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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, "Mönchweg"; hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
06.10.2009
Erstellt
11.12.09, 13:14
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, "Mönchweg"; 
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, "Mönchweg"; 
hier:Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00BE: Herr Schmühl Kreuzau, 17.08.2009 Vorlagen-Nr.: 61/2009 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 01.09.2009 16.09.2009 06.10.2009 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, "Mönchweg"; hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung zur Durchführung der Offenlage I. Sach- und Rechtslage: Der Bebauungsplan Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, „Mönchweg“, hat mit Datum vom 15.01.1969 Rechtskraft erlangt. Mit Datum vom 22.07.2009 hat ein ortsansässiger Architekt im Auftrage des Eigentümers einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Flur 10, Parzelle Nr. 479, gestellt. Die Lage des Grundstücke wollen Sie bitte der als Anlage 1 beigefügten Flurkarte entnehmen. Der Änderungsantrag hat auch Auswirkungen auf die Nachbarparzellen 255 und 473. Als Anlage 2 ist eine Ablichtung des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes beigefügt, in dem ich das Planänderungsgebiet umrandet dargestellt habe. Folgende Planänderungen werden beantragt: 1. Vorverlegung der überbaubaren Fläche von bisher 8 m auf nunmehr 6 m ab der Grundstücksgrenze. 2. Wegfall der im Bebauungsplan ausgewiesenen Parkplatzfläche vor der Parzelle 479. Zu den beiden Anträgen wird wie folgt Stellung genommen: 1. Die Vorverlegung der überbaubaren Fläche von 8 auf 6 m ist städtebaulich nicht relevant und kann aus meiner Sicht erfolgen, wobei sie dann konsequenterweise auch auf die beiden noch unbebauten Nachbarparzellen 255 und 473 ausgedehnt werden sollte. Alle übrigen Festsetzungen werden aus dem bestehenden B-Plan übernommen, nämlich wie folgt: WA I, offene Bauweise, GRZ 0,4, GFZ 0,4, geneigtes Dach zwingend vorgeschrieben, max. FH 9 m. 2. Der im B-Plan ausgewiesene Parkplatz ist auch örtlich vorhanden und somit Bestandteil der Erschließungsanlage. Die im B-Plan dargestellte Trafostation wurde nie errichtet. Auf dem Parkplatz können maximal 7 Fahrzeuge abgestellt werden. Im Bebauungsfalle hat der zukünftige Eigentümer auf jeden Fall einen Rechtsanspruch darauf, eine Grundstückszufahrt zu erhalten, theoretisch sogar rechts und links, sodass zwangsläufig Stellflächen verloren gehen. Der zukünftige Bauherr würde es andererseits begrüßen, wenn der gesamte Parkplatz entfallen würde. In diesem Falle wäre der Eigentümer auch bereit, die Parkplatzfläche (ca. 50 m²) zu erwerben. Sofern man diesem Wunsch entsprechen will, muss man im Zuge der anstehenden B-Plan-Änderung die öffentliche Verkehrsfläche zurückverlegen. Ein Gehweg wird auf jeden Fall erhalten bleiben. Aus der Sicht der Verwaltung habe ich grundsätzlich keine Bedenken, dem Antrag stattzugeben. Das Änderungsverfahren kann gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Sämtliche Voraussetzungen hierfür liegen vor. Ich darf Sie bitten, den Aufstellungsbeschluss zu fassen, dem Planentwurf, der in der Sitzung nochmals erläutert wird, zuzustimmen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Offenlage durchzuführen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Bebauungsplanänderung werden sich auf maximal 500,00 € belaufen. Sie werden vom Antragsteller erstattet. III. Beschlussvorschlag: 1. Die Aufstellung des Bebauungsplan Nr. F 5, Ortsteil Stockheim, 1. Änderung, „Mönchweg“, wird gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. 2. Dem vorliegenden Planentwurf wird zugestimmt. 3. Das Bauleitplanverfahren wird in Anwendung des § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Anwendung des § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-