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Mitteilung (Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
98 kB
Datum
28.08.2014
Erstellt
18.08.14, 17:04
Aktualisiert
18.08.14, 17:04
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt 32 Jülich, 21.07.2014 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 228/2014 Mitteilung Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 28.08.2014 TOP Ergebnisse Sachstandsbericht Lichtsignalanlage Königshäuschen Anlg.: ./. I 32 32 SD.Net Mitteilungstext: Die Einrichtung einer Lichtsignalanlage ist die derzeit angemessene Lösung. Sie entspricht den Beschlüssen der überörtlichen Unfallkommission, deren Beschluss auch für die Straßenverkehrsbehörde Jülich (Ordnungsamt Jülich) bindend ist. In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.04.2014 wurden verschiedene Anfragen hinsichtlich einer alternativen Verkehrsplanung an „Königshäuschen“ gestellt. Diese Vorschläge wurden in der letzten Sitzung der Unfallkommission am 06.05.2014 durch das Ordnungsamt unterbreitet. Die entsprechenden Anfragen und Antworten aus der Unfallkommission sind aufgelistet. 1. Ausbau des Wirtschaftsweges parallel zur Aachener Landstraße zwischen Niersteiner Weg und Nord-West-Ring Vorschlag: Die Verkehrsführung soll hierüber als Einbahnstraße von Koslar Richtung Jülich kommend erfolgen. Es ist dann nicht mehr möglich, von Koslar kommend geradeaus bis zur Aachener Landstraße zu fahren und dann hier – wie bisher möglich – links ab Richtung Jülich zu fahren. Der Rechtsabbiegeverkehr von Jülich kommend Richtung Koslar soll weiterhin wie gehabt verlaufen. Da es sich hier um eine Gemeindestraße handelt, wären Ausbau und Finanzierung zunächst durch die Stadt Jülich vorzunehmen. Inwieweit besteht die Möglichkeit, dass die Kosten durch Straßen NRW übernommen würden ? Antwort der Unfallkommission: Der Ausbau des Wirtschaftsweges wäre mit sehr erheblichem Aufwand verbunden und hätte u. a. zur Folge, dass zwei neue Knotenpunkte (Nord-West-Ring und Niersteiner Weg) mit potentiellen Sicherheitsrisiken entstehen würden. Unabhängig davon, ob eine derartige Maßnahme aus Sicherheitsgründen sinnvoll wäre, muss daran erinnert werden, dass Straßenneubaumaßnahmen grundsätzlich allenfalls sehr langfristig zu sehen sind. Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass der Neubau der L 14 (OU Koslar) zeitnah durchgeführt werden soll und infolge dessen nicht vertretbar ist, eine völlig neue klassifizierte Straße an die in Zukunft abgestufte L 14 anzubinden. Generell ist im Übrigen auch hier der Grundsatz zu beachten, dass vor einem aufwändigen Neu- oder Umbau alle anderen Maßnahmen, die auch sehr viel schneller umsetzbar sind als ein Straßenneu- oder Umbau, zur Unfallvermeidung auszuschöpfen sind. Ein lediglich provisorischer Ausbau des Wirtschaftsweges kommt aufgrund des Verkehrsaufkommens - vor allem auch des Schwerlastverkehrs - nicht in Frage. Die Übernahme der Kosten für einen auch nur provisorischen Ausbau der Straße wurde durch Straßen NRW abgelehnt. Die Kosten müssten somit von der Stadt Jülich getragen werden. Wie in der Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses am 13.02.2014 angegeben, würden sich die Kosten für den Neubau mit Aufweitungen der Einmündungsbereiche sowie der Rückbau der Alttrasse nach Schätzung des Tiefbauamtes der Stadt Jülich auf circa 270.000,00 € belaufen. 2. Wegnahme Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Koslar Vorschlag: Die Rechtsabbiegespur in Fahrtrichtung Koslar soll vollständig entfernt werden. Antwort der Unfallkommission: An der Bushaltestelle „Neubourheim“ ist Linienverkehr inklusive Schülerbeförderung. Ein ersatzloser Wegfall der Haltestelle ist nicht möglich und kann auch nach erfolgter Stellungnahme der Regionalverkehr Euregio Maas-Rhein GmbH (RVE) nicht geplant werden. Das Halten des Busses auf der Fahrbahn ist nicht hinnehmbar, weil hier ein potentieller neuer Unfallpunkt geschaffen würde. Die Möglichkeit einer Verlegung der Haltestelle in Richtung Jülich/Ölmühle oder in Richtung Aldenhoven vor den Autobahnkreisverkehr wird derzeit noch von der RVE geprüft, erscheint jedoch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht machbar zu sein. Aus dem politischen Raum wurde auch mehrfach die Befürchtung angesprochen, dass durch die Einrichtung einer Lichtsignalanlage massiver Rückstau bis in den Kreisverkehr „Brückenkopfpark“ zurück entsteht. Die Auswertung der durch die beauftragte Firma erstellten Verkehrsstärkedaten ergibt, dass voraussichtlich maximal ein Rückstau von 110 Metern auf der B56 auftritt. Der entspreMitteilung 228/2014 Seite 2 chende Stauraum beläuft sich auf etwa 210 Meter, so dass der Kreisverkehr voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird. Abschließend wird nochmals darauf hingewiesen, dass es sich bei der von der Unfallkommission beschlossenen Signalisierung des Knotenpunktes um eine Maßnahme handelt, die geeignet ist, die hier gehäuft auftretenden Einbiege-Unfälle künftig zu verhindern. Mitteilung 228/2014 Seite 3