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Beschlusstext (Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume; hier: Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
12 kB
Datum
27.03.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume;
hier: Satzungsbeschluss)

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Bad Münstereifel, 27.03.2007 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 21. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 27.03.2007 Zu Punkt 7. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 744 Z-4 Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme städtischer Veranstaltungsräume; hier: Satzungsbeschluss Der Vorsitzende der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nimmt Bezug auf seine Ausführungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und beantragt die getrennte Abstimmung zu den beiden Punkten des Beschlussvorschlages. Beschluss: Beschluss bei 32 Ja- und 3 Neinstimmen: 1. Hallenbenutzungsgebühren für Sporthallen mit Blick auf die Betreibermodelle nicht zu erheben. Einstimmiger Beschluss: 2. Nutzungsentgelte für die städtischen Versammlungsräume entsprechend dem als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf und der als Anlage 2a beigefügten Tarifordnung festzusetzen mit der Maßgabe, dass die Nutzung des Rats- und Bürgersaales für Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel unentgeltlich erfolgt und die Geltung der Tarifordnung für diesen Raum auf die Nutzung durch Auswärtige beschränkt wird. Hierzu wird der als Anlage 1 (= Anlage 1 zum Original dieser Niederschrift) vorliegende Entwurf als Satzung beschlossen. Beratungsergebnis: