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Beschlussvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Schule] a)Ferienbetreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich b)umfangreiches Programm der Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Schule]
a)Ferienbetreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
b)umfangreiches Programm der Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung) Beschlussvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Schule]
a)Ferienbetreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
b)umfangreiches Programm der Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung) Beschlussvorlage (Mitteilung der Verwaltung [Bereich Schule]
a)Ferienbetreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
b)umfangreiches Programm der Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7102/2008 Fachbereich II Sitzungsteil Az.: 40 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales 17.06.2008 Betreff: Mitteilung der Verwaltung [Bereich Schule] a) Ferienbetreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich b) umfangreiches Programm der Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: a) Ferienbetreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich In dem seinerzeit mit dem Maßnahmeträger Rapunzel Kinderhaus e. V. abgeschossenen Kooperationsvertrag ist unter § 6 - Ferien - vereinbart, dass Rapunzel bei ausreichender Nachfrage [mindestens 20 Kinder stadtweit] in den Oster-, Sommer- und Herbtsferien ein Ferienbetreuungsangebot durchführt; der Bedarf ist hierbei seitens des Maßnahmeträgers durch eine Elternabfrage an allen Grundschulstandorten zu ermitteln. Da trotz kontinuierlich steigender Anmeldezahlen seit der Einführung der Offenen Ganztagsschule im August 2006 bislang keine Ferienbetreuung zustande gekommen ist, andererseits Eltern bezüglich einer verbindlichen Ferienbetreuung bei der Verwaltung nachfragen, muss davon ausgegangen werden, dass die getroffene Regelung offensichtlich verbesserungsbedürftig ist. Die Verwaltung hat aufgrund dessen Vertragsverhandlungen mit dem Maßnahmeträger aufgenommen; Zielvorgabe der Verwaltung war hierbei, ungeachtet der Nachfrage in den Oster- und Herbstferien, eine jeweils einwöchige sowie in den Sommerferien eine dreiwöchige Ferienbetreuung durchzuführen. Bezüglich des konkreten Vertragsentwurfs verweist die Verwaltung auf den nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung. b) Umfangreiches Programm der Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung Vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung des Ganztags hat die Landesregierung ein umfangreiches Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung beschlossen. Das Programm besteht aus Ganztagsrealschulen/ Ganztagsgymnasien Angedacht ist ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien. So sollen konkret ab dem Schuljahr 2009/2010 in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt in den Jahren 2009 und 2010 je eine Realschule und ein Gymnasium zu gebundenen Ganztagsschulen ausgebaut werden; für den gesamten Rhein-Erft-Kreis bedeutet dies in 2009 und in 2010 den Ausbau je eines Gymnasiums und je einer Realschule. Werden in einem Kreis mehrere Anträge gestellt, werden verschiedene Faktoren für die Auswahl zu Grunde gelegt. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass innerhalb der jeweiligen Kommune auch ein adäquates Halbtagsangebot vorhanden sein muss. Eine Kommune mit nur einer entsprechenden Schule ist - so zumindest auch die derzeitigen Aussagen des Ministeriums grundsätzlich von einer Umwandlung ausgeschlossen; Ausnahmen sind möglich, wenn in der Nachbarkommune eine entsprechende Halbtagsschule vorhanden ist, diese in zumutbarer Entfernung liegt, eine dortige Aufnahme aller Halbtagtsschüler gewährleistet ist, die aufnehmende Kommune damit einverstanden ist und auch die Eltern der Halbtagsschüler damit einverstanden sind. Pädagogische Übermittagsbetreuung in allen Halbtagsschulen der Sekundarstufe I [„Geld oder Stelle“] Für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschulen sind, wird ab 01.02.2009 - zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2008/2009 - ein Programm zur pädagogischen Übermittagsbetreuung [Geld oder Stelle] eingerichtet. Die Schulen können hierbei eigenständig wählen, ob sie Geld oder entsprechende Lehrerstellenanteile für die pädagogische Übermittagsbetreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote eines Ganztags eingesetzt werden. Aufgrund der Schülerzahlen würde die Hauptschule eine Förderung in Höhe Beschlussvorlage WP7-102/2008 Seite 2 STADT BEDBURG Seite: 3 Sitzungsvorlage von 20.000 € bzw. 0,4 Lehrerstellen, die Realschule von 25.000 € bzw. 0,5 Lehrerstellen sowie das Gymnasium von 30.000 € bzw. 0,6 Lehrerstellen erhalten. Investitionsprogramm zum Ausbau von Ganztags- und Übermittagsbetreuung [„1.000-Schulen Programm“] Für die Jahre 2009 und 2010 wird die Landesregierung zur Umsetzung der Ganztagsinitiative und der pädagogischen Übermittagsbetreuung ein zusätzliches Investitionsvolumen von insgesamt 100 Millionen Euro zum Ausbau von Mensen und Aufenthaltsräumen auflegen. Dieses Geld - „1.000 Schulen-Programm“ - steht insbesondere für Gymnasien und Realschulen, jedoch auch für Hauptschulen zur Verfügung. Dabei gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 € je Schule bei einer entsprechend hohen Kofinanzierung durch den Schulträger. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die Schulpflegschaft des Gymnasiums bereits mit Schreiben vom 21.05.2008 einen Mensabau angeregt hat. Zwecks Positionierung der Schulen in der Gesamtthematik `Umfangreiches Programm der Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung´, hat die Verwaltung zwischenzeitlich bereits erste Gespräche mit den Schulleitern/-innen der weiterführenden Schulen geführt. Wenngleich - nicht zuletzt aufgrund noch nicht vorliegender Erlasse - zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen getroffen werden können, wurde seitens aller Schulleitungen der Bedarf des Ganztags [ob gebunden oder offen] klar formuliert; gleiches gilt für die pädagogische Übermittagsbetreuung und den Bau einer Mensa. Es wurde sich daher dahingehend vereinbart, dass zunächst der Bedarf - auch hinischtlich der Mensagröße - kurzfristig durch Elternbefragungen und punktuelle Fortschreibung der Schulentwicklung, auch unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung und der Auswirkungen der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur, ermittelt wird, um unmittelbar nach der Sommerpause entsprechende Beschlüsse in den Schulkonferenzen und den politischen Gremien herbeizuführen. Wenngleich der Investbedarf insofern zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden kann, weist die Verwaltung bereits jetzt darauf hin, dass nicht unerhebliche zusätzliche Mittel in den nächsten Jahren in den städtischen Haushalt eingestellt werden müssen. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*: 50181 Bedburg, den 03.06.2008 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Kramer Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter Gesehen ----------------------------------Koerdt Bürgermeister Beschlussvorlage WP7-102/2008 Seite 3