Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 29.04.2009
Vorlagen-Nr.: 37/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.05.2009
26.05.2009
16.06.2009
Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Üdingen;
hier: Zustimmung zum Planentwurf
I. Sach- und Rechtslage:
Zunächst verweise ich auf meine allgemeinen Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 36/2009.
Auch hier hat im Vorfeld eine Besichtigung mit dem Kreisjugendamt, dem Bauordnungsamt des
Kreises und dem Landesjugendamt stattgefunden.
Im Kindergarten Üdingen werden bereits Kinder unter 3 Jahren betreut. Die Jugendhilfeplanung
sieht zukünftig eine Betreuung von 9 bis 12 U3-Kindern vor. Eine endgültige Entscheidung, wie
viele Kinder letztendlich genehmigt werden, steht noch aus. Im Kindergarten Üdingen werden
derzeit zwei Gruppen betreut. Um künftig in beiden Gruppen U3-Kinder betreuen zu können, ist es
notwendig, die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen des Jugendamtes zu erweitern.
Erste Überlegungen, diese Erweiterungen im Dachgeschoss vorzunehmen, wurden sehr schnell
aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigung zu den Akten gelegt. Alle Beteiligten waren der
Meinung, dass es nur sinnvoll ist, rechts neben dem bestehenden Gebäude einen Anbau zu
errichten. Die notwendigen Platzverhältnisse sind vorhanden. Aufgrund des Grundsatzbeschlusses
vom 21.04. wird der entsprechende Planentwurf zurzeit von einem Architekten erarbeitet. Der
Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt. Gleichzeitig wird selbstverständlich auch eine
Kostenermittlung durchgeführt. Auch für diese Maßnahme kann ein Landeszuschuss beantragt
werden. Da es sich hierbei um eine Neubaumaßnahme handelt, beträgt der maximale
Landeszuschuss 20.000,00 € je U3-Kind zuzüglich 3.500,00 € je Kind für Innenausstattung und
Spielmaterial. Die endgültige Höhe der maximalen Förderung hängt somit von der endgültigen
Entscheidung über die genehmigten Plätze ab.
Ich schlage Ihnen auch hier vor, dem in Arbeit befindlichen Planentwurf zuzustimmen, die
Verwaltung zu beauftragen den Zuwendungsantrag zu stellen und gleichzeitig das
Baugenehmigungsverfahren einzuleiten.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen 2010 bereitgestellt werden. Ein Baubeginn im Jahre
2009 ist wegen des noch zu stellenden Zuwendungsantrages sicherlich auszuschließen.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem vorliegenden Planentwurf zur Errichtung eines Anbaues im Kindergarten Üdingen wird
zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Zwendungsantrag zu stellen.
3.
Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits zum jetzigen Zeitpunkt das Bauantragsverfahren
einzuleiten.
4.
Die Mittelbereitstellung erfolgt im Haushaltsjahr 2010.
Der Bürgermeister
i.V.
- Stolz -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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