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Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg; Beschluss über die öffentliche Auslegung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
21.05.15, 15:01
Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg;
Beschluss über die öffentliche Auslegung) Beschlussvorlage (Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg;
Beschluss über die öffentliche Auslegung)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 226/2015 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.04.2015 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister 29.04.2015 BM Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 12.05.2015 vorberatend 23.06.2015 beschließend Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg; Beschluss über die öffentliche Auslegung Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß §§ 34 (6) i.V. mit 13 (2) Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Ergänzungssatzungsvorentwurf nebst Begründung als Ergänzungssatzungsentwurf, E.-Herrig, Teichweg, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat hat am 26.11.2014 die Aufstellung der Ergänzungssatzung, E.-Herrig, Teichweg, beschlossen (s. V 496/2014). Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der Zeit vom 24.03.2015 bis einschließlich 21.04.2015 durchgeführt. Während der Beteiligung sind keine Bedenken vorgetragen worden, sodass der vorliegende Außenbereichssatzungsvorentwurf als Außenbereichssatzungsentwurf nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits-und Behördenbeteiligung (Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden kann. In Vertretung (Hallstein) -2-