Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Bad Münstereifel, 20.06.2007
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
aus der 24. Sitzung des Rates
vom Dienstag, den 19.06.2007
Zu Punkt 10. der Tagesordnung:
Ratsdrucksache-Nr.: 906 Z-2
Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 mit den gesetzlichen Anlagen und
Festsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes 2007 - 2010
Der Stadtverordnete Michael Lamsfuß betritt um 17.12 Uhr den Sitzungssaal.
Die Vorsitzenden der Fraktionen tragen zum Abschluss der Haushaltsberatungen die
Stellungnahmen ihrer Fraktionen (s. Anlagen A – E) zum Haushaltsplan in folgender Reihenfolge
vor:
Herr Krauß (CDU)
Herr Anton Schmitz (SPD)
Herr Dr. Schmitt (UWV)
Herr Hauptmann (FDP)
Herr Borsch (Bündnis 90/Die Grünen)
Beschluss:
Beschluss bei 21 Ja-, 8 Neinstimmen und 5 Enthaltungen:
Der am 24.04.2007 eingebrachte Haushaltsplanentwurf (einschl. Haushaltssicherungskonzept –
HSK -) ist gemäß beiliegender Veränderungsliste Nr. 2 (Anlage 1) fortgeschrieben worden.
Die dementsprechend fortgeschriebene Haushaltssatzung für das Jahr 2007 (Anlage 2) wird in der
beigefügten Fassung beschlossen.
Das Defizit des Haushaltsjahres 2007 und die Fortschreibung der Finanzplanung und des HSK
führen aus heutiger Sicht nicht zur vorgeschriebenen kommunalaufsichtsbehördlichen
Genehmigungsfähigkeit.
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel stellt in dieser Lage erneut fest, dass die zur Erfüllung der
städtischen Aufgaben erforderlichen Finanzmittel auch für das Haushaltsjahr 2007 in keinem Fall
ausreichen werden und ein Haushaltsausgleich im Sinne von §§ 75 und 76 GO NRW nicht möglich
ist.
Die zukünftigen Ertragserwartungen und die Aufwandsprognosen zur Erfüllung der städtischen
Aufgaben lassen, trotz der Sparanstrengungen der vorausgegangenen Haushaltsjahre, die
Darstellung eines strukturell wieder ausgeglichenen Haushaltsplanes in dem gesetzlichen
Konsolidierungszeitraum bis zum Jahr 2010 nicht erwarten.
Die Finanzwirtschaft der Stadt Bad Münstereifel ist somit auch weiterhin den Vorschriften über das
sog. Nothaushaltsrecht (§ 82 GO NRW und Erlass des Innenministers NRW vom 4. Juni 2003)
unterworfen.
Auf die in der rechtskräftigen Hebesatzsatzung vom 19.12.2006 für das Haushaltsjahr 2007
festgesetzten Hebesätze für die Realsteuern (Grundsteuer A - 265 v.H., Grundsteuer B – 391 v.H.
und Gewerbesteuer – 413 v.H.) wird hingewiesen.
Die als Anlage 5 beigefügten fortgeschriebenen Dringlichkeitslisten, die aus den vorliegenden
Teilfinanzplänen für das Haushaltsjahr 2007 abgeleitet sind, werden zur aufsichtsbehördlichen
Vorlage beschlossen. Die in den Dringlichkeitslisten dargestellten Maßnahmen sind ohne
Kreditaufnahme durch die gewährten bzw. avisierten Pauschalen (Investitionspauschale,
Schulpauschale, Sportpauschale und Feuerschutzpauschale), BauGB-Beiträge und KAG-Beiträge
sowie allgemeine Einzahlungen (z.B. Grundstücksveräußerungserlöse) gegenfinanziert.
Die Verwaltung wird beauftragt, diese Dringlichkeitslisten der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung
vorzulegen.
Beratungsergebnis:
Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.06.2007
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