Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
27.04.09, 21:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Hauptamt - Herr Drewes-Janssen
BE: Herr Stolz
Kreuzau, 20.04.2009
Vorlagen-Nr.: 34/2009 1. Ergänzung
Tischvorlage
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Rat
21.04.2009
Google Street View - Digitale Straßenansichten im Internet
I. Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung vom 31.03.2009 hat der Hauptausschuss dem Rat einstimmig empfohlen, die
Aktivitäten von Google Street View und ähnlichen Firmen bis hin zur Veröffentlichung des
Bildmaterials von privaten Gebäuden und Liegenschaften ohne vorherige Genehmigung der
betroffenen Bürgerinnen und Bürger abzulehnen.
Insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass entgegen früher anders lautenden
Aussagen Fahrzeuge der Firma Google im hiesigen Bereich Aufnahmen durchgeführt haben, habe
ich die Firma Google mit Schreiben vom 09. April 2009 darüber unterrichtet, dass auf Grund der
Beschlussfassung des Hauptausschusses sämtliche Aktivitäten von Google Street View u.ä.
Firmen ohne vorherige Genehmigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger abgelehnt werden.
Außerdem habe ich Widerspruch gegen die durchgeführten Fotoaufnahmen und daraus
resultierenden Verletzungen von Persönlichkeitsrechten einzelner Bürgerinnen und Bürger der
Gemeinde Kreuzau eingelegt.
Im Vorfeld hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte auf Anfrage der Gemeinde mitgeteilt,
dass es richtig sei, dass Google wieder mit den Aufnahmen für Google Street View begonnen hat.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden würden sich bereits seit Beginn der Aufnahmen durch Google
mit diesem Thema befassen. Bisher biete allerdings das Datenschutzrecht keine Handhabe,
gegen das Abfotografieren der Straßen durch Google vorzugehen, selbst wenn dabei Personen
ins Blickfeld geraten. Eine Zulassung oder Erlaubnis erteile auch der Hamburgische
Datenschutzbeauftragte hierfür nicht. Straßen seien öffentlich zugänglich und unterlägen daher
nicht ohne weiteres dem Schutz des Datenschutzrechtes. Man habe jedoch Gespräche mit dem
Unternehmen geführt, wobei zugesichert worden ist, dass Personen und auch Autokennzeichen im
Zuge der Veröffentlichung unkenntlich gemacht würden. Die Datenschutzaufsichtsbehörden
würden sich in der nächsten Sitzung im April erneut mit der Erhebung und Verarbeitung von
personenbezogenen Daten durch Google beschäftigen. Letztlich wurde darauf hingewiesen, dass
derzeit nur die Möglichkeit besteht, direkt bei Google Widerspruch einzulegen. Es sei versichert
worden, dass derartige Widersprüche Berücksichtigung finden würden.
Eine Antwort der Firma Google auf mein Widerspruchsschreiben vom 09. April 2009 liegt bisher
nicht vor.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine
III. Beschlussvorschlag:
„Der Rat der Gemeinde Kreuzau lehnt die Aktivitäten von Google Street View und ähnlichen
Firmen bis hin zur Veröffentlichung des Bildmaterials von privaten Gebäuden und Liegenschaften
ohne vorherige Genehmigung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger ab“.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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