Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
19.06.2007
Erstellt
14.03.09, 00:24
Aktualisiert
14.03.09, 00:24
Beschlusstext (Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad) Beschlusstext (Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Bad Münstereifel, 21.06.2007 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 24. Sitzung des Rates vom Dienstag, den 19.06.2007 Zu Punkt 6. der Tagesordnung: Ratsdrucksache-Nr.: 946 Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad Beschluss: Einstimmiger Beschluss: Zum Betrieb des Wohnmobilparks am eifelbad, Dr.-Greve-Straße, wird folgende Stellplatzordnung beschlossen: Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad, Dr.-Greve-Straße 1.Nutzung, Aufenthaltsdauer Der Wohnmobilpark darf nur zu touristischen Zwecken genutzt werden. Jegliche gewerbliche Tätigkeit auf dem Platz oder in den Fahrzeugen ist verboten. Der Park steht für Wohnmobile (Sonder-Kfz. Wohnmobil) zur Verfügung. Das Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhängern), sowie das Aufbauen von Zelten ist auf diesem Gelände nicht zugelassen. Die maximale zusammenhängende Aufenthaltsdauer beträgt vier Tage/Nächte. 2. Standgeld, Ver- und Entsorgungseinrichtungen Das Standgeld beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag. Es ist beim erstmaligen Befahren des Parks an der Handkasse des eifelbades zu entrichten. Dort sind auch die Wertmarken erhältlich zur Benutzung der Frischwasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlage. Es wird ein Parkschein ausgestellt. Windschutzscheibe auszulegen. Der Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der Das Standgeld beinhaltet die Benutzung der aufgestellten Stromversorgungssäulen und Abfallbehälter, wobei kein Anspruch auf ganzjährige Benutzung, bzw. jederzeitiges Funktionieren der Anlagen besteht. 3. Ordnung Jeder Besucher hat seinen Stellplatz sauber zu halten, Lärmbelästigungen zu vermeiden und auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten, besonders in der Zeit der Nachtruhe von 22.00-6.00 Uhr. Jeder Besucher haftet für die Schäden, die er an den Parkeinrichtungen verursacht. Das Abstellen der Fahrzeuge hat platzsparend zu erfolgen. Hunde sind außerhalb der Fahrzeuge an der Leine zu halten und zu führen. Verschmutzungen durch Hundekot sind sofort zu beseitigen. Beratungsergebnis: Beschluss der Sitzung des Rates vom 19.06.2007 Seite 2