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Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 205/2015 Az.: 61.21-20/AuBuWe Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.04.2015 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM 27.04.2015 Datum Freigabe -100- gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 12.05.2015 vorberatend 23.06.2015 beschließend Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zur Außenbereichsatzung Erftstadt - Liblar, Buschfelder Weg, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126 Bergheim Die Hinweise zur Wasserschutzzone III B, zum Einbau von Recyclingbaustoffen und zur Genehmigungspflicht der Niederschlagwasserbeseitigung durch den Rhein-Erft-Kreis werden in die Satzung aufgenommen. I.2 Erftverband, Postfach 1320, Bergheim Die Hinweise zum Hochwasserrisiko sowie zum hochwasserangepassten Bauen werden in die Satzung aufgenommen. I.3.Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen Dem Vorschlag, textliche Hinweise auf Verkehrsimmissionen der umliegenden Straßentrassen in die Satzung aufzunehmen, wird entsprochen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Außenbereichssatzung; für Vorhaben im Geltungsbereich dieser Satzung gelten die Genehmigungstatbestände des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) und somit verminderte Schutzansprüche für Wohnzwecke dienenden Vorhaben. Durch die große Entfernung zu den Straßenverkehrstrassen sind unverträgliche Verkehrsimmissionen nicht zu erwarten. I.4. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 40408 Düsseldorf Für das Plangebiet wurde bereits im Jahr 2012 eine Luftbildauswertung durchgeführt. Dabei wurde ein Kampfmittelverdacht geäußert und eine geophysikalische Untersuchung empfohlen. Es wird daher zusätzlich ein Hinweis eingefügt, dass im Vorfeld von Baumaßnahmen eine geophysikalische Untersuchung der betroffenen Flächen durchzuführen ist. I.5. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund Der Anregung, einen Hinweis auf die derzeitige Grundwasserabsenkung und den Wiederanstieg des Grundwassers nach Beendigung der Bergbautätigkeit in die Satzung auszunehmen, wird entsprochen. Eine Beteiligung der RWE Power AG und des Erftverbandes ist bereits im Rahmen des Planverfahrens erfolgt. II. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg, wird gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung und in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. genannten Ergänzungen als Satzung nebst Begründung beschlossen. Begründung: Der Rat hat am 16.12.2014 (siehe V451/2014) die Aufstellung und die Offenlage der Außenbereichssatzung Buschfelder Weg beschlossen. Für diesen Bereich waren bereits städtebauliche Planverfahren (Satzung gemäß §34 BauGB, Bebauungsplan Nr. 167) eingeleitet worden, welche bisher aufgrund der Lärmemissionen, insbesondere ausgehend vom Schulungszentrum des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), nicht fortgeführt werden konnten. Die Offenlage gem. §3(2) und 4(2) BauGB fand in der Zeit vom 21.01. bis 11.02.2015 statt. Nach der erfolgten Abwägung der in der Offenlage vorgetragenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden kann die Außenbereichssatzung Buschfelder Weg nunmehr als Satzung beschlossen werden. In Vertretung (Hallstein) -2-