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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert-Radberg" hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
24.04.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert-Radberg" 
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 07.05.2007 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom Dienstag, den 24.04.2007 Zu Punkt 9. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 928 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 69 "Rodert-Radberg" hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen, Satzungsbeschluss Der Stadtverordnete Heinz Kremer regt an, mit dem Eigentümer der Fläche eine privatrechtliche Vereinbarung zur Rückübertragung des Eigentums des Radbergkreuzes an die Stadt abzuschließen. Hierauf schlägt die Verwaltung vor, eine privatrechtliche Vereinbarung zur Zugänglichkeit des Kreuzes zur Beratung im Rat 09.05.2007 vorzulegen. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung darum, bis zur Ratssitzung den fehlenden Lageplan zum Durchführungsvertrag nachzureichen. Beschluss: Einstimmiger Empfehlungsbeschluss: 1. Über die anlässlich der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 69 „Rodert-Radberg“ eingegangenen Stellungnahmen werden die in der Anlage (=Anlage 3 zur Originalniederschrift) aufgeführten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2415) i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 69 „Rodert-Radberg“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung und Durchführungsvertrag (s. Anlage 3 zur Originalniederschrift) beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen. Beratungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)