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Beschlussvorlage (Erneuerung des Personenaufzuges im Rathaus E.-Liblar; Mittelbereitstellung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
18.06.15, 15:06
Aktualisiert
18.06.15, 15:06
Beschlussvorlage (Erneuerung des Personenaufzuges im Rathaus E.-Liblar;
Mittelbereitstellung) Beschlussvorlage (Erneuerung des Personenaufzuges im Rathaus E.-Liblar;
Mittelbereitstellung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 243/2015 1. Ergänzung Az.: 821 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 821 Datum: 11.06.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister 15.06.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 23.06.2015 Bemerkungen beschließend Erneuerung des Personenaufzuges im Rathaus E.-Liblar; Mittelbereitstellung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Für die Erneuerung des Personenaufzugs im Rathaus Liblar wird ein Betrag in Höhe von 90.000,- € zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung erfolgt über den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. 2. Zur Finanzierung der Maßnahme werden aus dem Wirtschaftsplan 2015 folgende Ansätze gestrichen, die im Wirtschaftsplan 2016 erneut zur Disposition gestellt werden sollen: Grundschule Kierdorf, Umgestaltung Grünanlage Friedrich-Ebert-Straße, Ansatz im Wirtschaftsplan: 20.000,-, €. HS Lechenich, Erneuerung Böden in 4 Klassen, Ansatz 40.000,- €. Kiga Dirmerzheim, Erneuerung Sonnenschutz Gruppenräume, Ansatz 32.000,- €. Begründung: Trotz regelmäßiger und intensiver Wartung ist der Aufzug im Rathaus in Erftstadt-Liblar in diesem Jahr bereits mehrfach für einige Tage ausgefallen. Für den knapp 26 Jahre alten Aufzug sind viele Ersatzteile nicht mehr ab Lager erhältlich. Bei einem Schaden müssen diese Teile dann aufwändig beschafft bzw. noch angefertigt werden. Dementsprechend lange dauern dann die Reparaturen. Das Rathaus ist in dieser Zeit für gehbehinderte Personen nicht erreichbar. Lasten müssen ggf. über das Treppenhaus transportiert werden. Diese Situation ist für die Besucher des Rathauses und auch die Mitarbeitereinen und Mitarbeiter nicht tragbar. Der vorhandene Aufzug verfügt über einen Hydraulikantrieb. Für den Betrieb in einem Rathaus mit einer entsprechend starken Nutzung ist ein solcher Antrieb nicht ausgelegt. Der Fahrstuhl, einschließlich Kabine, Türen und Antrieb, soll daher jetzt kurzfristig erneuert werden erneuert werden. In diesem Zusammenhang soll eine Umrüstung auf einen weniger störanfälligen Seilantrieb erfolgen. Die Kosten werden auf ca. 90.000,- € geschätzt. Da einige der im Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes Immobilien veranschlagten Maßnahmen erst im 1. Halbjahr 2016 umgesetzt werden können, ist es ausreichend, die Finanzierung der Maßnahme im Wirtschaftsplan 2016 zu sichern. Die Vorlage 243/2015 wurde am 02.06.2015 im Betriebsausschuss Immobilien beraten. Der Ausschuss hat sich für die kurzfristige Erneuerung des Aufzuges ausgesprochen. Die Verwaltung wurde um Vorschläge gebeten, welche im Wirtschaftsplan 2015 veranschlagten Maßnahmen im Jahr 2015 voraussichtlich noch nicht umgesetzt werden können. Entsprechende Vorschläge mit einem Finanzvolumen von 92.000,- € sind im Beschlussentwurf unter 2. aufgeführt. Im Entwurf des Wirtschaftsplanes 2016 werde ich diese Maßnahmen wieder veranschlagen. In Vertretung (Hallstein) -2-