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Allgemeine Vorlage (Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Üdingen; hier: Zustimmung zum Planentwurf)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,6 kB
Datum
16.06.2009
Erstellt
13.05.09, 21:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Üdingen;
hier: Zustimmung zum Planentwurf) Allgemeine Vorlage (Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Üdingen;
hier: Zustimmung zum Planentwurf)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-01BE: Herr Schmühl Kreuzau, 29.04.2009 Vorlagen-Nr.: 37/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.05.2009 26.05.2009 16.06.2009 Ausbau der U3-Betreuung in der Kindertageseinrichtung Üdingen; hier: Zustimmung zum Planentwurf I. Sach- und Rechtslage: Zunächst verweise ich auf meine allgemeinen Ausführungen in der Sitzungsvorlage Nr. 36/2009. Auch hier hat im Vorfeld eine Besichtigung mit dem Kreisjugendamt, dem Bauordnungsamt des Kreises und dem Landesjugendamt stattgefunden. Im Kindergarten Üdingen werden bereits Kinder unter 3 Jahren betreut. Die Jugendhilfeplanung sieht zukünftig eine Betreuung von 9 bis 12 U3-Kindern vor. Eine endgültige Entscheidung, wie viele Kinder letztendlich genehmigt werden, steht noch aus. Im Kindergarten Üdingen werden derzeit zwei Gruppen betreut. Um künftig in beiden Gruppen U3-Kinder betreuen zu können, ist es notwendig, die Räumlichkeiten entsprechend den Anforderungen des Jugendamtes zu erweitern. Erste Überlegungen, diese Erweiterungen im Dachgeschoss vorzunehmen, wurden sehr schnell aufgrund der durchgeführten Ortsbesichtigung zu den Akten gelegt. Alle Beteiligten waren der Meinung, dass es nur sinnvoll ist, rechts neben dem bestehenden Gebäude einen Anbau zu errichten. Die notwendigen Platzverhältnisse sind vorhanden. Aufgrund des Grundsatzbeschlusses vom 21.04. wird der entsprechende Planentwurf zurzeit von einem Architekten erarbeitet. Der Planentwurf wird in der Sitzung vorgestellt. Gleichzeitig wird selbstverständlich auch eine Kostenermittlung durchgeführt. Auch für diese Maßnahme kann ein Landeszuschuss beantragt werden. Da es sich hierbei um eine Neubaumaßnahme handelt, beträgt der maximale Landeszuschuss 20.000,00 € je U3-Kind zuzüglich 3.500,00 € je Kind für Innenausstattung und Spielmaterial. Die endgültige Höhe der maximalen Förderung hängt somit von der endgültigen Entscheidung über die genehmigten Plätze ab. Ich schlage Ihnen auch hier vor, dem in Arbeit befindlichen Planentwurf zuzustimmen, die Verwaltung zu beauftragen den Zuwendungsantrag zu stellen und gleichzeitig das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die entsprechenden Haushaltsmittel müssen 2010 bereitgestellt werden. Ein Baubeginn im Jahre 2009 ist wegen des noch zu stellenden Zuwendungsantrages sicherlich auszuschließen. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem vorliegenden Planentwurf zur Errichtung eines Anbaues im Kindergarten Üdingen wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den entsprechenden Zwendungsantrag zu stellen. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bereits zum jetzigen Zeitpunkt das Bauantragsverfahren einzuleiten. 4. Die Mittelbereitstellung erfolgt im Haushaltsjahr 2010. Der Bürgermeister i.V. - Stolz - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-