Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 07.05.2007
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
vom Dienstag, den 24.04.2007
Zu Punkt 9. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 928
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert-Radberg"
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss
Der Stadtverordnete Heinz Kremer regt an, mit dem Eigentümer der Fläche eine privatrechtliche
Vereinbarung zur Rückübertragung des Eigentums des Radbergkreuzes an die Stadt
abzuschließen.
Hierauf schlägt die Verwaltung vor, eine privatrechtliche Vereinbarung zur Zugänglichkeit des
Kreuzes zur Beratung im Rat 09.05.2007 vorzulegen.
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung darum, bis zur Ratssitzung den fehlenden Lageplan zum
Durchführungsvertrag nachzureichen.
Beschluss:
Einstimmiger Empfehlungsbeschluss:
1.
Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Rodert-Radberg“
eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage (=Anlage 3 zur
Originalniederschrift) aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2.
Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene
Bebauungsplan Nr. 69 „Rodert-Radberg“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und
Begründung als Satzung und Durchführungsvertrag (s. Anlage 3 zur
Originalniederschrift) beschlossen.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.
Beratungsergebnis:
16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)