Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
103 kB
Datum
23.06.2015
Erstellt
30.04.15, 15:03
Aktualisiert
30.04.15, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 205/2015
Az.: 61.21-20/AuBuWe
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 15.04.2015
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
gez. Erner,
Bürgermeister
BM
27.04.2015
Datum Freigabe -100-
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
12.05.2015
vorberatend
23.06.2015
beschließend
Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
in der zuletzt gültigen Fassung, zur Außenbereichsatzung Erftstadt - Liblar, Buschfelder Weg,
vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden:
I.1 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126 Bergheim
Die Hinweise zur Wasserschutzzone III B, zum Einbau von Recyclingbaustoffen und zur
Genehmigungspflicht der Niederschlagwasserbeseitigung durch den Rhein-Erft-Kreis werden in
die Satzung aufgenommen.
I.2 Erftverband, Postfach 1320, Bergheim
Die Hinweise zum Hochwasserrisiko sowie zum hochwasserangepassten Bauen werden in die
Satzung aufgenommen.
I.3.Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen
Dem Vorschlag, textliche Hinweise auf Verkehrsimmissionen der umliegenden Straßentrassen in
die Satzung aufzunehmen, wird entsprochen.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Außenbereichssatzung; für Vorhaben im
Geltungsbereich dieser Satzung gelten die Genehmigungstatbestände des § 35 BauGB (Bauen im
Außenbereich) und somit verminderte Schutzansprüche für Wohnzwecke dienenden Vorhaben.
Durch die große Entfernung zu den Straßenverkehrstrassen sind unverträgliche
Verkehrsimmissionen nicht zu erwarten.
I.4. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 40408 Düsseldorf
Für das Plangebiet wurde bereits im Jahr 2012 eine Luftbildauswertung durchgeführt. Dabei wurde
ein Kampfmittelverdacht geäußert und eine geophysikalische Untersuchung empfohlen. Es wird
daher zusätzlich ein Hinweis eingefügt, dass im Vorfeld von Baumaßnahmen eine
geophysikalische Untersuchung der betroffenen Flächen durchzuführen ist.
I.5. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach,
44025 Dortmund
Der Anregung, einen Hinweis auf die derzeitige Grundwasserabsenkung und den Wiederanstieg
des Grundwassers nach Beendigung der Bergbautätigkeit in die Satzung auszunehmen, wird
entsprochen. Eine Beteiligung der RWE Power AG und des Erftverbandes ist bereits im Rahmen
des Planverfahrens erfolgt.
II. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg, wird gemäß § 35 (6)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
in der zuletzt gültigen Fassung und in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen
Fassung, einschließlich der unter I. genannten Ergänzungen als Satzung nebst Begründung
beschlossen.
Begründung:
Der Rat hat am 16.12.2014 (siehe V451/2014) die Aufstellung und die Offenlage der
Außenbereichssatzung Buschfelder Weg beschlossen. Für diesen Bereich waren bereits
städtebauliche Planverfahren (Satzung gemäß §34 BauGB, Bebauungsplan Nr. 167) eingeleitet
worden, welche bisher aufgrund der Lärmemissionen, insbesondere ausgehend vom
Schulungszentrum des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB), nicht fortgeführt werden konnten.
Die Offenlage gem. §3(2) und 4(2) BauGB fand in der Zeit vom 21.01. bis 11.02.2015 statt. Nach
der erfolgten Abwägung der in der Offenlage vorgetragenen Stellungnahmen der Träger
öffentlicher Belange und sonstiger Behörden kann die Außenbereichssatzung Buschfelder Weg
nunmehr als Satzung beschlossen werden.
In Vertretung
(Hallstein)
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