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Beschlussvorlage (Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Eigenbetrieb Straßen zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2016 und ggf. 2017, soweit der Eigenbetrieb Straßen nicht zum 31.12.2016 aufgelöst wird)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.05.15, 09:54
Aktualisiert
15.05.15, 09:54
Beschlussvorlage (Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Eigenbetrieb Straßen zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2016 und ggf. 2017, soweit der Eigenbetrieb Straßen nicht zum 31.12.2016 aufgelöst wird) Beschlussvorlage (Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Eigenbetrieb Straßen zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2016 und ggf. 2017, soweit der Eigenbetrieb Straßen nicht zum 31.12.2016 aufgelöst wird)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 212/2015 Az.: -65- Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 17.04.2015 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 24.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 28.05.2015 vorberatend Rat 23.06.2015 beschließend Betrifft: Bemerkungen Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für den Eigenbetrieb Straßen zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2016 und ggf. 2017, soweit der Eigenbetrieb Straßen nicht zum 31.12.2016 aufgelöst wird Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Die Jahresabschluss-Prüfungskosten i. H. v. ca. 30.000 Euro (zzgl. der Per-Review-Kosten für die NKFÜberleitung i. H. v. 5.000 Euro) werden in den Wirtschaftsplan 2016 (und ggf. des Folgejahres) eingestellt. Die Eckdaten und Verflechtungen zwischen dem Wirtschaftsplan des EB Straßen und dem städtischen Kernhaushalt werden abgestimmt. Indirekt wird der Kernhaushalt durch die städtische Verpflichtung zum Verlustausgleich an den EB Straßen tangiert. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß § 106 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), § 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) und § 1 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen macht die Stadt Erftstadt von ihrem Vorschlagsrecht zur Benennung eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gebrauch und schlägt der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl&Partner, Spichernstraße 73, Durchführung der Jahresabschlussprüfung(en) des EB Straßen vor. 50672 Köln für die Begründung: Die hiermit vorgeschlagene Prüfungsgesellschaft kennt aus den vergangenen Jahresabschlussprüfungen die komplexen betrieblichen Strukturen und Abläufe im Eigenbetrieb Straßen. Die Erfahrungen des Eigenbetriebes Straßen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind durchweg sehr positiv. Aus früheren Erfahrungen lässt sich abschätzen, dass ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft Mehrkosten i.H.v. 30% bis 50% verursachen würde, die sich mit Beibehalt von Rödl & Partner vermeiden lassen. Rechtliche Ausschlussgründe für die erneute Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner - mit Herrn Thomas Geilenkirchen als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer - liegen nicht vor. Insbesondere bliebe das nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben bei Jahresabschlussprüfungen geforderte Rotationsprinzip mit der geplanten sechsten und siebten Prüfung durch Herrn Geilenkirchen gewahrt. Insofern bestehen keine Bedenken und rechtlichen Hinderungsgründe, Rödl&Partner bzw. Herrn Geilenkirchen erneut mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung zu betrauen. Hiervon unabhängig könnte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne Weiteres intern eine Rotation des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers sicherstellen. In Vertretung (Hallstein) -2-