Daten
Kommune
Bedburg
Größe
18 kB
Datum
17.06.2008
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7102/2008
Fachbereich II
Sitzungsteil
Az.: 40
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales
17.06.2008
Betreff:
Mitteilung der Verwaltung [Bereich Schule]
a) Ferienbetreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
b) umfangreiches Programm der Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer
pädagogischen Übermittagsbetreuung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Freizeit und Soziales nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
a) Ferienbetreuung in der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich
In dem seinerzeit mit dem Maßnahmeträger Rapunzel Kinderhaus e. V. abgeschossenen
Kooperationsvertrag ist unter § 6 - Ferien - vereinbart, dass Rapunzel bei ausreichender
Nachfrage [mindestens 20 Kinder stadtweit] in den Oster-, Sommer- und Herbtsferien ein
Ferienbetreuungsangebot durchführt; der Bedarf ist hierbei seitens des Maßnahmeträgers
durch eine Elternabfrage an allen Grundschulstandorten zu ermitteln. Da trotz kontinuierlich
steigender Anmeldezahlen seit der Einführung der Offenen Ganztagsschule im August 2006
bislang keine Ferienbetreuung zustande gekommen ist, andererseits Eltern bezüglich einer
verbindlichen Ferienbetreuung bei der Verwaltung nachfragen, muss davon ausgegangen
werden, dass die getroffene Regelung offensichtlich verbesserungsbedürftig ist. Die Verwaltung
hat aufgrund dessen Vertragsverhandlungen mit dem Maßnahmeträger aufgenommen;
Zielvorgabe der Verwaltung war hierbei, ungeachtet der Nachfrage in den Oster- und
Herbstferien, eine jeweils einwöchige sowie in den Sommerferien eine dreiwöchige
Ferienbetreuung durchzuführen. Bezüglich des konkreten Vertragsentwurfs verweist die
Verwaltung auf den nicht öffentlichen Teil dieser Sitzung.
b) Umfangreiches Programm der Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer
pädagogischen Übermittagsbetreuung
Vor dem Hintergrund der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur und wegen der großen Bedeutung
des Ganztags hat die Landesregierung ein umfangreiches Programm zum Ausbau des
Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen Übermittagsbetreuung beschlossen. Das
Programm besteht aus
Ganztagsrealschulen/ Ganztagsgymnasien
Angedacht ist ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsrealschulen und
Ganztagsgymnasien. So sollen konkret ab dem Schuljahr 2009/2010 in jedem Kreis und in
jeder kreisfreien Stadt in den Jahren 2009 und 2010 je eine Realschule und ein Gymnasium zu
gebundenen Ganztagsschulen ausgebaut werden; für den gesamten Rhein-Erft-Kreis bedeutet
dies in 2009 und in 2010 den Ausbau je eines Gymnasiums und je einer Realschule. Werden in
einem Kreis mehrere Anträge gestellt, werden verschiedene Faktoren für die Auswahl zu
Grunde gelegt. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass innerhalb der
jeweiligen Kommune auch ein adäquates Halbtagsangebot vorhanden sein muss. Eine
Kommune mit nur einer entsprechenden Schule ist - so zumindest auch die derzeitigen
Aussagen des Ministeriums grundsätzlich von einer Umwandlung ausgeschlossen;
Ausnahmen sind möglich, wenn in der Nachbarkommune eine entsprechende Halbtagsschule
vorhanden ist, diese in zumutbarer Entfernung liegt, eine dortige Aufnahme aller
Halbtagtsschüler gewährleistet ist, die aufnehmende Kommune damit einverstanden ist und
auch die Eltern der Halbtagsschüler damit einverstanden sind.
Pädagogische Übermittagsbetreuung in allen Halbtagsschulen der Sekundarstufe I [„Geld oder
Stelle“]
Für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschulen sind, wird ab 01.02.2009 - zu
Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2008/2009 - ein Programm zur pädagogischen
Übermittagsbetreuung [Geld oder Stelle] eingerichtet. Die Schulen können hierbei eigenständig
wählen, ob sie Geld oder entsprechende Lehrerstellenanteile für die pädagogische
Übermittagsbetreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und
Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie
für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote eines Ganztags
eingesetzt werden. Aufgrund der Schülerzahlen würde die Hauptschule eine Förderung in Höhe
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von 20.000 € bzw. 0,4 Lehrerstellen, die Realschule von 25.000 € bzw. 0,5 Lehrerstellen sowie
das Gymnasium von 30.000 € bzw. 0,6 Lehrerstellen erhalten.
Investitionsprogramm zum Ausbau von Ganztags- und Übermittagsbetreuung [„1.000-Schulen
Programm“]
Für die Jahre 2009 und 2010 wird die Landesregierung zur Umsetzung der Ganztagsinitiative
und der pädagogischen Übermittagsbetreuung ein zusätzliches Investitionsvolumen von
insgesamt 100 Millionen Euro zum Ausbau von Mensen und Aufenthaltsräumen auflegen.
Dieses Geld - „1.000 Schulen-Programm“ - steht insbesondere für Gymnasien und
Realschulen, jedoch auch für Hauptschulen zur Verfügung. Dabei gewährt das Land einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 100.000 € je Schule bei einer entsprechend hohen Kofinanzierung
durch den Schulträger. Rein informativ weist die Verwaltung darauf hin, dass die
Schulpflegschaft des Gymnasiums bereits mit Schreiben vom 21.05.2008 einen Mensabau
angeregt hat.
Zwecks Positionierung der Schulen in der Gesamtthematik `Umfangreiches Programm der
Landesregierung zum Ausbau des Ganztagsbetriebs und einer pädagogischen
Übermittagsbetreuung´, hat die Verwaltung zwischenzeitlich bereits erste Gespräche mit den
Schulleitern/-innen der weiterführenden Schulen geführt. Wenngleich - nicht zuletzt aufgrund
noch nicht vorliegender Erlasse - zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen
getroffen werden können, wurde seitens aller Schulleitungen der Bedarf des Ganztags [ob
gebunden oder offen] klar formuliert; gleiches gilt für die pädagogische Übermittagsbetreuung
und den Bau einer Mensa. Es wurde sich daher dahingehend vereinbart, dass zunächst der
Bedarf - auch hinischtlich der Mensagröße - kurzfristig durch Elternbefragungen und punktuelle
Fortschreibung der Schulentwicklung, auch unter Berücksichtigung der demographischen
Entwicklung und der Auswirkungen der Schulzeitverkürzung bis zum Abitur, ermittelt wird, um
unmittelbar nach der Sommerpause entsprechende Beschlüsse in den Schulkonferenzen und
den politischen Gremien herbeizuführen. Wenngleich der Investbedarf insofern zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht quantifiziert werden kann, weist die Verwaltung bereits jetzt darauf hin,
dass nicht unerhebliche zusätzliche Mittel in den nächsten Jahren in den städtischen Haushalt
eingestellt werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
50181 Bedburg, den 03.06.2008
----------------------------------Brunken
----------------------------------Kramer
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter
Gesehen
----------------------------------Koerdt
Bürgermeister
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