüsselzuweisungen
Im Nachgang zur Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmangement vom 10.12.2007 hat Herr Stadtverordneter Grau die als Anlage
beigefügte e-mail an den Stadtkämmerer gerichtet.
Zu den aufgeworfenen Fragestellungen ist folgendes festzustellen:
1. Sinkendes Steueraufkommen
Maßgeblich für die im Vergleich zu den beiden Vorjahren gesunkene Summe
der Steuereinnahmen ist das sehr stark schwankende Gewerbesteueraufkommen.
Veranschlagt sind für das Jahr 2008 die voraussichtlich zum Soll zu stellenden
Vorauszahlungen. Ob Veranlagungen im Haushaltsjahr 2008 zu erwarten sind
und in welches Jahr diese aufgrund der Periodisierung der Erträge einzubuchen sind, kann derzeit nicht abgesehen werden.
Der höhere Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2007 konnte aufgrund einer angekündigten Gewerbesteuernachzahlung (Veranlagung) gebildet werden.
Der Rückgang des Ansatzes im Vergleich zum Ergebnis bzw. Ansatz der Jahre
2006 und 2007 ist daher nicht konjunkturbedingt, sondern eine bedburgspezifische Entwicklung.
Die konjunkturelle Verbesserung zeigt sich aber darin, dass im Jahr 2005 nur
ein Gewerbesteueraufkommen in Höhe von 3.055.317,39 € erzielt wurde, während für 2008 Vorauszahlungen in Höhe von 4,3 Mio. € erwartet werden.
Die Ansätze der Jahre 2009 bis 2011 wurden auf Grundlage des Ansatzes
2008 mit den Orientierungsdaten des Innenministers hochgerechnet. Diese sehen im Bereich der Gewerbesteuer im Jahr 2009 eine Steigerung um 2,1 %, für
2010 eine Steigerung um 6,4 % und im Jahr 2011 eine Steigerung um 5,8 %
vor.
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Seite - 2 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 08.07.2009
2. Entwicklung des Steueraufkommens und der Landeszuweisungen bis
2011
Die Schlüsselzuweisungen errechnen sich aufgrund der Bestimmungen des
Gemeindefinanzierungsgesetzes wie folgt:
1. Aus der Einwohnerzahl (Hauptansatz), der Schülerzahl (Schüleransatz),
aus der Arbeitslosenzahl (Soziallastenansatz) und der Zahl der Sozialversicherungspflichtigen (Zentralitätsansatz) wird ein sogenannter „Gesamtansatz“ gebildet. Dieser liegt für das Jahr 2008 bei 31.712.
2. Dieser Gesamtansatz wird mit dem Grundbetrag multipliziert, woraus
sich dann die Ausgangsmesszahl ergibt. Die Ausgangsmesszahl bestimmt den Finanzbedarf der Kommune.
Die Höhe dieses Grundbetrags wird durch nrw-weite Entwicklungen beeinflusst. Das sind u.a. die unter 1. genannten Komponenten, aber auch
die Steuerkraft der nordrhein-westfälischen Kommunen (ohne die abundaten Kommunen; also die Kommunen, die aufgrund der Steuerkraft
keine Schlüsselzuweisungen erhalten) und ganz maßgeblich der vom
Land NRW insgesamt zur Verfügung gestellten Verteilungsmasse. Das
Land stellt den Gemeinden und Gemeindeverbänden 23 % (Verbundsatz) seines Anteils an der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer
und der Umsatzsteuer (Gemeinschaftssteuern) zur Verfügung.
Hieraus wird der Grundbetrag ermittelt, der für das Jahr 2008 aufgrund
der 2. Proberechnung auf 773,95 € festgesetzt wurde.
Der Berechnung liegt das Ist-Aufkommen der jeweiligen Steuer im Zeitraum vom 01.10. des dem Haushaltsjahr vorvorhergehenden Jahres bis
zum 30.09. des dem Haushaltsjahr vorhergehenden Jahres (Verbundzeitraum) zugrunde. In der Vergangenheit umfasste der Verbundzeitraum jeweils den Zeitraum 01.07. des vorvorhergenden bis 30.06.des
vorhergehenden Jahres.
Anmerkung:
Es wird darauf hingewiesen, dass unabhängig von dem Anteil der Einkommensteuer, der im Rahmen der Gemeinschaftssteuern Berücksichtigung findet, die Gemeinden einen Anteil am Aufkommen der Einkommensteuer in Höhe von 15 % der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer erhalten, der nach dem Aufkommen der genannten
Steuern in der jeweiligen Stadt individuell zugewiesen wird (= Anteil Einkommensteuer in der Haushaltsplanung. Der für 2008 angesetzte Betrag
entspricht den Erkenntnissen aus der vorliegenden NovemberSteuerschätzung 2007, die offenkundig maßgeblich durch die konjunkturelle Entwicklung beeinflusst ist, und seine mittelfristige Entwicklung ist
mit den Orientierungsdaten des Innenministeriums berechnet worden
(2009: + 6,3 %; 2010: +4,0 %; 2011: + 4,0 %).
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Seite - 3 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 08.07.2009
3. Die individuelle Steuerkraft der Stadt Bedburg (gewichtetes Steueristaufkommens einer Referenzperiode) wird der Ausgangsmesszahl (Finanzbedarf der Kommune) gegenübergestellt. Wenn die Ausgangsmesszahl
die Steuerkraftmesszahl überschreitet, werden 90% des Differenzbetrages als Schlüsselzuweisung gezahlt.
4. Überschreitet die Steuerkraftmesszahl die Ausgangsmesszahl, erhält die
Kommune keine Schlüsselzuweisung.
Wie bereits in der Sitzungsvorlage zum Haushalt 2008 für die Sitzung des
Ausschusses für Personal, Organisation und Finanzmanagement vom
10.12.2007 dargestellt, steigt bei landesweit sinkendem Gesamtansatz –
Grund hierfür ist insbesondere die abnehmende Schülerzahl und der sich verringernde Soziallastenansatz - der Grundbetrag. Wegen landesweit steigender
Steuerkraft steigt der Grundbetrag ebenfalls bzw. zusätzlich. Diese beiden
Tendenzen sind seit mehreren Jahren zu beobachten.
Für die Kalkulation der Schlüsselzuweisungen der Jahre 2008 bis 2011 im
Haushalt bzw. in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung wurde von
einer Stagnation des Gesamtansatzes (aus Vorsichtsgründen) und einem Anstieg der landesweiten Steuerkraftmesszahl in Höhe von 5 % (der Durchschnitt der letzten fünf Jahre lag bei 6 %) ausgegangen. Aus diesen Annahmen resultieren folgende Grundbeträge:
¾ 2009
¾ 2010
¾ 2011
828,95 € (+ 7,11 % zum Vorjahr)
876,21 € (+ 5,68 % zum Vorjahr)
925,40 € (+ 5,61 % zum Vorjahr).
Vor dem Hintergrund der nachstehend dargestellten Entwicklung der Grundbeträge in den Jahren 2006 bis 2008 erscheint das Ergebnis der o. a. Prognose durchaus realistisch:
¾ 2006
¾ 2007
¾ 2008
622,09 € (+ 3,37 % zum Vorjahr)
683,26 € (+ 9,83 % zum Vorjahr)
773,95 € (+ 13,27 % zum Vorjahr).
Folgende Abgabenarten fließen in gewichteter Höhe – bei den Realsteuerhebesätzen werden beispielsweise fiktive „Durchschnittswerte“ berücksichtigt - in
die Berechnung der Steuerkraftmesszahl ein:
¾
¾
¾
¾
Grundsteuer A und B
Gewerbesteuer abzgl. der Gewerbesteuerumlage
Anteil Einkommensteuer
Anteil Umsatzsteuer
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Seite - 4 - zum Aktenvermerk der Stadt Bedburg vom 08.07.2009
¾ Kompensationsleistungen
Die im Haushaltsplan angesetzte Entwicklung der einzelnen Abgabeart wurde
bei der Prognose der Schlüsselzuweisungen selbstverständlich berücksichtigt.
Die in der Kalkulation zu berücksichtigende Steuerkraft der Stadt Bedburg
zeigt folgende Entwicklung gegenüber dem jeweiligen Vorjahr:
¾ 2008
¾ 2009
¾ 2010
¾ 2011
+ 79,55% (wegen des hohen Gewerbesteueraufkommens
in den Jahren 2006 und 2007)
- 29,82% (wegen des wieder rückläufigen Gewerbesteueraufkommens bzw. der aus Vorsichtsgründen
erfolgten Beschränkung der Veranschlagung
auf Vorauszahlungen)
+ 2,72% (Verstetigung der Entwicklung unter der Voraussetzung, dass keine größeren Schwankungen im Steueraufkommen erfolgen)
+ 3,88%.
Aufgrund der kalkulierten landesweit positiven Entwicklung und den prognostizierten bedburgspezifischen Gegebenheiten ergeben sich die im Haushalt angesetzten Beträge. Auch bei steigendem Steueraufkommen in Bedburg und
landesweit ist ein Anstieg der Schlüsselzuweisungen durchaus realistisch, weil
aus einem höheren Steueraufkommen auf Landesebene eine höhere Verbundmasse resultiert und die Entwicklung des Gesamtansatzes (Einwohnerzahl, Schülerzahl, Arbeitslosenzahl und Zahl der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten) in Bedburg sich im landesweiten Vergleich eher positiv darstellt.
Sofern sich die relevanten Rechengrößen der einzelnen Kommune zukünftig
anders entwickeln, als dies auf Landesebene geschieht, sind positive (z. B.
durch überdurchschnittliche Entwicklungen beim Gesamtansatz) wie negative
Ausschläge (beispielsweise nach hohen Gewerbesteuernachzahlungen) bei
den Schlüsselzuweisungen immer möglich.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Land NRW auf Basis der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung vom 16.06.2005 nach einem entsprechenden Vergabeverfahren am 31.10.2006 ein Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleiches in NRW in Richtung auf mehr
Transparenz, Gerechtigkeit und Planbarkeit beim ifo-Institut für Wirtschaftsforschung in München in Auftrag gegeben hat. Mit der Vorlage des Gutachtens
wird für April dieses Jahres gerechnet. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen
im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2009 umgesetzt werden.
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