Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
21.05.15, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 226/2015
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.04.2015
Kämmerer
gez. Hallstein,
technische
Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner,
Bürgermeister
29.04.2015
BM
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
12.05.2015
vorberatend
23.06.2015
beschließend
Ergänzungssatzung, Erftstadt-Herrig, Teichweg;
Beschluss über die öffentliche Auslegung
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 34 (6) i.V. mit 13 (2) Satz 1, 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von
der
Verwaltung
vorgelegte
Ergänzungssatzungsvorentwurf
nebst
Begründung
als
Ergänzungssatzungsentwurf, E.-Herrig, Teichweg, beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung
beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und
die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs.
2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat hat am 26.11.2014 die Aufstellung der Ergänzungssatzung, E.-Herrig, Teichweg,
beschlossen (s. V 496/2014).
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde in der
Zeit vom 24.03.2015 bis einschließlich 21.04.2015 durchgeführt. Während der Beteiligung sind
keine Bedenken vorgetragen worden, sodass der vorliegende Außenbereichssatzungsvorentwurf
als Außenbereichssatzungsentwurf nebst Begründung beschlossen und die Öffentlichkeits-und
Behördenbeteiligung (Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden
kann.
In Vertretung
(Hallstein)
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