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Allgemeine Vorlage (Google Street View - Digitale Straßenansichten im Internet)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Erstellt
27.04.09, 21:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Hauptamt - Herr Drewes-Janssen BE: Herr Stolz Kreuzau, 20.04.2009 Vorlagen-Nr.: 34/2009 1. Ergänzung Tischvorlage - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Rat 21.04.2009 Google Street View - Digitale Straßenansichten im Internet I. Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung vom 31.03.2009 hat der Hauptausschuss dem Rat einstimmig empfohlen, die Aktivitäten von Google Street View und ähnlichen Firmen bis hin zur Veröffentlichung des Bildmaterials von privaten Gebäuden und Liegenschaften ohne vorherige Genehmigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger abzulehnen. Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass entgegen früher anders lautenden Aussagen Fahrzeuge der Firma Google im hiesigen Bereich Aufnahmen durchgeführt haben, habe ich die Firma Google mit Schreiben vom 09. April 2009 darüber unterrichtet, dass auf Grund der Beschlussfassung des Hauptausschusses sämtliche Aktivitäten von Google Street View u.ä. Firmen ohne vorherige Genehmigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger abgelehnt werden. Außerdem habe ich Widerspruch gegen die durchgeführten Fotoaufnahmen und daraus resultierenden Verletzungen von Persönlichkeitsrechten einzelner Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuzau eingelegt. Im Vorfeld hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte auf Anfrage der Gemeinde mitgeteilt, dass es richtig sei, dass Google wieder mit den Aufnahmen für Google Street View begonnen hat. Die Datenschutzaufsichtsbehörden würden sich bereits seit Beginn der Aufnahmen durch Google mit diesem Thema befassen. Bisher biete allerdings das Datenschutzrecht keine Handhabe, gegen das Abfotografieren der Straßen durch Google vorzugehen, selbst wenn dabei Personen ins Blickfeld geraten. Eine Zulassung oder Erlaubnis erteile auch der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hierfür nicht. Straßen seien öffentlich zugänglich und unterlägen daher nicht ohne weiteres dem Schutz des Datenschutzrechtes. Man habe jedoch Gespräche mit dem Unternehmen geführt, wobei zugesichert worden ist, dass Personen und auch Autokennzeichen im Zuge der Veröffentlichung unkenntlich gemacht würden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden würden sich in der nächsten Sitzung im April erneut mit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Google beschäftigen. Letztlich wurde darauf hingewiesen, dass derzeit nur die Möglichkeit besteht, direkt bei Google Widerspruch einzulegen. Es sei versichert worden, dass derartige Widersprüche Berücksichtigung finden würden. Eine Antwort der Firma Google auf mein Widerspruchsschreiben vom 09. April 2009 liegt bisher nicht vor. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine III. Beschlussvorschlag: „Der Rat der Gemeinde Kreuzau lehnt die Aktivitäten von Google Street View und ähnlichen Firmen bis hin zur Veröffentlichung des Bildmaterials von privaten Gebäuden und Liegenschaften ohne vorherige Genehmigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ab“. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-