Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
102 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
15.05.15, 09:54
Aktualisiert
15.05.15, 09:54
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 212/2015
Az.: -65-
Amt: - 65 BeschlAusf.: - -65- Datum: 17.04.2015
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
24.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
28.05.2015
vorberatend
Rat
23.06.2015
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Vorschlag eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für
den Eigenbetrieb Straßen zur Durchführung der Jahresabschlussprüfungen 2016 und
ggf. 2017, soweit der Eigenbetrieb Straßen nicht zum 31.12.2016 aufgelöst wird
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Die Jahresabschluss-Prüfungskosten i. H. v. ca. 30.000 Euro (zzgl. der Per-Review-Kosten für die NKFÜberleitung i. H. v. 5.000 Euro) werden in den Wirtschaftsplan 2016 (und ggf. des Folgejahres) eingestellt.
Die Eckdaten und Verflechtungen zwischen dem Wirtschaftsplan des EB Straßen und dem städtischen
Kernhaushalt werden abgestimmt. Indirekt wird der Kernhaushalt durch die städtische Verpflichtung zum
Verlustausgleich an den EB Straßen tangiert.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß § 106 Gemeindeordnung NRW (GO NRW), § 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW
(EigVO NRW) und § 1 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei
Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen macht die Stadt Erftstadt von ihrem
Vorschlagsrecht zur Benennung eines Wirtschaftsprüfers bzw. einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Gebrauch und schlägt der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl&Partner, Spichernstraße 73,
Durchführung der Jahresabschlussprüfung(en) des EB Straßen vor.
50672
Köln
für
die
Begründung:
Die
hiermit
vorgeschlagene
Prüfungsgesellschaft
kennt
aus
den
vergangenen
Jahresabschlussprüfungen die komplexen betrieblichen Strukturen und Abläufe im Eigenbetrieb
Straßen. Die Erfahrungen des Eigenbetriebes Straßen mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
sind durchweg sehr positiv.
Aus früheren Erfahrungen lässt sich abschätzen, dass ein Wechsel der Prüfungsgesellschaft
Mehrkosten i.H.v. 30% bis 50% verursachen würde, die sich mit Beibehalt von Rödl & Partner
vermeiden lassen.
Rechtliche Ausschlussgründe für die erneute Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Rödl & Partner - mit Herrn Thomas Geilenkirchen als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer - liegen
nicht vor. Insbesondere bliebe das nach den einschlägigen rechtlichen Vorgaben bei Jahresabschlussprüfungen geforderte Rotationsprinzip mit der geplanten sechsten und siebten Prüfung
durch Herrn Geilenkirchen gewahrt.
Insofern bestehen keine Bedenken und rechtlichen Hinderungsgründe, Rödl&Partner bzw. Herrn
Geilenkirchen erneut mit der Durchführung der Jahresabschlussprüfung zu betrauen.
Hiervon unabhängig könnte die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ohne Weiteres intern eine
Rotation des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers sicherstellen.
In Vertretung
(Hallstein)
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