Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 30.04.2007
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 24.04.2007
Zu Punkt 4. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 934
Ausweitung der Öffnungszeiten des Standesamtes;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.03.07 und der FDP-Fraktion vom 15.03.07
Die UWV-Fraktion spricht sich in diesem Zusammenhang nach wie vor für eine Regelung zur
Parkgebührenbefreiung der Brautpaare aus.
Alle Fraktionen befürworten den Antrag.
Die CDU-Fraktion schlägt vor, an zwei Samstagen im Monat Trauungen vorzunehmen. Die
Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, die entstehenden Mehrkosten auf die Gebühren
umzulegen.
Hierzu erklärt die Verwaltung, dass der Gebührenrahmen gesetzlich vorgegeben ist und ein
Mehrbetrag von 50 - 60 EUR zusätzlich erhoben werden darf. Ob mit diesem Mehrbetrag der
finanzielle Mehrbedarf gedeckt werden kann, muss jedoch noch geprüft werden, ist aber nicht zu
erwarten.
Des weiteren erklärt die Verwaltung, dass zunächst aus personalrechtlicher Sicht noch die
Beteiligung des Personalrates zu erfolgen hat, so dass eine Durchführung von Trauungen an
Samstagen frühestens ab dem 01.06. erfolgen kann. In jedem Fall müssen die organisatorischen
Neuregelungen angesichts der Haushaltslage kostenneutral sein.
Beschluss:
Einstimmiger Beschluss:
1.
Die Diensträume des Standesamtes im Sinne von § 8 Personenstandsgesetz i.V.m. § 186
der Dienstanweisung für Standesbeamte und ihre Aufsichtsbehörden sollen aus allgemeinen
und organisatorisch/wirtschaftlichen Gründen grundsätzlich auf die im Rathaus vorhandenen
geeigneten Räumlichkeiten und im Ausnahmefall auf das Heimatmuseum begrenzt bleiben.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Angebot von Hochzeitsarrangements unter Einbeziehung der örtlichen Gastronomie zu prüfen und dem Haupt- und Finanzausschuss
baldmöglichst das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
3.
Den Standesamtsservice – unbeschadet der im Rahmen der anstehenden Aufgabenkritik zu
behandelnden Bürgerbüroproblematik – bereits am dem 01.06.2007 auch an zwei
Samstagen im Monat für Trauungen anzubieten. Hierauf soll nach Abwicklung der
erforderlichen Formalitäten (organisatorische Vorbereitung und Mitbestimmung des
Personalrates gem. § 72 IV LPVG) im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt
entsprechend hingewiesen werden.
Beratungsergebnis:
16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.04.2007
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