Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
11.12.09, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 17.08.2009
Vorlagen-Nr.: 61/2009
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
01.09.2009
16.09.2009
06.10.2009
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, "Mönchweg";
hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und
Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage
I. Sach- und Rechtslage:
Der Bebauungsplan Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, „Mönchweg“, hat mit Datum vom 15.01.1969
Rechtskraft erlangt. Mit Datum vom 22.07.2009 hat ein ortsansässiger Architekt im Auftrage des
Eigentümers einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Flur
10, Parzelle Nr. 479, gestellt. Die Lage des Grundstücke wollen Sie bitte der als Anlage 1
beigefügten Flurkarte entnehmen. Der Änderungsantrag hat auch Auswirkungen auf die
Nachbarparzellen 255 und 473. Als Anlage 2 ist eine Ablichtung des derzeit rechtskräftigen
Bebauungsplanes beigefügt, in dem ich das Planänderungsgebiet umrandet dargestellt habe.
Folgende Planänderungen werden beantragt:
1.
Vorverlegung der überbaubaren Fläche von bisher 8 m auf nunmehr 6 m ab der
Grundstücksgrenze.
2.
Wegfall der im Bebauungsplan ausgewiesenen Parkplatzfläche vor der Parzelle 479.
Zu den beiden Anträgen wird wie folgt Stellung genommen:
1.
Die Vorverlegung der überbaubaren Fläche von 8 auf 6 m ist städtebaulich nicht relevant und
kann aus meiner Sicht erfolgen, wobei sie dann konsequenterweise auch auf die beiden
noch unbebauten Nachbarparzellen 255 und 473 ausgedehnt werden sollte.
Alle übrigen Festsetzungen werden aus dem bestehenden B-Plan übernommen, nämlich wie
folgt:
WA I, offene Bauweise,
GRZ 0,4, GFZ 0,4,
geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben,
max. FH 9 m.
2.
Der im B-Plan ausgewiesene Parkplatz ist auch örtlich vorhanden und somit Bestandteil der
Erschließungsanlage. Die im B-Plan dargestellte Trafostation wurde nie errichtet. Auf dem
Parkplatz können maximal 7 Fahrzeuge abgestellt werden.
Im Bebauungsfalle hat der zukünftige Eigentümer auf jeden Fall einen Rechtsanspruch
darauf, eine Grundstückszufahrt zu erhalten, theoretisch sogar rechts und links, sodass
zwangsläufig Stellflächen verloren gehen. Der zukünftige Bauherr würde es andererseits
begrüßen, wenn der gesamte Parkplatz entfallen würde. In diesem Falle wäre der
Eigentümer auch bereit, die Parkplatzfläche (ca. 50 m²) zu erwerben. Sofern man diesem
Wunsch entsprechen will, muss man im Zuge der anstehenden B-Plan-Änderung die
öffentliche Verkehrsfläche zurückverlegen.
Ein Gehweg wird auf jeden Fall erhalten bleiben.
Aus der Sicht der Verwaltung habe ich grundsätzlich keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben.
Das Änderungsverfahren kann gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt
werden. Sämtliche Voraussetzungen hierfür liegen vor.
Ich darf Sie bitten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, dem Planentwurf, der in der Sitzung
nochmals erläutert wird, zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage
durchzuführen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden sich auf maximal 500,00 € belaufen.
Sie werden vom Antragsteller erstattet.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, „Mönchweg“,
wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen.
2.
Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt.
3.
Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren durchgeführt.
4.
Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung
nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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